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Bauangelegenheiten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Bitte Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO beachten! Zu TOP-Nr.: 4 Vorlage Nr.: 01/876/III/247/2026 Amt: Bauabteilung Datum: 11.09.2026/at Sachbearbeiter: Alexander Trapp AZ: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Beratungsfolge: Nr. Gremium Termin Behandlung Status 1 Verbandsgemeinderat Annweiler am 24.09.2026 Entscheidung öffentlich Trifels Gegenstand der Vorlage Bauangelegenheiten: 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II„ Sachverhalt: Der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II“ gefasst. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren der Stadt Annweiler am Trifels. Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die geplante wohnbauliche Nutzung des rund 2.768 m² großen Änderungsbereichs. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt dort bislang überwiegend Waldfläche sowie teilweise Fläche für Bahnanlagen dar. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Am Kabig II“ sieht demgegenüber ein Allgemeines Wohngebiet sowie private Grünflächen und eine private Verkehrsfläche vor. Zur Wahrung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB ist deshalb die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Im weiteren Verfahren wurde jedoch nach der frühzeitigen Beteiligung bereits ein Feststellungsbeschluss gefasst, ohne zuvor die nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erforderliche förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Dieser Verfahrensablauf wurde im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung am 06.05.2026 unter Beteiligung des Planungsbüros BBP erörtert. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass das Unterlassen der förmlichen Beteiligung einen beachtlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB darstellt. Zur rechtssicheren Fortführung des Verfahrens soll daher der bereits gefasste Feststellungsbeschluss aufgehoben und das Verfahren ab dem erforderlichen Beteiligungsschritt ordnungsgemäß fortgesetzt werden. Das Baugesetzbuch sieht für den Entwurf eines Bauleitplans eine Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, vor. Parallel hierzu sind die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen; auch deren Stellungnahmefrist darf 30 Tage nicht unterschreiten. Als Grundlage für die Beteiligung liegen insbesondere die Planzeichnung zur 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung und der Umweltbericht vor. Die vorhandene Planzeichnung sieht die notwendigen Verfahrensschritte – Billigung und Veröffentlichung, Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – bereits ausdrücklich vor. Beschlussvorschlag Rat: Der Verbandsgemeinderat beschließt: 1. Der bereits gefasste Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II“ vom 05.02.2026 wird aufgehoben. 2. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und die hierzu erarbeiteten fachlichen Bewertungen werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Verbandsgemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II" einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die Billigung erfolgt vorbehaltlich der Möglichkeit zur inhaltlichen Änderung des Entwurfs nach Abschluss der Beteiligungsverfahren und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. 4. Der gebilligte Entwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und der nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen weiteren leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bereitzustellen. 5. Gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die betroffenen Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen, den Veröffentlichungszeitraum festzulegen und sämtliche weiteren zur Durchführung der Beteiligungsverfahren erforderlichen Schritte vorzunehmen. 7. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und dem Verbandsgemeinderat zur Abwägung und anschließenden erneuten Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung vorzulegen. Anlagen: - Übersichtsplan - Begründung Teil A - Begründung Teil B - Fachbeitrag Naturschutz Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

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