Startseite › Stadt Nettetal › Antrag
Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen zur Beteiligung der Stadt Nettetal am Förderprogramm „Coole Schulhöfe / Coole Kitas“ der Landesregierung NRW
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Nettetal |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen
öffentlich
1301/2025-30
Geschäftsbereich Geschäftsbereich E - Stadtentwicklung
und Bauen
Federführung Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steue-
rung
Datum 06.10.2026
Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 05.11.2026 Entscheidung
Betreff:
Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen zur Beteiligung der Stadt Nettetal am Förderprogramm
„Coole Schulhöfe / Coole Kitas“ der Landesregierung NRW
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag, unter den in der Vorlage erwähnten Rahmenbedingungen, zu.
Begründung der Vorlage:
Mit Schreiben vom 06.10.2026 haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen Antrag gestellt.
Die Verwaltung wird gebeten, sich am landesweiten Förderprogramm „1000 coole Schulhöfe“ und
„1000 coole Kitas“ zu beteiligen und dafür bereits für dieses Jahr eine interessierte und geeignete
Einrichtung auszuwählen. Für die Folgejahre ist jeweils eine weitere Einrichtung auszuwählen. Der
Förderantrag ist nur zu stellen, wenn bei der Fördersumme von 50.000 € kein kommunaler Eigen-
anteil einzubringen ist.
Mit dem angekündigten Förderprogramm werden kleinere Umgestaltungsmaßnahmen auf Schulhö-
fen und auf Außengeländen von Kindertagesstätten möglich.
Vom Betriebsbereich Stadtgrün wurde, auf Initiative des Fachbereiches Schule, Kultur und Sport
sowie der Schulleitung der Katholischen Grundschule Hinsbeck bereits Anfang 2026 ein Konzept
erstellt. Dieses umfasst die Pflanzung von zwei zusätzlichen Bäumen auf dem Schulhof, die Schaf-
fung eines „Grünen Klassenzimmers“ sowie von zusätzlichen, vor Sonneneinstrahlung geschützten,
Aufenthaltsbereichen im Freien. Die Planungen wurden mit der Schulleitung, dem zuständigen
Fachbereich, den beteiligten Betriebsbereichen des NetteBetriebes sowie der Feuerwehr abge-
stimmt.
Eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist im Kostenrahmen des Förderprogramms (50.000.-
€) möglich.
Ein Förderantrag könnte, nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien zum Programm, gestellt wer-
den; eine Umsetzung kann in 2027 erfolgen.
Soweit es die personellen und finanziellen Ressourcen zulassen, können in den Folgejahren weitere
Projekte geplant, beantragt und umgesetzt werden. Hierzu müssen jeweils enge Abstimmungen mit
den Schulen und den innerhalb der Verwaltung zuständigen Fach- und Betriebsbereichen erfolgen.
Alle Maßnahmen stehen, wie im Antrag erwähnt, unter dem Vorbehalt, dass kein Eigenanteil bei den
Investitionskosten anfällt.
Für alle Projekte fallen Folgekosten an.
Ihr Umfang hängt z.B. davon ab, ob die dreijährige Anwachs- und Entwicklungspflege für die Bäume
und Pflanzungen gefördert wird. Dies ist derzeit noch nicht bekannt.
Im Falle der Grundschule in Hinsbeck entstehen Lebenszykluskosten für das Schneiden der Bäume,
die Wässerung der Bäume und der Pflanzflächen, die Pflege zusätzlicher Pflanzflächen und Aufent-
haltsflächen, die Laubbeseitigung, die Verkehrssicherheitskontrollen an Bäumen sowie die Unter-
haltung der zusätzlich geschaffenen Einrichtungen wie Sitzbänke etc.
Es wird mit jährlichen zusätzlichen Folgekosten von ca. 400.- € gerechnet.
Klimarelevante Auswirkungen:
positiv ☒ negativ ☐ keine ☐
Durch die Entsiegelung von Flächen werden die Kinder nicht nur vor Hitze geschützt, sondern
es wird auch für eine bessere Aufenthaltsqualität gesorgt. Die „Coolen Schulhöfe/Kitas“ tragen
außerdem zu einem besseren Mikroklima sowie zum natürlichen Wasserrückhalt bei.
Anlage(n):
1. Antrag
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten)
☐ Städtischer Haushalt ☒ Wirtschaftsplan NetteBetrieb
☒ Freiwillige Leistung ☐ Pflichtige Leistung
☐ Vertraglich vereinbart
Auswirkungen auf:
Kostenträger
Bezeichnung
☐ Bereits im Plan berücksichtigt ☐ Abweichung zur bisherigen Planung
Ergebnis-/ Er-
Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
folgsplan
Aufwand (€)
Ertrag (€)
Finanz-/ Vermö-
Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr
gensplan
Auszahlung (€) 50.000
Einzahlung (€) 50.000
Über-/Außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ☐ Ja ☒ Nein
Voraussichtliche Folgekosten (Mieten, Aufwandserstattung) für den städtischen Haushalt bei Ver-
anschlagung im Wirtschaftsplan:
☐ Nein
☒ Ja, ab Haushaltsjahr: Höhe, jährlich (€): im Wirtschaftsplan EP ca. 400 €
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
☒ Keine Bedenken
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1301/2025-30 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert