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Beratung und Beschlussfassung über den Austausch der Hardware unserer Nutanix Virtualisierungsumgebung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Bitte Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO beachten!
Zu TOP-Nr.: 5.3 Vorlage Nr.: 01/868/I/056/2026
Amt: Zentralabteilung Datum: 02.09.2026/tb
Sachbearbeiter: Thomas Bretz AZ:
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Beratungsfolge:
Nr. Gremium Termin Behandlung Status
1 Verbandsgemeinderat Annweiler am 24.09.2026 Entscheidung öffentlich
Trifels
Gegenstand der Vorlage
Beratung und Beschlussfassung über den Austausch der Hardware unserer Nutanix
Virtualisierungsumgebung
Sachverhalt:
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV.
Bei der zu beschaffenden Leistung handelt es sich um den Austausch der Hardware der bestehenden
Nutanix-Virtualisierungsumgebung. Die Auftraggeberin betreibt diese Infrastruktur seit dem Jahr 2020.
Die Softwarelizenzen wurden zwischenzeitlich um 5 Jahre verlängert und sind bis zum 31.05.2030 gültig.
Die vorhandene Hardware erreicht hingegen am 31.03.2027 das Ende des Herstellersupports und muss
daher aus Gründen der Betriebs- und IT-Sicherheit ersetzt werden.
Die Beschaffung dient ausschließlich der Fortführung der bestehenden Virtualisierungs-umgebung unter
Nutzung der bereits vorhandenen Softwarelizenzen. Eine Neubeschaffung einer anderen
Virtualisierungslösung ist nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens.
Ein Wechsel auf eine andere Hardware- bzw. Virtualisierungsplattform würde die vollständige Migration
der bestehenden Infrastruktur einschließlich sämtlicher virtueller Maschinen, Speicher- und
Netzwerkkonfigurationen sowie der Backup- und Management-umgebung erfordern. Darüber hinaus
wären umfangreiche Anpassungen der Betriebs- und Sicherheitskonzepte sowie zusätzliche
Schulungsmaßnahmen erforderlich. Dies würde erhebliche zusätzliche Investitionen, einen
unverhältnismäßigen technischen Mehraufwand sowie erhebliche Risiken für den unterbrechungsfreien
Betrieb der IT-Infrastruktur verursachen.
Die Beschaffung der Ersatzhardware erfolgt daher als zusätzliche Lieferung zur bestehenden
Systemumgebung. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde die Auftraggeberin zum Erwerb von Hardware
mit anderen technischen Merkmalen zwingen, deren Integration in die vorhandene Infrastruktur
unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Betrieb, Wartung und Interoperabilität verursachen
würde.
Das bisherige Systemhaus Krieger GmbH&Co.KG aus 68019 Mannheim betreut die IT der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels seit über 20 Jahren und hat die bestehende
Virtualisierungsumgebung geliefert und implementiert. Es verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der
vorhandenen Infrastruktur und kann die Migration auf die neue Hardware unter weitgehender Vermeidung
von Betriebsunterbrechungen durchführen.
Für den Austausch der Hardware sowie die Verlängerung des Hardwaresupports liegt ein Angebot über
382.827,76 € vor.
Aufgrund der aktuellen Lieferfrist von mind. 180 Tagen müsste die Bestellung der Hardware bereits jetzt
erfolgen, um einen Reibungslosen Übergang und eine verlustfreie Migration der virtuellen Server und
Client-PCs zum Supportende 31.03.2027 zu gewährleisten.
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV sind daher erfüllt. Die Vergabe an das bisherige
Systemhaus ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich und gewährleistet die
Kompatibilität sowie den sicheren Weiterbetrieb der bestehenden Virtualisierungsumgebung.
Deckungsvorschlag:
Die erforderlichen Mittel werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2027 berücksichtigt.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen den
Austausch der Hardware unserer Nutanix-Virtualisierungsumgebung sowie der Verlängerung des
Hardware-Supports für weitere 5 Jahre bis zum 31.05.2032 zum Angebotspreis i. H. v. 382.827,76 €.
Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
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