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Zuweisung geeigneter Flächen durch „Ecotriis“ sowie der Begrünung des Friedhofes Götzenkirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-11-03
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 40.4 / Baubetriebshof und Drs.-Nr.: 488.26 Grünflächen Bearbeitung: Herr Esser Datum : 08.09.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 03.11.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zuweisung geeigneter Flächen durch „Ecotriis“ sowie der Begrünung des Friedhofes Götzenkirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro Abtlg. gez. Gottfried gez. Gottfried gez. Esser gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Seidenpfennig Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Der Antrag verbindet zwei inhaltlich unterschiedliche Maßnahme. Die vorgeschlagene Bürgerpflanzung auf dem Friedhof Götzenkirchen ist nicht mit dem grundsätzlichen Charakter und der Funktion eines kommunalen Friedhofs vereinbar. Friedhöfe sind Orte des stillen Gedenkens, der Trauer und der Würde. Sie dienen der Bestattung, dem individuellen Erinnern und der respektvollen Pflege von Grabstätten. Die Einrichtung gemeinschaftlich genutzter Begründungsflächen oder Begegnungsorte sowie gärtnerische Tätigkeiten durch Bürgerinnen und Bürger würde den Friedhof in seiner Wahrnehmung und Nutzung zu einem allgemeinen Aufenthalts- oder Begegnungsraum verändern. Dies kann zu Störungen von Trauernden und laufenden Bestattungen führen und widerspricht dem in der Friedhofssatzung verankerten Nutzungszweck. Eine solche Nutzung ist daher fachlich und satzungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Mobile Vertikalbegrünungen können auf vollständig versiegelten Flächen einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Der im Antrag genannte Marktplatz Friedrich-Ebert-Platz in Horrem stellt lediglich ein Beispiel dar. Eine fachliche Bewertung ist erst nach Vorlage konkreter Standortvorschläge, technischer Daten, Standsicherheitsnachweise, Leitungspläne und Pflegekonzepte möglich. Die Pflege, Unterhaltung und Bewässerung der Vertikalbegrünungen kann nicht durch die Stadt übernommen werden. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Bewässerung, den Rückschnitt, die Kontrolle der Pflanzen sowie den Austausch abgestorbener Vegetation. Diese Aufgaben sind nicht Teil der städtischen Grünflächenunterhaltung und können aus Kapazitätsgründen nicht zusätzlich übernommen werden. Beschlussvorlage 488.26 Seite 2

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