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Erhalt des Baumbestandes auf dem Gelände der Alten Glashütte in Kerpen-Sindorf hier: Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung und
Drs.-Nr.: 566.26
Strukturwandel
Bearbeitung: Frau Karbowiak
Datum : 08.10.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 03.11.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Erhalt des Baumbestandes auf dem Gelände der Alten Glashütte in Kerpen-Sindorf
hier: Antrag der CDU-Fraktion
x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro
gez. Karbowiak gez. Wunderlich gez. Mackeprang gez. Marner gez. Aring gez. Schaaf i.V. gez. Marner gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt eine Eingrünung zur östlichen Wohnbebauung im Bebauungsplanver-
fahren festzusetzen.
Begründung:
Hintergrund:
Seitens der Politik wurde beantragt, die bestehenden Baumstrukturen an der östlichen
Grundstücksgrenze auf dem Grundstück der Periskop (ehemaliges Vegla-Gelände/Glashütte) zu
erhalten.
Aktueller Status und weiteres Vorgehen:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 392 Quartier an der Glashütte im Stadtteil
Sindorf wurde am 19.11.2024 gefasst. In der Zwischenzeit hat eine öffentliche Bürgerveranstaltung
und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden. Der
Bebauungsplan steht kurz vor der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden u.a. die bestehenden Gehölz- und Baumstrukturen
auf dem Grundstück untersucht und geprüft, welche Baum-/Strauchstrukturen erhaltenswert sind.
Festgehalten wurde, dass die Strukturen im südlichen Bereich erhalten bleiben sollen, vor allem die
im südwestlichen Bereich. Im südöstlichen Bereich handelt es sich vorwiegend um
Strauchstrukturen, die wenig Schutzanspruch haben und somit teilweise überplant werden.
Im unteren Bild sind die vom Vermesser im Bestand erfassten Bäume sowie Gehölz- und
Strauchstrukturen für den östlichen Bereich dargestellt.
Im nordöstlichen Bereich (angrenzend an die vorhandenen Wohnhäuser der Hüttenstraße) sind
keine Gehölzstreifen oder Bäume vorhanden. Hier befinden sich insbesondere die ehemaligen
Zufahrten zum Werksgelände. Weiter südlich unterhalb der vorhandenen angrenzenden Garagen
und dem Wohnhaus Dickenbusch 2a sind lediglich zwei Birken vorhanden. Im Südosten und parallel
zur Bahntrasse befinden sich nur Flächen mit Kleinholz und Sträuchern (vgl. nachstehende
Abbildung).
Beschlussvorlage 566.26 Seite 2
8
Ergänzend dazu wurde in der Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan folgendes
festgehalten:
Der Gehölzbestand im südwestlichen und südöstlichen Bereich sowie zwei Einzelbäume im
nordwestlichen Plangebiet wurden erhalten. Der südliche Gehölzbestand besteht überwiegend aus
Sträuchern und einzelnen kleinen Bäumen. Größere Bäume sind nur sehr untergeordnet vorhanden.
Der Gehölzstreifen entlang der Bahnlinie außerhalb des Plangebietes wurde durch die Deutsche
Bahn bereits gefällt, die Wurzelstöcke waren noch vorhanden. (August 2025)
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden Festsetzungen getroffen, die auf Höhe der
angrenzenden Garagen bis zur südöstlichen Ecke eine Begrünung (im Mittel circa 3 m breit) mit
Neupflanzungen vorsehen. Die oben dargestellten Bäume 5 und 6 stehen jedoch außerhalb der
Pflanzfestsetzung. Die Verwaltung prüft, ob sich die beiden Bäume in die Stellplatzplanung
integrieren lassen, wahrscheinlicher ist jedoch eine Neupflanzung, da es sich lediglich um
Pioniergehölze (Birken) handelt. Der im Bereich des Garagenhofes stehende, sehr prägnante
Einzelbaum (Ziffer 8 – Lageplan) befindet sich nicht auf dem ehemaligen Vegla – Gelände sondern
auf einem privaten Grundstück – der Baum ist durch die Baumschutzsatzung der Kolpingstadt
Kerpen geschützt.
Für die südliche Plangrenze wird weitestgehend eine Begrünung bzw. der Erhalt der Grünstrukturen
vorgesehen.
Im nordöstlichen Teil entlang der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung hin können keine
Begrünungsmaßnahmen festgesetzt werden, da dort die sanierten und versiegelten Altlastenfläche
liegen, die gegen eine Begründung der Fläche sprechen. Deswegen werden dort teilweise die
Verkehrsflächen sowie Stellplätze vorgesehen.
Beschlussvorlage 566.26 Seite 3
Text aus PDF extrahiert