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Umgang mit dem Sondervermögen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hermeskeil |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung 03.06.2026
Hermeskeil
Vorlage
von: Bauverwaltung Bearbeiter: Müller, Benedikt
Vorlagen-Nr. 30/084/2026 Az.: FB 3 - Mü.
Haupt- und Finanzausschuss VG 03.06.2026 öffentlich
Umgang mit dem Sondervermögen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz erhält aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes
Mittel in Höhe von 4,8457 Mrd. €. Auf Grundlage des Landesgesetzes über die Errichtung eines
Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) wird von
diesem Betrag ein Anteil in Höhe von 2,90742 Mrd. € - aufgestockt um 600 Mio. € Landesmittel – somit
insgesamt 3,50742 Mrd. € auf die kreisfreien Städte und Landkreise/ kreisangehöriger Raum verteilt.
Entsprechend des vorgegebenen Verteilungsschlüssels (90 % nach Einwohnerzahl, 10 % nach
Finanzschwäche) entfällt auf den Landkreis Trier-Saarburg ein Regionalbudget in Höhe von
131.699.330,00 €. Voraussetzung für die Nutzung des Regionalbudgets ist die Erstellung und
Beschlussfassung regionaler Umsetzungskonzepte durch die Landkreise in Abstimmung mit dem
kreisangehörigen Raum.
Die regionalen Umsetzungskonzepte bilden die strategische Grundlage für den Mitteleinsatz, benennen
Investitionsschwerpunkte, enthalten bewusst keine detaillierte Maßnahmenliste und sind zwingende
Voraussetzung für die spätere Bewilligung einzelner Förderanträge. Des Weiteren werden Sie unbefristet
beschlossen, sind aber fortschreibbar und daher bleiben etwaige Anpassungen möglich.
Der Kreis beabsichtigt entsprechend der „gemeinsamen Erklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
und der Kommunalen Spitzenverbände zur Umsetzung des Sondervermögens“, von diesem Betrag 1/3
(d.h. rund 43,9 Mio. €) beim Kreis zu belassen und 2/3 (d.h. rund 87,8 Mio. €) über die
Verbandsgemeinden in den kreisangehörigen Raum zu geben. Die Verteilung erfolgt auf Basis der
Einwohnerzahlen (Drei-Jahres-Schnitt 2023-2025) und ergibt somit für die Verbandsgemeinde Hermeskeil
einen Gesamtbetrag in Höhe von 9.126.370,89 €.
Diese Mittel können für Maßnahmen mit einem Mindestvolumen in Höhe von 250.000 € (Ausnahme:
50.000 Euro bei bestimmten Digitalisierungs-Programmdurchführungsmaßnahmen) insbesondere für
folgende Schwerpunkte verwendet werden (vgl. § 2 Abs. 2 LGRP-Plan):
1. Bevölkerungsschutz
2. Verkehrsinfrastruktur
3. Krankenhaus-, Reha- und Pflegeinfrastruktur
4. Energie- und Wärmeinfrastruktur
5. Bildungsinfrastruktur
6. Betreuungsinfrastruktur
7. Wissenschaftsinfrastruktur
8. Forschung und Entwicklung
9. Digitalisierung
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufzählung, welche ausdrücklich nicht abschließend ist.
Zusätzlich hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Trier-Saarburg unter anderem folgende
Konkretisierungen in das regionale Umsetzungskonzept aufgenommen beziehungsweise als
Klarstellungen mitgeteilt:
Investitions-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben in Sport- und Mehrzweckhallen sowie
ggfs. in die Bäderinfrastruktur
Im Bereich der Verbandsgemeinden sind u.a. Investitionen in Feuerwehrhäuser,
Feuerwehrfahrzeuge und -ausstattung usw. denkbar.
Projekte müssen dabei zwei Kernkriterien erfüllen, um förderfähig zu sein:
1. Nachhaltigkeit: Beitrag zur Ressourcenschonung oder zum Klimaschutz
2. Demografischer Wandel: Die Infrastruktur muss langfristig bedarfsgerecht sein. Investitionen in
Einrichtungen, die aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen absehbar nicht mehr genutzt werden, sind
ausgeschlossen.
vorgesehener Zeitplan und weiteres Vorgehen:
15.03.2026, spätestens Ende August 2026:
Erstellung regionales Umsetzungskonzept der Verbandsgemeinden gemeinsam mit dem Landkreis
31.12.2029:
1/3 der Mittel soll rechtlich gebunden (verplant/beauftragt) sein
31.12.2036:
Letzte Frist für die Bewilligung bzw. Einplanung von Maßnahmen
31.12.2042:
vollständiger Abschluss und Abrechnung aller Maßnahmen
Die Mittel des Sondervermögens stehen in voller Höhe unmittelbar von Anfang an projektbezogen zur
Verfügung und sind nicht anteilig jährlich abzurufen, d. h. es gibt keine jährlichen Obergrenzen.
Verwendung der Mittel bei der Verbandsgemeinde Hermeskeil:
Die der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellten Mittel sollen, analog der anderen
Verbandsgemeinden des Landkreises, auf Maßnahmen der Verbandsgemeinde konzentriert werden, d. h.
es sollen strategische Investitionsschwerpunkte zur Erfüllung kommunaler Aufgaben mit flächendeckender
Wirkung berücksichtigt werden.
Durch das Sondervermögen soll nach dem Willen des Bundes der bestehende Investitionsstau aufgelöst
werden, was nur gelingen kann, wenn bereits geplante Projekte umgesetzt werden und nicht neue
Maßnahmen hinzukommen. Verbleiben die Mittel bei der VG Hermeskeil, kann sich auf Projekte mit
regionaler Wirkung bzw. Vorteilen aus der Abwicklung vergleichbarer Maßnahmen konzentriert werden.
Finanziell profitieren hiervon alle Gemeinden, da dadurch die Aufnahme von Krediten reduziert wird,
welche letztendlich über die VG-Umlage von den Ortsgemeinden finanziert werden.
Die Verbandsgemeinde möchte sich auf Maßnahmen aus dem Schwerpunktbereich Bevölkerungsschutz
und auf den Erhalt der Bäderinfrastrukturen konzentrieren.
Im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser (=Bevölkerungsschutz) besteht erhöhter Handlungsbedarf in
mehreren Liegenschaften des Bevölkerungsschutzes. Im Gebiet der VG Hermeskeil steht zeitnah der
Neubau von derzeit drei Feuerwehrgerätehäusern an. Von Investitionen in diesem Bereich profitieren
generell alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde. Die Feuerwehren sind im Bedarfsfall
ortsübergreifend im Einsatz. Hierdurch könnten innovative Projekte unter den Aspekten der Nachhaltigkeit
und des demographischen Wandels realisiert werden.
Die Schwerpunkte sind im Gesetz lediglich beispielhaft aufgeführt. Vorstellbar wäre daher auch die
Verwendung für den Erhalt der Bäderinfrastrukturen. Hiervon würden letztendlich auch alle Einwohner der
Verbandsgemeinde profitieren und finanziell würde sich dies ebenfalls entlastend auf die Ortsgemeinden
auswirken.
Zum genauen Umfang der konkreten Maßnahmen in den oben genannten Bereichen kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getätigt werden. Die Verwaltung wird im Nachgang zur
grundsätzlichen Festlegung der Schwerpunktbereiche prüfen, welche konkreten Maßnahmen in eben
diesen Bereichen die Kriterien (Nachhaltigkeit, demografischer Wandel, Mindestvolumen) erfüllen. In
diesem Zusammenhang werden ebenfalls weitere Fördermöglichkeiten geprüft.
Grundsätzlich sollte hierbei berücksichtigt werden, dass mit dem vorhandenen Personal der
Verbandsgemeinde wenige größere (Bau-)Maßnahmen eher abgearbeitet werden können als viele kleinere
(Bau-)Maßnahmen.
Eine zentrale Veranschlagung im Haushalt der Verbandsgemeinde Hermeskeil und die sich daraus
ergebende zentrale Steuerung kann Prozesse gegenüber Einzelmaßnahmen auf Ebene der Gemeinden
beschleunigen.
Im Rahmen der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung wurde der Sachverhalt, wie aus Sicht der
Verbandsgemeinde der Umgang mit den Mitteln des Sondervermögens umgegangen werden soll,
vorgestellt. Der Sachverhalt wurde von den Ortsbürgermeistern überwiegend zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Finanzierung:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Hermeskeil empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat Hermeskeil, das der Verbandsgemeinde Hermeskeil vom Landkreis Trier-
Saarburg zugewiesene Regionalbudget ausschließlich für Maßnahmen der Verbandsgemeinde selbst zu
verwenden.
Schwerpunkte sollen auf dieser Ebene Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes sowie der
Bäderinfrastruktur sein.
Die Festlegung konkreter Maßnahmen und entsprechende Priorisierung erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt.
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