Startseite › Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels › Antrag

Beratung und Beschlussfassung über den Austausch der Hardware unserer Nutanix Virtualisierungsumgebung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Bitte Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO beachten! Zu TOP-Nr.: 5.3 Vorlage Nr.: 01/868/I/056/2026 Amt: Zentralabteilung Datum: 02.09.2026/tb Sachbearbeiter: Thomas Bretz AZ: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Beratungsfolge: Nr. Gremium Termin Behandlung Status 1 Verbandsgemeinderat Annweiler am 24.09.2026 Entscheidung öffentlich Trifels Gegenstand der Vorlage Beratung und Beschlussfassung über den Austausch der Hardware unserer Nutanix Virtualisierungsumgebung Sachverhalt: Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV. Bei der zu beschaffenden Leistung handelt es sich um den Austausch der Hardware der bestehenden Nutanix-Virtualisierungsumgebung. Die Auftraggeberin betreibt diese Infrastruktur seit dem Jahr 2020. Die Softwarelizenzen wurden zwischenzeitlich um 5 Jahre verlängert und sind bis zum 31.05.2030 gültig. Die vorhandene Hardware erreicht hingegen am 31.03.2027 das Ende des Herstellersupports und muss daher aus Gründen der Betriebs- und IT-Sicherheit ersetzt werden. Die Beschaffung dient ausschließlich der Fortführung der bestehenden Virtualisierungs-umgebung unter Nutzung der bereits vorhandenen Softwarelizenzen. Eine Neubeschaffung einer anderen Virtualisierungslösung ist nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens. Ein Wechsel auf eine andere Hardware- bzw. Virtualisierungsplattform würde die vollständige Migration der bestehenden Infrastruktur einschließlich sämtlicher virtueller Maschinen, Speicher- und Netzwerkkonfigurationen sowie der Backup- und Management-umgebung erfordern. Darüber hinaus wären umfangreiche Anpassungen der Betriebs- und Sicherheitskonzepte sowie zusätzliche Schulungsmaßnahmen erforderlich. Dies würde erhebliche zusätzliche Investitionen, einen unverhältnismäßigen technischen Mehraufwand sowie erhebliche Risiken für den unterbrechungsfreien Betrieb der IT-Infrastruktur verursachen. Die Beschaffung der Ersatzhardware erfolgt daher als zusätzliche Lieferung zur bestehenden Systemumgebung. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde die Auftraggeberin zum Erwerb von Hardware mit anderen technischen Merkmalen zwingen, deren Integration in die vorhandene Infrastruktur unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Betrieb, Wartung und Interoperabilität verursachen würde. Das bisherige Systemhaus Krieger GmbH&Co.KG aus 68019 Mannheim betreut die IT der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels seit über 20 Jahren und hat die bestehende Virtualisierungsumgebung geliefert und implementiert. Es verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der vorhandenen Infrastruktur und kann die Migration auf die neue Hardware unter weitgehender Vermeidung von Betriebsunterbrechungen durchführen. Für den Austausch der Hardware sowie die Verlängerung des Hardwaresupports liegt ein Angebot über 382.827,76 € vor. Aufgrund der aktuellen Lieferfrist von mind. 180 Tagen müsste die Bestellung der Hardware bereits jetzt erfolgen, um einen Reibungslosen Übergang und eine verlustfreie Migration der virtuellen Server und Client-PCs zum Supportende 31.03.2027 zu gewährleisten. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV sind daher erfüllt. Die Vergabe an das bisherige Systemhaus ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich und gewährleistet die Kompatibilität sowie den sicheren Weiterbetrieb der bestehenden Virtualisierungsumgebung. Deckungsvorschlag: Die erforderlichen Mittel werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2027 berücksichtigt. Beschlussvorschlag Rat: Der Verbandsgemeinderat beschließt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen den Austausch der Hardware unserer Nutanix-Virtualisierungsumgebung sowie der Verlängerung des Hardware-Supports für weitere 5 Jahre bis zum 31.05.2032 zum Angebotspreis i. H. v. 382.827,76 €. Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

Text aus PDF extrahiert