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Beschlussfassung über die Neuvergabe Rahmenvertrag Baumkontrollen in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Bitte Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO beachten! Zu TOP-Nr.: 5.4 Vorlage Nr.: 01/867/III/228/2026 Amt: Bauabteilung Datum: 02.09.2026/ Sachbearbeiter: Kerstin Reddig AZ: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Beratungsfolge: Nr. Gremium Termin Behandlung Status 1 Verbandsgemeinderat Annweiler am 24.09.2026 Entscheidung öffentlich Trifels Gegenstand der Vorlage Beschlussfassung über die Neuvergabe Rahmenvertrag Baumkontrollen in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Sachverhalt: Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Baumkontrollen im Gebiet der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels auszuschreiben. Die Vergabe des Auftrags soll im Anschluss an den Bieter erfolgen, der unter Berücksichtigung der festgelegten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Rahmenvertrag soll zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden. Leistungszeitraum: 01.März 2027 bis 28.02.2031 (Optionale Verlängerung bis einschl. 28.02.2033) Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Baumkontrollen an Bäumen, für deren Verkehrssicherheit die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels selbst verantwortlich ist sowie die entsprechenden Leistungen durch die Verbandsgemeinde im Namen und Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinden bzw. der Stadt Annweiler am Trifels an Bäumen im Zuständigkeitsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden. Die Kontrollen dienen insbesondere der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers bzw. Unterhaltungspflichtigen. Durch die regelmäßige fachkundige Kontrolle sollen Gefahren und erkennbare Mängel frühzeitig festgestellt, dokumentiert und hinsichtlich der erforderlichen weiteren Maßnahmen bewertet werden. Grundlage für die Durchführung der Regelkontrollen ist die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Fassung der FLL-Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Die Abrechnung der Erst- und Regelkontrollen erfolgt einmal jährlich nach Ende des jeweiligen Kontrolljahres und wird getrennt für die Verbandsgemeinde, jede einzelne Ortsgemeinde sowie die Stadt incl. Ortssteile erstellt. Vom AG beauftragte Begutachtungen sowie eingehende Untersuchungen können nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung unmittelbar und unabhängig von der jährlichen Abrechnung der Erst- und Regelkontrollen abgerechnet werden. Auf den Flächen, für deren Verkehrssicherheit die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels verantwortlich ist, befinden sich insgesamt ca. 90 Einzelbäume sowie rund 250 weitere Bäume, die auf 11 Baumgruppen verteilt sind. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche des Schwimmbads, der Grundschulen und Feuerwehren sowie des Trifels-Erlebniswegs und der Trifelsblickbänke. Für die Durchführung der erforderlichen Regel- und Erstkontrollen werden jährliche Kosten in Höhe von etwa 2.000 € netto veranschlagt. Deckungsvorschlag: Die erforderlichen Mittel werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2027 berücksichtigt. Beschlussvorschlag Rat: Der Verbandsgemeinderat beschließt mit …… Ja-Stimmen, …… Nein-Stimmen und …… Enthaltungen, sich an der Ausschreibung eines neuen Rahmenvertrages zu beteiligen und nach Durchführung des Vergabeverfahrens den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, zu vergeben. Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

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