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Beschlussfassung über die Neuvergabe Rahmenvertrag Baumkontrollen in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Bitte Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO beachten!
Zu TOP-Nr.: 5.4 Vorlage Nr.: 01/867/III/228/2026
Amt: Bauabteilung Datum: 02.09.2026/
Sachbearbeiter: Kerstin Reddig AZ:
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Beratungsfolge:
Nr. Gremium Termin Behandlung Status
1 Verbandsgemeinderat Annweiler am 24.09.2026 Entscheidung öffentlich
Trifels
Gegenstand der Vorlage
Beschlussfassung über die Neuvergabe Rahmenvertrag Baumkontrollen in der Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Durchführung
von Baumkontrollen im Gebiet der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels auszuschreiben. Die Vergabe
des Auftrags soll im Anschluss an den Bieter erfolgen, der unter Berücksichtigung der festgelegten
Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Der Rahmenvertrag soll zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden.
Leistungszeitraum:
01.März 2027 bis 28.02.2031
(Optionale Verlängerung bis einschl. 28.02.2033)
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Baumkontrollen an Bäumen, für deren
Verkehrssicherheit die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels selbst verantwortlich ist sowie
die entsprechenden Leistungen durch die Verbandsgemeinde im Namen und Auftrag der
jeweiligen Ortsgemeinden bzw. der Stadt Annweiler am Trifels an Bäumen im
Zuständigkeitsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden.
Die Kontrollen dienen insbesondere der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des
Baumeigentümers bzw. Unterhaltungspflichtigen. Durch die regelmäßige fachkundige Kontrolle
sollen Gefahren und erkennbare Mängel frühzeitig festgestellt, dokumentiert und hinsichtlich der
erforderlichen weiteren Maßnahmen bewertet werden.
Grundlage für die Durchführung der Regelkontrollen ist die jeweils zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltende Fassung der FLL-Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für
Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen.
Die Abrechnung der Erst- und Regelkontrollen erfolgt einmal jährlich nach Ende des jeweiligen
Kontrolljahres und wird getrennt für die Verbandsgemeinde, jede einzelne Ortsgemeinde sowie
die Stadt incl. Ortssteile erstellt.
Vom AG beauftragte Begutachtungen sowie eingehende Untersuchungen können nach
Erbringung der jeweiligen Dienstleistung unmittelbar und unabhängig von der jährlichen
Abrechnung der Erst- und Regelkontrollen abgerechnet werden.
Auf den Flächen, für deren Verkehrssicherheit die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
verantwortlich ist, befinden sich insgesamt ca. 90 Einzelbäume sowie rund 250 weitere Bäume,
die auf 11 Baumgruppen verteilt sind. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche des
Schwimmbads, der Grundschulen und Feuerwehren sowie des Trifels-Erlebniswegs und der
Trifelsblickbänke.
Für die Durchführung der erforderlichen Regel- und Erstkontrollen werden jährliche
Kosten in Höhe von etwa 2.000 € netto veranschlagt.
Deckungsvorschlag:
Die erforderlichen Mittel werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2027 berücksichtigt.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt mit …… Ja-Stimmen, …… Nein-Stimmen und ……
Enthaltungen, sich an der Ausschreibung eines neuen Rahmenvertrages zu beteiligen und nach
Durchführung des Vergabeverfahrens den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den
Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, zu vergeben.
Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
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