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Grenderichhalle Gusenburg
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hermeskeil |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung 26.08.2026
Hermeskeil
Vorlage
von: Bauverwaltung Bearbeiter: Martin, Heidi
Vorlagen-Nr. 30/155/2026 Az.: FB 3 / Martin
Bau- und Umweltausschuss VG 03.09.2026 öffentlich
Grenderichhalle Gusenburg
hier: Information zur Errichtung des 2. Baulichen Rettungsweges
Sachverhalt:
Die Baugenehmigung für die Grenderichhalle in Gusenburg wurde 1985 erteilt. Gemäß
Baugenehmigung/Baubeschreibung kann die Halle mit den dazugehörigen Nebenräumen bei
Veranstaltungen bis zu 300 Personen aufnehmen. Die Vereine der Ortsgemeinde Gusenburg, unter
anderem der Faschingsverein und der Musikverein, haben jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, die
für weit mehr als 300 Personen ausgelegt sind. Aus diesem Grund sollte ein Bauantrag zur Erhöhung der
Personenzahl sowie zur Änderung des 2. baulichen Rettungsweges gestellt werden. Der 2. bauliche
Rettungsweg verläuft aktuell durch die Umkleiden, die demzufolge während den Veranstaltungen leer und
abgeschlossen sein müssen (ohne wesentliche Brandlasten).
Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung ist für die Erhöhung der Personenzahl ein vollumfängliches
Brandschutzkonzept erforderlich. Die Auflagen, die sich hieraus ergeben könnten, sind vorab nicht
kalkulierbar. So könnte beispielsweise der Einbau einer Brandmeldeanlage erforderlich werden zuzüglich
der Wartungs- und Folgekosten. Darüber hinaus entspricht auch die Verkabelung hinter den Prallwänden
nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Weitere zusätzliche Anforderungen können derzeit nicht
ausgeschlossen werden.
Das Bauamt der VG hat bei der Kreisverwaltung nachgefragt, warum bei größeren Veranstaltungen keine
Brandwache gestellt werden kann. Dies wird von Seiten der Kreisverwaltung, die in dieser Sache die
Entscheidungsbefugnis hat, abgelehnt. Sobald eine Veranstaltung in regelmäßigen Abständen wiederkehrt,
greift die Versammlungsstättenverordnung.
Aus den vorgenannten Gründen soll nun lediglich der 2. bauliche Rettungsweg durch den Flur an Stelle
durch die Umkleiden, geführt werden. So können die Umkleiden während den Veranstaltungen genutzt
werden. Die Baukosten für die Herstellung des 2. baulichen Rettungsweges werden auf 30.000 €
geschätzt. Ein entsprechender Grundrissplan sowie der Bestuhlungsplan für die Faschingsveranstaltung ist
als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Mittel stehen im HH 2026 unter dem PSK 2115-5231 zur Verfügung.
Anlagen:
Bestuhlungsplan; Grundriss
Text aus PDF extrahiert