Startseite › Verbandsgemeinde Hermeskeil › Antrag

Verwertung von Klärschlamm

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hermeskeil
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung 03.09.2026 Hermeskeil Vorlage von: Verbandsgemeindewerke Bearbeiter: Schirmer, Christian Vorlagen-Nr. 30/123/2026 Az.: 3-825-24/001 KRT AÖR Werkausschuss VG 27.08.2026 öffentlich Verbandsgemeinderat Hermeskeil 16.09.2026 öffentlich Verwertung von Klärschlamm Kommunale Kärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 Sachverhalt: Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger. Der Werkausschuss hat am 27.08.2026 in seiner Sitzung folgenden Beschluss gefasst: „Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR zuzustimmen. • Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich. • Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land. • Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.“ Beschluss: Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR zu. • Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich. • Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land. • Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.

Text aus PDF extrahiert