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Mehr Sicherheit an den Übergangsbereichen zwischen dem Veedel Keuschenend und dem Vogelruther Feld hier: Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung und
Drs.-Nr.: 483.26
Mobilitätsmanagement
Bearbeitung: Herr Strehling
Datum : 03.09.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 03.11.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Mehr Sicherheit an den Übergangsbereichen zwischen dem Veedel Keuschenend und dem
Vogelruther Feld
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. X
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). X
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. X
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro
gez. Strehling gez. Strehling gez. Mackeprang gez. Marner gez. Aring i.V. gez. Marner gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Begründung:
Betrachtet man die Übergangsbereiche zwischen den Wohngebieten Keuschenend und Vogelruther
Feld, ist erkennbar, dass diese jeweils aus beiden Richtungen kommend sehr gut einsehbar sind.
Entgegenkommende Zufußgehende und Radfahrende sind daher immer frühzeitig erkennbar.
Zudem befinden sich dort teilweise eingebaute Borde und andere Versätze, die das ungebremste
Durchfahren verhindern.
Bei allen Straßen, die auf die Übergänge zwischen den Wohngebieten führen, handelt es sich um
verkehrsberuhigte Bereiche, die lediglich mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen. Dies
gilt auch für Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und E-Roller.
Es ist stets die Pflicht jedes einzelnen Verkehrsteilnehmenden, sich an die gesetzlichen Spielregeln
zu halten. Entsprechende Verstöße sind aufgrund der Zuständigkeit durch die Polizei zu ahnden.
Straßenverkehrsbehördliche Instrumentarien oder bauliche Veränderungen, um das Begehen von
Verstößen physikalisch zu erschweren sind jedoch keine geeignete Maßnahme, zumal zu beachten
ist, dass die geforderten Maßnahmen wie Einengungen und Fahrbahnversätze, gerade für
mobilitätseingeschränkte Personen sowie Fußgänger mit Kinderwagen, Hindernisse darstellen. Da
die Straßen bereits in einem verkehrsberuhigten Bereich liegen, ist zudem eine Beschilderung zur
Reduzierung der Geschwindigkeit nicht erforderlich.
Die Verwaltung bietet jedoch an, im Rahmen der im Arbeitskreis Verkehrsplanung und
Verkehrssicherheit in der Sitzung vom 14.10.2026 (Drs.-Nr.537.26) empfohlenen Gespräche mit der
Polizei bzgl. der Präventionsarbeit auch die Thematik der Übergangsbereiche zwischen den
Wohngebieten anzusprechen.
Beschlussvorlage 483.26 Seite 2
Text aus PDF extrahiert