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Aufstellung der "8. Änderung des FNP 2018 - Elchweiler PV West"
Angenommen23 Ja · 1 Nein · 4 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Birkenfeld |
| Datum | 2026-04-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
für Entscheidungsgremien der Verbandsgemeinde Birkenfeld
Federführung: Fachbereich 2 Datum: 25.03.2026
Verfasser: AZ:
Beratungsfolge Termin
Haupt- und Finanzausschuss 15.04.2026
Verbandsgemeinderat
Birkenfeld
TOP : Aufstellung der "8. Änderung des FNP 2018 - Elchweiler PV West"
Sachverhalt:
Am 09.02.2026 beschließt die Ortsgemeinde Elchweiler in öffentlicher Sitzung/Auszug:
„….beschließt der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet
Photovoltaik West“ …. Darüber hinaus wird der Antrag auf Änderung des FNP … gestellt“
Die Ortsgemeinde Elchweiler wird mit einem Investor in die Aufstellung einer Fläche „SO PV“
ins Verfahren der Bauleitplanung – Bebauungsplan einsteigen. Dies im Steuerungsrahmen
zur Ansiedlung von großflächigen PV-Anlagen im Außenbereich der Verbandsgemeinde
Birkenfeld.
Der kommende Bebauungsplan, sowie die entsprechende Änderung des FNP „8. Änderung
– FNP 2018 – Elchweiler PV West“ laufen dann parallel in Zusammenarbeit der
Ortsgemeinde mit dem Investor und einem von dort beauftragten Planungsbüro, sowie mit
der Verbandsgemeinde. Der Verbandsgemeinde entstehen bei dieser Änderung keine
Kosten. Die Entwicklung aus dem vorgenannten Steuerungsrahmen ist, auch im Hinblick auf
die Flächenobergrenze, gegeben. Der Geltungsbereich liegt an. Die Fläche beträgt ca. 15
ha.
Damit wird eine Gesamtfläche von 197 ha an Photovoltaikanlagenplanungen und
Ausführungen in der Verbandsgemeinde erreicht.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeinde Birkenfeld stellt eine 8. Änderung - FNP 2018 auf. Dies zur
parallelen Einbettung und Vorbereitung des Vorhabens der Ortsgemeinde Elchweiler
Baurecht für eine PV-Anlage im Außenbereich ihrer Gemarkung zu schaffen. Dies bezieht
sich auf die im anliegenden Geltungsbereich mit einer schwarz unterbrochenen Linie
umgrenzten Fläche. Die Änderung wird unter der Bezeichnung „8. Änderung - FNP 2018 –
Elchweiler PV West“ geführt.
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Anlagenverzeichnis:
- Geltungsbereich
- Niederschrift der Ortsgemeinde
Abstimmungsergebnis:
Dafür: Dagegen: Enthaltung:
Mitwirkungsverbot gem. § 22 GemO:
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