Startseite › Verbandsgemeinde Hermeskeil › Antrag

Isolierte Positivplanung Windenergieanlagen Geisfeld

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hermeskeil
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung 17.06.2026 Hermeskeil Vorlage von: Bauverwaltung Bearbeiter: Jansen, Timo Vorlagen-Nr. 30/074/2026 Az.: FB 3/Ja. Verbandsgemeinderat Hermeskeil 24.06.2026 öffentlich Isolierte Positivplanung Windenergieanlagen Geisfeld hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung Sachverhalt: Die Prokon Regenerative Energien eG beabsichtigt auf der Gemarkung Geisfeld die Errichtung zweier Windenergieanlagen. Da der Flächennutzungsplan auf der vorgesehenen Fläche (siehe Anlage 1) keine Sonderbaufläche für Windenergie ausweist, empfiehlt sich in Absprache mit der Unteren Landesplanung die Durchführung einer sog. Isolierten Positivplanung (IPP). Im Unterschied zu einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist dies ein Verfahren, welches den Flächennutzungsplan mit Bezug auf ein bestimmtes Vorhaben partiell ändert, anstatt das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde zu betrachten. Die Kosten werden durch den Planungsträger übernommen. Gleichzeitig zur Aufstellung, kann vorliegend bereits die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) beschlossen werden. Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einleitung einer isolierten Positivplanung auf der Gemarkung Geisfeld. Die Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus der beiliegenden Planzeichnung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Verbandsgemeinderat billigt den als Anlage beigefügten Planentwurf, inkl. Begründung und beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, durchzuführen. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Text aus PDF extrahiert