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Umgang mit dem Sondervermögen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hermeskeil
Datum2026-06-24
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Verbandsgemeindeverwaltung 03.06.2026 Hermeskeil Vorlage von: Bauverwaltung Bearbeiter: Müller, Benedikt Vorlagen-Nr. 30/084/2026 Az.: FB 3 - Mü. Haupt- und Finanzausschuss VG 03.06.2026 öffentlich Umgang mit dem Sondervermögen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil Sachverhalt: Das Land Rheinland-Pfalz erhält aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes Mittel in Höhe von 4,8457 Mrd. €. Auf Grundlage des Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) wird von diesem Betrag ein Anteil in Höhe von 2,90742 Mrd. € - aufgestockt um 600 Mio. € Landesmittel – somit insgesamt 3,50742 Mrd. € auf die kreisfreien Städte und Landkreise/ kreisangehöriger Raum verteilt. Entsprechend des vorgegebenen Verteilungsschlüssels (90 % nach Einwohnerzahl, 10 % nach Finanzschwäche) entfällt auf den Landkreis Trier-Saarburg ein Regionalbudget in Höhe von 131.699.330,00 €. Voraussetzung für die Nutzung des Regionalbudgets ist die Erstellung und Beschlussfassung regionaler Umsetzungskonzepte durch die Landkreise in Abstimmung mit dem kreisangehörigen Raum. Die regionalen Umsetzungskonzepte bilden die strategische Grundlage für den Mitteleinsatz, benennen Investitionsschwerpunkte, enthalten bewusst keine detaillierte Maßnahmenliste und sind zwingende Voraussetzung für die spätere Bewilligung einzelner Förderanträge. Des Weiteren werden Sie unbefristet beschlossen, sind aber fortschreibbar und daher bleiben etwaige Anpassungen möglich. Der Kreis beabsichtigt entsprechend der „gemeinsamen Erklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz und der Kommunalen Spitzenverbände zur Umsetzung des Sondervermögens“, von diesem Betrag 1/3 (d.h. rund 43,9 Mio. €) beim Kreis zu belassen und 2/3 (d.h. rund 87,8 Mio. €) über die Verbandsgemeinden in den kreisangehörigen Raum zu geben. Die Verteilung erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen (Drei-Jahres-Schnitt 2023-2025) und ergibt somit für die Verbandsgemeinde Hermeskeil einen Gesamtbetrag in Höhe von 9.126.370,89 €. Diese Mittel können für Maßnahmen mit einem Mindestvolumen in Höhe von 250.000 € (Ausnahme: 50.000 Euro bei bestimmten Digitalisierungs-Programmdurchführungsmaßnahmen) insbesondere für folgende Schwerpunkte verwendet werden (vgl. § 2 Abs. 2 LGRP-Plan): 1. Bevölkerungsschutz 2. Verkehrsinfrastruktur 3. Krankenhaus-, Reha- und Pflegeinfrastruktur 4. Energie- und Wärmeinfrastruktur 5. Bildungsinfrastruktur 6. Betreuungsinfrastruktur 7. Wissenschaftsinfrastruktur 8. Forschung und Entwicklung 9. Digitalisierung Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufzählung, welche ausdrücklich nicht abschließend ist. Zusätzlich hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Trier-Saarburg unter anderem folgende Konkretisierungen in das regionale Umsetzungskonzept aufgenommen beziehungsweise als Klarstellungen mitgeteilt:  Investitions-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben in Sport- und Mehrzweckhallen sowie ggfs. in die Bäderinfrastruktur  Im Bereich der Verbandsgemeinden sind u.a. Investitionen in Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und -ausstattung usw. denkbar. Projekte müssen dabei zwei Kernkriterien erfüllen, um förderfähig zu sein: 1. Nachhaltigkeit: Beitrag zur Ressourcenschonung oder zum Klimaschutz 2. Demografischer Wandel: Die Infrastruktur muss langfristig bedarfsgerecht sein. Investitionen in Einrichtungen, die aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen absehbar nicht mehr genutzt werden, sind ausgeschlossen. vorgesehener Zeitplan und weiteres Vorgehen:  15.03.2026, spätestens Ende August 2026: Erstellung regionales Umsetzungskonzept der Verbandsgemeinden gemeinsam mit dem Landkreis  31.12.2029: 1/3 der Mittel soll rechtlich gebunden (verplant/beauftragt) sein  31.12.2036: Letzte Frist für die Bewilligung bzw. Einplanung von Maßnahmen  31.12.2042: vollständiger Abschluss und Abrechnung aller Maßnahmen Die Mittel des Sondervermögens stehen in voller Höhe unmittelbar von Anfang an projektbezogen zur Verfügung und sind nicht anteilig jährlich abzurufen, d. h. es gibt keine jährlichen Obergrenzen. Verwendung der Mittel bei der Verbandsgemeinde Hermeskeil: Die der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellten Mittel sollen, analog der anderen Verbandsgemeinden des Landkreises, auf Maßnahmen der Verbandsgemeinde konzentriert werden, d. h. es sollen strategische Investitionsschwerpunkte zur Erfüllung kommunaler Aufgaben mit flächendeckender Wirkung berücksichtigt werden. Durch das Sondervermögen soll nach dem Willen des Bundes der bestehende Investitionsstau aufgelöst werden, was nur gelingen kann, wenn bereits geplante Projekte umgesetzt werden und nicht neue Maßnahmen hinzukommen. Verbleiben die Mittel bei der VG Hermeskeil, kann sich auf Projekte mit regionaler Wirkung bzw. Vorteilen aus der Abwicklung vergleichbarer Maßnahmen konzentriert werden. Finanziell profitieren hiervon alle Gemeinden, da dadurch die Aufnahme von Krediten reduziert wird, welche letztendlich über die VG-Umlage von den Ortsgemeinden finanziert werden. Die Verbandsgemeinde möchte sich auf Maßnahmen aus dem Schwerpunktbereich Bevölkerungsschutz und auf den Erhalt der Bäderinfrastrukturen konzentrieren. Im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser (=Bevölkerungsschutz) besteht erhöhter Handlungsbedarf in mehreren Liegenschaften des Bevölkerungsschutzes. Im Gebiet der VG Hermeskeil steht zeitnah der Neubau von derzeit drei Feuerwehrgerätehäusern an. Von Investitionen in diesem Bereich profitieren generell alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde. Die Feuerwehren sind im Bedarfsfall ortsübergreifend im Einsatz. Hierdurch könnten innovative Projekte unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und des demographischen Wandels realisiert werden. Die Schwerpunkte sind im Gesetz lediglich beispielhaft aufgeführt. Vorstellbar wäre daher auch die Verwendung für den Erhalt der Bäderinfrastrukturen. Hiervon würden letztendlich auch alle Einwohner der Verbandsgemeinde profitieren und finanziell würde sich dies ebenfalls entlastend auf die Ortsgemeinden auswirken. Zum genauen Umfang der konkreten Maßnahmen in den oben genannten Bereichen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getätigt werden. Die Verwaltung wird im Nachgang zur grundsätzlichen Festlegung der Schwerpunktbereiche prüfen, welche konkreten Maßnahmen in eben diesen Bereichen die Kriterien (Nachhaltigkeit, demografischer Wandel, Mindestvolumen) erfüllen. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls weitere Fördermöglichkeiten geprüft. Grundsätzlich sollte hierbei berücksichtigt werden, dass mit dem vorhandenen Personal der Verbandsgemeinde wenige größere (Bau-)Maßnahmen eher abgearbeitet werden können als viele kleinere (Bau-)Maßnahmen. Eine zentrale Veranschlagung im Haushalt der Verbandsgemeinde Hermeskeil und die sich daraus ergebende zentrale Steuerung kann Prozesse gegenüber Einzelmaßnahmen auf Ebene der Gemeinden beschleunigen. Im Rahmen der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung wurde der Sachverhalt, wie aus Sicht der Verbandsgemeinde der Umgang mit den Mitteln des Sondervermögens umgegangen werden soll, vorgestellt. Der Sachverhalt wurde von den Ortsbürgermeistern überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen. Finanzierung: Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Hermeskeil empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Hermeskeil, das der Verbandsgemeinde Hermeskeil vom Landkreis Trier- Saarburg zugewiesene Regionalbudget ausschließlich für Maßnahmen der Verbandsgemeinde selbst zu verwenden. Schwerpunkte sollen auf dieser Ebene Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes sowie der Bäderinfrastruktur sein. Die Festlegung konkreter Maßnahmen und entsprechende Priorisierung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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