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Sanierung des Osttors für mehr Sicherheit
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Münster |
| Datum | 2026-10-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SPD-Fraktion in der BV Münster Hiltrup
Anna-Merle Velling
Mitglied der Bezirksvertretung für die SPD
Am Klosterwald 26
48165 Münster
[email protected]
24. März 2025
Antrag: Sanierung des Osttors für mehr Sicherheit
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
1. Die Spurrillen in der Straße Osttor, 48165 Münster, sind durch geeignete Maßnahmen zeitnah zu beseitigen.
2. Hilfsweise tritt die Stadt Münster in Verhandlungen mit Straßen NRW, um schnellstmöglich die Maßnahme
zu 1) umzusetzen.
Begründung:
Bei dem Osttor handelt es sich bekanntermaßen um eine Hauptverkehrsader des Bezirks. Aufgrund der
entsprechenden Auslastung weist die Straße inzwischen massive Spurrillen auf. Besonders betroffen ist dabei der
Kreuzungsbereich am Abzweig Richtung Rubensstraße sowie der Bereich des Fußgängerüberwegs auf der Höhe
des Abzweigs Richtung Marienschule und Sportanlage TuS Hiltrup.
Insbesondere bei stärker ausgeprägten Regenfällen besteht die erhebliche Gefahr des Aquaplaning. Um die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten sind schnellstmöglich geeignete Maßnahmen zu
treffen, um die Spurrillen zu beseitigen.
Dem Antrag steht die Planung des Baugebiets am Osttor nicht entgegen.
Denn trotz zahlreicher wie regelmäßiger parteiübergreifender Forderungen, den Ausbau von Osttor und
Albersloher Weg zeitnah anzustreben oder wenigstens ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen, ist die
Verwaltung diesen Begehren nach wie vor nicht nachgekommen.
Vor diesem Hintergrund ist mit einem baldigen Ausbau des Osttors oder Ähnlichem offensichtlich nicht zu
rechnen. Gleichzeitig ist wegen des aktuellen Zustands des Osttors und dem damit einhergehenden Risiko von
Aquaplaning ein Abwarten auf unbestimmte Zeit unzumutbar. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen muss,
insbesondere bei stärkeren Regenfällen, gewährleistet werden.
Sollte die Stadt Münster nicht für die begehrte Maßnahme zuständig sein, etwa weil Abschnitte des betroffenen
Bereichs im Eigentum von Straßen NRW liegen, so müssen entsprechende Verhandlungen durchgeführt werden,
um die zeitnahe Beseitigung der Spurrillen zu erzielen.
Aus gegebenem Anlass wird eine zügige Bearbeitung dieses Antrags ausdrücklich erbeten.
gez.
Annette Ulrich Friedhelm Schade Anna-Merle Velling Salam Hikmat
Text aus PDF extrahiert