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Grenderichhalle Gusenburg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hermeskeil
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Ergebnisse
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Verbandsgemeindeverwaltung 26.08.2026 Hermeskeil Vorlage von: Bauverwaltung Bearbeiter: Martin, Heidi Vorlagen-Nr. 30/155/2026 Az.: FB 3 / Martin Bau- und Umweltausschuss VG 03.09.2026 öffentlich Grenderichhalle Gusenburg hier: Information zur Errichtung des 2. Baulichen Rettungsweges Sachverhalt: Die Baugenehmigung für die Grenderichhalle in Gusenburg wurde 1985 erteilt. Gemäß Baugenehmigung/Baubeschreibung kann die Halle mit den dazugehörigen Nebenräumen bei Veranstaltungen bis zu 300 Personen aufnehmen. Die Vereine der Ortsgemeinde Gusenburg, unter anderem der Faschingsverein und der Musikverein, haben jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, die für weit mehr als 300 Personen ausgelegt sind. Aus diesem Grund sollte ein Bauantrag zur Erhöhung der Personenzahl sowie zur Änderung des 2. baulichen Rettungsweges gestellt werden. Der 2. bauliche Rettungsweg verläuft aktuell durch die Umkleiden, die demzufolge während den Veranstaltungen leer und abgeschlossen sein müssen (ohne wesentliche Brandlasten). Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung ist für die Erhöhung der Personenzahl ein vollumfängliches Brandschutzkonzept erforderlich. Die Auflagen, die sich hieraus ergeben könnten, sind vorab nicht kalkulierbar. So könnte beispielsweise der Einbau einer Brandmeldeanlage erforderlich werden zuzüglich der Wartungs- und Folgekosten. Darüber hinaus entspricht auch die Verkabelung hinter den Prallwänden nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Weitere zusätzliche Anforderungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Das Bauamt der VG hat bei der Kreisverwaltung nachgefragt, warum bei größeren Veranstaltungen keine Brandwache gestellt werden kann. Dies wird von Seiten der Kreisverwaltung, die in dieser Sache die Entscheidungsbefugnis hat, abgelehnt. Sobald eine Veranstaltung in regelmäßigen Abständen wiederkehrt, greift die Versammlungsstättenverordnung. Aus den vorgenannten Gründen soll nun lediglich der 2. bauliche Rettungsweg durch den Flur an Stelle durch die Umkleiden, geführt werden. So können die Umkleiden während den Veranstaltungen genutzt werden. Die Baukosten für die Herstellung des 2. baulichen Rettungsweges werden auf 30.000 € geschätzt. Ein entsprechender Grundrissplan sowie der Bestuhlungsplan für die Faschingsveranstaltung ist als Anlage beigefügt. Finanzierung: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Mittel stehen im HH 2026 unter dem PSK 2115-5231 zur Verfügung. Anlagen: Bestuhlungsplan; Grundriss

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