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Erhalt des Baumbestandes auf dem Gelände der Alten Glashütte in Kerpen-Sindorf hier: Antrag der CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-11-03
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung und Drs.-Nr.: 566.26 Strukturwandel Bearbeitung: Frau Karbowiak Datum : 08.10.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 03.11.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erhalt des Baumbestandes auf dem Gelände der Alten Glashütte in Kerpen-Sindorf hier: Antrag der CDU-Fraktion x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro gez. Karbowiak gez. Wunderlich gez. Mackeprang gez. Marner gez. Aring gez. Schaaf i.V. gez. Marner gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Eingrünung zur östlichen Wohnbebauung im Bebauungsplanver- fahren festzusetzen. Begründung: Hintergrund: Seitens der Politik wurde beantragt, die bestehenden Baumstrukturen an der östlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück der Periskop (ehemaliges Vegla-Gelände/Glashütte) zu erhalten. Aktueller Status und weiteres Vorgehen: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 392 Quartier an der Glashütte im Stadtteil Sindorf wurde am 19.11.2024 gefasst. In der Zwischenzeit hat eine öffentliche Bürgerveranstaltung und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden. Der Bebauungsplan steht kurz vor der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden u.a. die bestehenden Gehölz- und Baumstrukturen auf dem Grundstück untersucht und geprüft, welche Baum-/Strauchstrukturen erhaltenswert sind. Festgehalten wurde, dass die Strukturen im südlichen Bereich erhalten bleiben sollen, vor allem die im südwestlichen Bereich. Im südöstlichen Bereich handelt es sich vorwiegend um Strauchstrukturen, die wenig Schutzanspruch haben und somit teilweise überplant werden. Im unteren Bild sind die vom Vermesser im Bestand erfassten Bäume sowie Gehölz- und Strauchstrukturen für den östlichen Bereich dargestellt. Im nordöstlichen Bereich (angrenzend an die vorhandenen Wohnhäuser der Hüttenstraße) sind keine Gehölzstreifen oder Bäume vorhanden. Hier befinden sich insbesondere die ehemaligen Zufahrten zum Werksgelände. Weiter südlich unterhalb der vorhandenen angrenzenden Garagen und dem Wohnhaus Dickenbusch 2a sind lediglich zwei Birken vorhanden. Im Südosten und parallel zur Bahntrasse befinden sich nur Flächen mit Kleinholz und Sträuchern (vgl. nachstehende Abbildung). Beschlussvorlage 566.26 Seite 2 8 Ergänzend dazu wurde in der Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan folgendes festgehalten: Der Gehölzbestand im südwestlichen und südöstlichen Bereich sowie zwei Einzelbäume im nordwestlichen Plangebiet wurden erhalten. Der südliche Gehölzbestand besteht überwiegend aus Sträuchern und einzelnen kleinen Bäumen. Größere Bäume sind nur sehr untergeordnet vorhanden. Der Gehölzstreifen entlang der Bahnlinie außerhalb des Plangebietes wurde durch die Deutsche Bahn bereits gefällt, die Wurzelstöcke waren noch vorhanden. (August 2025) Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden Festsetzungen getroffen, die auf Höhe der angrenzenden Garagen bis zur südöstlichen Ecke eine Begrünung (im Mittel circa 3 m breit) mit Neupflanzungen vorsehen. Die oben dargestellten Bäume 5 und 6 stehen jedoch außerhalb der Pflanzfestsetzung. Die Verwaltung prüft, ob sich die beiden Bäume in die Stellplatzplanung integrieren lassen, wahrscheinlicher ist jedoch eine Neupflanzung, da es sich lediglich um Pioniergehölze (Birken) handelt. Der im Bereich des Garagenhofes stehende, sehr prägnante Einzelbaum (Ziffer 8 – Lageplan) befindet sich nicht auf dem ehemaligen Vegla – Gelände sondern auf einem privaten Grundstück – der Baum ist durch die Baumschutzsatzung der Kolpingstadt Kerpen geschützt. Für die südliche Plangrenze wird weitestgehend eine Begrünung bzw. der Erhalt der Grünstrukturen vorgesehen. Im nordöstlichen Teil entlang der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung hin können keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt werden, da dort die sanierten und versiegelten Altlastenfläche liegen, die gegen eine Begründung der Fläche sprechen. Deswegen werden dort teilweise die Verkehrsflächen sowie Stellplätze vorgesehen. Beschlussvorlage 566.26 Seite 3

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