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Tourismusbeitrag
Angenommen18 Ja · 10 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Freinsheim |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AUSZUG
aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Freinsheim am 08.09.2026
öffentlich
Zu TOP: 3
Tourismusbeitrag
hier: Beratung und Beschluss
Vorlage: FB 3/VG/360/2026
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und erläutert deren Inhalt. Dabei verweist
er darauf, dass die Übernahme der Tourismuskosten zur notwendigen Entlastung der
Betriebe beitrage und als Wirtschaftsförderung diene.
In der anschließenden Aussprache wird ausgeführt, dass Wirtschaftsförderung zwar wichtig
sei. Die Abschaffung des Tourismusbeitrages führe jedoch dazu, dass die Tourismuskosten
von der Allgemeinheit und – da umlagefinanziert – letztlich vom Steuerzahler getragen
werden würde. Es sei wenig nachvollziehbar, Wirtschaftsförderung beitreiben zu wollen, aber
dann nur eine einzelne Branche zu fördern bzw. zu entlasten. In den letzten Jahren hätten
viele Leistungsträger die wichtige Arbeit des I-Punkts nicht wertgeschätzt und jetzt würden
sie noch durch die Abschaffung des Tourismusbeitrages unterstützt.
Dem wird entgegengehalten, dass der Tourismusbeitrag schon seit vielen Jahren an
Bedeutung für die Finanzierung gemeindlicher Aufgaben verloren hätte, da die VG weit mehr
als die ursprünglich geplanten 20 % bezahlen würde. Wesentlich wichtigere
Finanzierungsquellen seien die Realsteuern und die Einkommensteueranteile. Die
Abschaffung des Tourismusbeitrages sei Teil des Standortmarketing oder auch Basis einer
nachhaltigen Entwicklung. Gerade der Umstand, dass nach einer Aussetzung keine
rückwirkende Abrechnung erfolge, könne die Grundlage für zukünftige Entwicklungen mit
einem belastbareren System sein und auch Signalwirkung für die Leistungsträger entfalten.
Beschlussempfehlung:
Die Abrechnung des Tourismusbeitrages wird ab dem Abrechnungsjahr 2026 auf
unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bei Aufhebung der Aussetzung wird eine rückwirkende
Abrechnung nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10
Nein: 2
Enthaltung: 2
Text aus PDF extrahiert