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Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen zur Beteiligung der Stadt Nettetal am Förderprogramm „Coole Schulhöfe / Coole Kitas“ der Landesregierung NRW

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Nettetal
Datum2026-11-05 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen öffentlich 1301/2025-30 Geschäftsbereich Geschäftsbereich E - Stadtentwicklung und Bauen Federführung Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steue- rung Datum 06.10.2026 Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 05.11.2026 Entscheidung Betreff: Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen zur Beteiligung der Stadt Nettetal am Förderprogramm „Coole Schulhöfe / Coole Kitas“ der Landesregierung NRW Beschlussvorschlag: Der Ausschuss stimmt dem Antrag, unter den in der Vorlage erwähnten Rahmenbedingungen, zu. Begründung der Vorlage: Mit Schreiben vom 06.10.2026 haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen Antrag gestellt. Die Verwaltung wird gebeten, sich am landesweiten Förderprogramm „1000 coole Schulhöfe“ und „1000 coole Kitas“ zu beteiligen und dafür bereits für dieses Jahr eine interessierte und geeignete Einrichtung auszuwählen. Für die Folgejahre ist jeweils eine weitere Einrichtung auszuwählen. Der Förderantrag ist nur zu stellen, wenn bei der Fördersumme von 50.000 € kein kommunaler Eigen- anteil einzubringen ist. Mit dem angekündigten Förderprogramm werden kleinere Umgestaltungsmaßnahmen auf Schulhö- fen und auf Außengeländen von Kindertagesstätten möglich. Vom Betriebsbereich Stadtgrün wurde, auf Initiative des Fachbereiches Schule, Kultur und Sport sowie der Schulleitung der Katholischen Grundschule Hinsbeck bereits Anfang 2026 ein Konzept erstellt. Dieses umfasst die Pflanzung von zwei zusätzlichen Bäumen auf dem Schulhof, die Schaf- fung eines „Grünen Klassenzimmers“ sowie von zusätzlichen, vor Sonneneinstrahlung geschützten, Aufenthaltsbereichen im Freien. Die Planungen wurden mit der Schulleitung, dem zuständigen Fachbereich, den beteiligten Betriebsbereichen des NetteBetriebes sowie der Feuerwehr abge- stimmt. Eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist im Kostenrahmen des Förderprogramms (50.000.- €) möglich. Ein Förderantrag könnte, nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien zum Programm, gestellt wer- den; eine Umsetzung kann in 2027 erfolgen. Soweit es die personellen und finanziellen Ressourcen zulassen, können in den Folgejahren weitere Projekte geplant, beantragt und umgesetzt werden. Hierzu müssen jeweils enge Abstimmungen mit den Schulen und den innerhalb der Verwaltung zuständigen Fach- und Betriebsbereichen erfolgen. Alle Maßnahmen stehen, wie im Antrag erwähnt, unter dem Vorbehalt, dass kein Eigenanteil bei den Investitionskosten anfällt. Für alle Projekte fallen Folgekosten an. Ihr Umfang hängt z.B. davon ab, ob die dreijährige Anwachs- und Entwicklungspflege für die Bäume und Pflanzungen gefördert wird. Dies ist derzeit noch nicht bekannt. Im Falle der Grundschule in Hinsbeck entstehen Lebenszykluskosten für das Schneiden der Bäume, die Wässerung der Bäume und der Pflanzflächen, die Pflege zusätzlicher Pflanzflächen und Aufent- haltsflächen, die Laubbeseitigung, die Verkehrssicherheitskontrollen an Bäumen sowie die Unter- haltung der zusätzlich geschaffenen Einrichtungen wie Sitzbänke etc. Es wird mit jährlichen zusätzlichen Folgekosten von ca. 400.- € gerechnet. Klimarelevante Auswirkungen: positiv ☒ negativ ☐ keine ☐ Durch die Entsiegelung von Flächen werden die Kinder nicht nur vor Hitze geschützt, sondern es wird auch für eine bessere Aufenthaltsqualität gesorgt. Die „Coolen Schulhöfe/Kitas“ tragen außerdem zu einem besseren Mikroklima sowie zum natürlichen Wasserrückhalt bei. Anlage(n): 1. Antrag Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten) ☐ Städtischer Haushalt ☒ Wirtschaftsplan NetteBetrieb ☒ Freiwillige Leistung ☐ Pflichtige Leistung ☐ Vertraglich vereinbart Auswirkungen auf: Kostenträger Bezeichnung ☐ Bereits im Plan berücksichtigt ☐ Abweichung zur bisherigen Planung Ergebnis-/ Er- Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr folgsplan Aufwand (€) Ertrag (€) Finanz-/ Vermö- Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr gensplan Auszahlung (€) 50.000 Einzahlung (€) 50.000 Über-/Außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ☐ Ja ☒ Nein Voraussichtliche Folgekosten (Mieten, Aufwandserstattung) für den städtischen Haushalt bei Ver- anschlagung im Wirtschaftsplan: ☐ Nein ☒ Ja, ab Haushaltsjahr: Höhe, jährlich (€): im Wirtschaftsplan EP ca. 400 € Stellungnahme des Stadtkämmerers: ☒ Keine Bedenken Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1301/2025-30 Seite 2 von 2

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