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Zuweisung geeigneter Flächen durch „Ecotriis“ sowie der Begrünung des Friedhofes Götzenkirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 40.4 / Baubetriebshof und
Drs.-Nr.: 488.26
Grünflächen
Bearbeitung: Herr Esser
Datum : 08.09.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 03.11.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Zuweisung geeigneter Flächen durch „Ecotriis“ sowie der Begrünung des Friedhofes
Götzenkirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro
Abtlg.
gez. Gottfried gez. Gottfried gez. Esser gez. Schaaf gez. Jurczyk gez.
Seidenpfennig
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung
zur Kenntnis.
Begründung:
Der Antrag verbindet zwei inhaltlich unterschiedliche Maßnahme.
Die vorgeschlagene Bürgerpflanzung auf dem Friedhof Götzenkirchen ist nicht mit dem
grundsätzlichen Charakter und der Funktion eines kommunalen Friedhofs vereinbar. Friedhöfe sind
Orte des stillen Gedenkens, der Trauer und der Würde. Sie dienen der Bestattung, dem individuellen
Erinnern und der respektvollen Pflege von Grabstätten. Die Einrichtung gemeinschaftlich genutzter
Begründungsflächen oder Begegnungsorte sowie gärtnerische Tätigkeiten durch Bürgerinnen und
Bürger würde den Friedhof in seiner Wahrnehmung und Nutzung zu einem allgemeinen Aufenthalts-
oder Begegnungsraum verändern. Dies kann zu Störungen von Trauernden und laufenden
Bestattungen führen und widerspricht dem in der Friedhofssatzung verankerten Nutzungszweck.
Eine solche Nutzung ist daher fachlich und satzungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Mobile Vertikalbegrünungen können auf vollständig versiegelten Flächen einen Beitrag zur
Klimaanpassung leisten. Der im Antrag genannte Marktplatz Friedrich-Ebert-Platz in Horrem stellt
lediglich ein Beispiel dar. Eine fachliche Bewertung ist erst nach Vorlage konkreter
Standortvorschläge, technischer Daten, Standsicherheitsnachweise, Leitungspläne und
Pflegekonzepte möglich.
Die Pflege, Unterhaltung und Bewässerung der Vertikalbegrünungen kann nicht durch die Stadt
übernommen werden.
Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Bewässerung, den Rückschnitt, die Kontrolle der
Pflanzen sowie den Austausch abgestorbener Vegetation. Diese Aufgaben sind nicht Teil der
städtischen Grünflächenunterhaltung und können aus Kapazitätsgründen nicht zusätzlich
übernommen werden.
Beschlussvorlage 488.26 Seite 2
Text aus PDF extrahiert