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Änderungsantrag – DS 2026/145/V – Zielstellung zur Fortschreibung zum Verkehrsentwicklungsplan

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWeimar
Datum2026-10-28
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Stadtspitze Stadtrat Beschluss-Nr.: Drucksachen-Nr.:2026/145 a/ A am: am: 04.11.2026 am: Betreff: Änderungsantrag – DS 2026/145/V – Zielstellung zur Fortschreibung zum Verkehrsentwicklungsplan Anfrage-/Antragstext: Der Stadtrat beschließt die DS 2026/145/V – Zielstellung zur Fortschreibung zum Verkehrsentwicklungsplan in der Fassung des vorliegenden Änderungsantrages. Die formulierten Zielstellungen und Anforderungen in der Anlage des Änderungsantrages bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) und werden Bestandteil der Aufgabenbeschreibung der Ausschreibung zur Auswahl eines Planungsbüros. >>> Anlage Antrag zur Zielstellung für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Weimar eingereicht durch Datum weimarwerk bürgerbündnis e.V. 05.10.2026 Antrag Anfrage Beantwortung schriftliche in SRS Beantwortung Ausschuss- Ziff. Sitzungstermin einverstanden siehe Unterschrift beratungsfolge *) Stellungnahme *) 2 = Anhörung 3 = federführende Vorbereitung 4 = Entscheidung Datum Beigeordneter Datum Oberbürgermeister 4 Anlage Antrag zur Zielstellung für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Weimar Betreff: Zielstellung und Anforderungen an die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Weimar 0. Präambel Der fortgeschriebene Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Weimar umfasst bzw. berücksichtigt alle bereits zu diesem Thema vorhandenen und vom Stadtrat beschlossenen Konzeptionen und ersetzt diese. Der Verkehrsentwicklungsplan ist das einzig verbindliche Dokument zur Verkehrsplanung und -entwicklung, es ist das umfassende Mobilitätskonzept der Stadt Weimar bindend für die nächsten 10 Jahre. Der VEP soll die Voraussetzungen für attraktive, leistungsfähige und wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote schaffen. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt grundsätzlich der individuellen Entscheidung der Verkehrsteilnehmer überlassen. Veränderungen der Verkehrsmittelwahl sollen vorrangig durch attraktive Angebote und nachgewiesene Verbesserungen erreicht werden. Die Erreichbarkeit der Innenstadt, der Ortsteile sowie der Wirtschafts-, Versorgungs- und Freizeitstandorte ist bei allen Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. 1. Integrierte und quantitative Verkehrsprognose Die Fortschreibung des VEP ist auf Grundlage eines aktuellen, integrierten Verkehrsmodells für das Stadtgebiet Weimar und die wesentlichen Verkehrsverflechtungen mit dem Umland durchzuführen. Das Verkehrsmodell soll mindestens die Prognosehorizonte 2030 und 2035 abbilden und folgende Verkehrsarten getrennt erfassen: • motorisierter Individualverkehr, • öffentlicher Personennahverkehr, • Radverkehr, • Fußverkehr, • Wirtschafts- und Lieferverkehr, • Schwerverkehr. Für den MIV (Motorisierter Individualverkehr) sind insbesondere Quell-, Ziel-, Binnen- und Durchgangsverkehr getrennt auszuweisen. 2. Verkehrserhebung als belastbare Ausgangsbasis Vor Festlegung konkreter Maßnahmen ist eine aktuelle Verkehrserhebung durchzuführen bzw. sind vorhandene aktuelle Daten systematisch zusammenzuführen. Dabei sollen insbesondere erhoben bzw. ausgewertet werden: • Kfz-Verkehrsmengen auf den wesentlichen Hauptverkehrsachsen, • Verkehrsströme an den Einfallstraßen, • Pendlerverkehr, • Schwerverkehr, • Parkraumauslastung, • Radverkehr, • Fußverkehr, • ÖPNV-Nutzung, • Verkehrsverhalten der Einwohner, • Herkunft und Ziel wesentlicher Verkehrsströme. Die Ergebnisse sind transparent zu veröffentlichen und bilden die Referenz für die späteren Erfolgskontrollen. 3. Regionale Verkehrsverflechtungen berücksichtigen Der VEP ist ausdrücklich als regionaler Verkehrsplan für die Stadt und ihre wesentlichen Verkehrsbeziehungen mit dem Umland zu entwickeln. Insbesondere sind die Verkehrsbeziehungen Weimar – Erfurt, Weimar – Jena, Weimar – Apolda sowie Weimar und das Weimarer Land zu untersuchen. Für den Pendlerverkehr sind Herkunft, Ziel, Verkehrsmittelwahl und Verlagerungs-potenzial zu ermitteln. Maßnahmen dürfen nicht allein anhand der innerstädtischen Verkehrssituation bewertet werden. 4. Vier Entwicklungsszenarien untersuchen Für den Prognosezeitraum sind mindestens vier Szenarien zu berechnen: Szenario 1 – Trend: Fortschreibung der bestehenden Entwicklung und der bereits beschlossenen Maßnahmen. Szenario 2 – ÖPNV/Rad: Verstärkter Ausbau von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Szenario 3 – Innenstadt: Stärkere Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs innerhalb der Innenstadt, ausgelöst durch veränderte Verkehrsbedingungen im innerstädtischen Bereich. Szenario 4 – Erreichbarkeit/Wirtschaft: Besondere Berücksichtigung der Erreichbarkeit von Innenstadt, Gewerbestandorten, Einzelhandel, Tourismus und Umland. Für jedes Szenario sind die Auswirkungen auf Verkehrsmengen, Reisezeiten, Parkraumnachfrage, ÖPNV- Nutzung, Radverkehr, Wirtschaftsverkehr und Verkehrsemissionen darzustellen. 5. Keine Festlegung von Maßnahmen ohne Wirkungsnachweis Für wesentliche verkehrspolitische Maßnahmen ist vor ihrer Aufnahme in den VEP eine quantitative Wirkungsabschätzung vorzulegen. Insbesondere ist darzustellen: • Wie viele Pkw-Fahrten werden voraussichtlich verlagert? • Auf welche Verkehrsmittel erfolgt die Verlagerung? • Welche Straßen werden entlastet? • Welche Straßen werden möglicherweise zusätzlich belastet? • Welche Auswirkungen entstehen für den Wirtschaftsverkehr? • Welche Auswirkungen entstehen für Bewohner, Besucher und Pendler? • Welche Kosten entstehen? • Neben den Investitionskosten sind bei allen wesentlichen Maßnahmen auch dauerhaft entstehende Betriebs-, Unterhaltungs- und Folgekosten sowie die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen? • Welcher Flächenbedarf entsteht? 6. Innenstadt und Gesamtstadt getrennt betrachten Für die Innenstadt ist ein eigenes Verkehrskonzept innerhalb des VEP zu entwickeln. Dabei sind insbesondere zu untersuchen: • Erreichbarkeit der Innenstadt, • Bewohnerverkehr, • Kundenverkehr, • Tourismusverkehr, • Lieferverkehr, • Wirtschaftsverkehr, • ÖPNV, • Rad- und Fußverkehr, • Parkraum, • Reisebusverkehr. Die verkehrlichen Anforderungen der Innenstadt sind dabei ausdrücklich von denen der Außenstadt und der Ortsteile zu unterscheiden. 7. Parkraumkonzept integrieren Die Fortschreibung des VEP soll ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept enthalten. Dieses soll insbesondere: • vorhandene Stellplätze erfassen, • Auslastung und zeitliche Nutzung untersuchen, • Bewohnerparken berücksichtigen, • Besucher- und Kundenverkehr berücksichtigen, • Wirtschafts- und Handwerkerverkehr berücksichtigen, • Behindertenstellplätze berücksichtigen, • Hotel- und Tourismusverkehr berücksichtigen, • Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr ausweisen, • Park-and-Ride-Angebote untersuchen. Für wesentliche Veränderungen des Parkraumangebots sind die Auswirkungen auf Erreichbarkeit und Verkehrsmengen quantitativ darzustellen. 8. P+R und intermodale Mobilität bewerten Für bestehende und mögliche zukünftige Park-and-Ride-Angebote ist eine Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsanalyse vorzulegen. Dabei soll insbesondere ermittelt werden: • tatsächliche Auslastung, • Herkunft der Nutzer, • Ziel der Nutzer, • Verlagerung vom Pkw auf den ÖPNV, • erforderliche ÖPNV-Taktung, • Kosten je verlagerter Pkw-Fahrt. Zusätzlich sind Bike-and-Ride, Carsharing und weitere intermodale Angebote einzubeziehen. 9. ÖPNV als Bestandteil des Gesamtverkehrsmodells Die Fortschreibung des VEP ist mit dem Nahverkehrsplan 2026–2030 abzustimmen. Für den ÖPNV sollen konkrete Entwicklungsziele für 2030 und 2035 formuliert werden. Insbesondere sind zu untersuchen: • Fahrgastpotenzial, • Taktverdichtung, • Netzentwicklung, • Umsteigebeziehungen, • Anbindung der Ortsteile, • Verbindungen in das Umland, • P+R, • Barrierefreiheit, • Reisezeiten gegenüber dem Pkw. 10. Rad- und Fußverkehr mit konkreten Verlagerungspotenzialen Rad- und Fußverkehr sind nicht nur hinsichtlich der Infrastruktur, sondern hinsichtlich ihres tatsächlichen Verlagerungspotenzials vom Pkw zu untersuchen. Für wichtige Maßnahmen ist daher auszuweisen: Investition → erwartete zusätzliche Wege → erwartete Pkw-Verlagerung. Dabei sollen insbesondere Wege bis 5 km betrachtet werden. 11. Wirtschaftsverkehr als eigenständige Verkehrsart Der Wirtschafts-, Liefer- und Handwerkerverkehr ist im Verkehrsmodell gesondert abzubilden. Der VEP soll insbesondere Lösungen für: • Lieferverkehr in der Innenstadt, • Handwerker, • Pflegedienste, • Baustellenverkehr, • Gastronomie, • Einzelhandel, • Hotels, • Entsorgungsverkehr, • Reisebusse berücksichtigen. Maßnahmen zur Reduzierung des privaten MIV dürfen nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des notwendigen Wirtschaftsverkehrs führen. 12. Elektromobilität und Verkehrswende getrennt betrachten Die Entwicklung der Elektromobilität ist quantitativ zu prognostizieren. Dabei ist zwischen Antriebswende und Verkehrsmittelwahl zu unterscheiden. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist auf Grundlage einer Prognose des tatsächlichen Ladebedarfs bis 2030 und 2035 zu planen. 13. Verkehrssicherheit als messbares Ziel Der VEP soll ein gesamtstädtisches Verkehrssicherheitskonzept enthalten. Dabei sind insbesondere: • Unfallhäufungsstellen, • Schulwege, • Querungsstellen, • Radverkehrsunfälle, • Fußverkehrsunfälle, • Kreuzungen, • Geschwindigkeitsunfälle zu analysieren. Für die wichtigsten Unfallstellen sind konkrete Verbesserungsmaßnahmen und deren erwartete Wirkung darzustellen. 14. Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität berücksichtigen Neben der Reduzierung von Verkehrsemissionen sind die Folgen des Klimawandels für den Verkehrsraum zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere: • Verschattung, • Begrünung, • Entsiegelung, • Regenwassermanagement, • hitzetaugliche Fuß- und Radwege, • sichere und barrierefreie Wege. 15. Verbindliche Kennzahlen und Erfolgskontrolle Der VEP soll für 2030 und 2035 messbare Kennzahlen zur Bewertung der Verkehrsentwicklung enthalten. Mindestens folgende Kennzahlen sind jährlich bzw. regelmäßig fortzuschreiben: Kennzahl Ausgangswert 2030 2035 MIV-Anteil Ist-Wert Planwert Planwert ÖPNV-Anteil Ist-Wert Planwert Planwert Radverkehrsanteil Ist-Wert Planwert Planwert Fußverkehrsanteil Ist-Wert Planwert Planwert Kfz-Verkehr auf Hauptachsen Ist-Wert Planwert Planwert ÖPNV-Fahrgastzahlen Ist-Wert Planwert Planwert Radverkehr Ist-Wert Planwert Planwert Verkehrsunfälle Ist-Wert Planwert Planwert Parkraumauslastung Ist-Wert Planwert Planwert Verkehrsemissionen Ist-Wert Planwert Planwert Für die genannten Kennzahlen sind Ausgangswerte sowie auf Grundlage der Verkehrserhebung und des Verkehrsmodells ermittelte Planwerte darzustellen. Die Planwerte dienen der Prognose und Erfolgskontrolle. Politische Zielvorgaben zur Verkehrsmittelwahl bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung des Stadtrates 16. Transparenz und Beteiligung Die wesentlichen Datengrundlagen, Annahmen, Prognosen und Ergebnisse des Verkehrsmodells sind öffentlich zugänglich zu machen. Vor der abschließenden Beschlussfassung des VEP sind insbesondere: • Einwohnerinnen und Einwohner, • Ortsteile, • Wirtschaft, • Handel, • Tourismus, • Verkehrsbetriebe, • Radverkehrs- und Fußverkehrsvertretungen, • Seniorenvertretungen, • Behindertenvertretungen, • Nachbargemeinden und der Landkreis angemessen zu beteiligen. ---

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