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Mehr Sicherheit an den Übergangsbereichen zwischen dem Veedel Keuschenend und dem Vogelruther Feld hier: Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-11-03
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung und Drs.-Nr.: 483.26 Mobilitätsmanagement Bearbeitung: Herr Strehling Datum : 03.09.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt 03.11.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Mehr Sicherheit an den Übergangsbereichen zwischen dem Veedel Keuschenend und dem Vogelruther Feld hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. X … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). X … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. X Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Abtlg. 16.3 Ratsbüro gez. Strehling gez. Strehling gez. Mackeprang gez. Marner gez. Aring i.V. gez. Marner gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Betrachtet man die Übergangsbereiche zwischen den Wohngebieten Keuschenend und Vogelruther Feld, ist erkennbar, dass diese jeweils aus beiden Richtungen kommend sehr gut einsehbar sind. Entgegenkommende Zufußgehende und Radfahrende sind daher immer frühzeitig erkennbar. Zudem befinden sich dort teilweise eingebaute Borde und andere Versätze, die das ungebremste Durchfahren verhindern. Bei allen Straßen, die auf die Übergänge zwischen den Wohngebieten führen, handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche, die lediglich mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen. Dies gilt auch für Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und E-Roller. Es ist stets die Pflicht jedes einzelnen Verkehrsteilnehmenden, sich an die gesetzlichen Spielregeln zu halten. Entsprechende Verstöße sind aufgrund der Zuständigkeit durch die Polizei zu ahnden. Straßenverkehrsbehördliche Instrumentarien oder bauliche Veränderungen, um das Begehen von Verstößen physikalisch zu erschweren sind jedoch keine geeignete Maßnahme, zumal zu beachten ist, dass die geforderten Maßnahmen wie Einengungen und Fahrbahnversätze, gerade für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Fußgänger mit Kinderwagen, Hindernisse darstellen. Da die Straßen bereits in einem verkehrsberuhigten Bereich liegen, ist zudem eine Beschilderung zur Reduzierung der Geschwindigkeit nicht erforderlich. Die Verwaltung bietet jedoch an, im Rahmen der im Arbeitskreis Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit in der Sitzung vom 14.10.2026 (Drs.-Nr.537.26) empfohlenen Gespräche mit der Polizei bzgl. der Präventionsarbeit auch die Thematik der Übergangsbereiche zwischen den Wohngebieten anzusprechen. Beschlussvorlage 483.26 Seite 2

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