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Verwertung von Klärschlamm
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hermeskeil |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung 03.09.2026
Hermeskeil
Vorlage
von: Verbandsgemeindewerke Bearbeiter: Schirmer, Christian
Vorlagen-Nr. 30/123/2026 Az.: 3-825-24/001 KRT AÖR
Werkausschuss VG 27.08.2026 öffentlich
Verbandsgemeinderat Hermeskeil 16.09.2026 öffentlich
Verwertung von Klärschlamm
Kommunale Kärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT)
Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027
Sachverhalt:
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde
Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbandsgemeindewerke
Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Schweich
überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR.
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde
Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke
Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die
Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR.
Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR.
Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die
Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR.
Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die
Zustimmung aller Anstaltsträger.
Der Werkausschuss hat am 27.08.2026 in seiner Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7
Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR zuzustimmen.
• Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich.
• Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land.
• Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft
der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.“
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b)
Satzung der KRT AöR zu.
• Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich.
• Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land.
• Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.
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