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Isolierte Positivplanung Windenergieanlagen Geisfeld
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hermeskeil |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung 17.06.2026
Hermeskeil
Vorlage
von: Bauverwaltung Bearbeiter: Jansen, Timo
Vorlagen-Nr. 30/074/2026 Az.: FB 3/Ja.
Verbandsgemeinderat Hermeskeil 24.06.2026 öffentlich
Isolierte Positivplanung Windenergieanlagen Geisfeld
hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Sachverhalt:
Die Prokon Regenerative Energien eG beabsichtigt auf der Gemarkung Geisfeld die Errichtung zweier
Windenergieanlagen. Da der Flächennutzungsplan auf der vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 1) keine
Sonderbaufläche für Windenergie ausweist, empfiehlt sich in Absprache mit der Unteren Landesplanung
die Durchführung einer sog. Isolierten Positivplanung (IPP).
Im Unterschied zu einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist dies ein Verfahren, welches den
Flächennutzungsplan mit Bezug auf ein bestimmtes Vorhaben partiell ändert, anstatt das gesamte Gebiet
der Verbandsgemeinde zu betrachten.
Die Kosten werden durch den Planungsträger übernommen.
Gleichzeitig zur Aufstellung, kann vorliegend bereits die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) beschlossen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einleitung einer isolierten Positivplanung auf der Gemarkung
Geisfeld. Die Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus der beiliegenden Planzeichnung, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der Verbandsgemeinderat billigt den als Anlage beigefügten Planentwurf, inkl. Begründung und
beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Text aus PDF extrahiert