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Bauangelegenheiten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Bitte Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO beachten!
Zu TOP-Nr.: 4 Vorlage Nr.: 01/876/III/247/2026
Amt: Bauabteilung Datum: 11.09.2026/at
Sachbearbeiter: Alexander Trapp AZ:
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Beratungsfolge:
Nr. Gremium Termin Behandlung Status
1 Verbandsgemeinderat Annweiler am 24.09.2026 Entscheidung öffentlich
Trifels
Gegenstand der Vorlage
Bauangelegenheiten: 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II„
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den
Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im
Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II“ gefasst. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß §
8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren der Stadt Annweiler am Trifels.
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die geplante wohnbauliche Nutzung des rund 2.768 m²
großen Änderungsbereichs. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt dort bislang überwiegend
Waldfläche sowie teilweise Fläche für Bahnanlagen dar. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan
„Am Kabig II“ sieht demgegenüber ein Allgemeines Wohngebiet sowie private Grünflächen und eine
private Verkehrsfläche vor. Zur Wahrung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB ist deshalb die
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde durchgeführt.
Im weiteren Verfahren wurde jedoch nach der frühzeitigen Beteiligung bereits ein Feststellungsbeschluss
gefasst, ohne zuvor die nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erforderliche förmliche Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchzuführen.
Dieser Verfahrensablauf wurde im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung am 06.05.2026 unter
Beteiligung des Planungsbüros BBP erörtert. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass das
Unterlassen der förmlichen Beteiligung einen beachtlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 BauGB darstellt. Zur rechtssicheren Fortführung des Verfahrens soll daher der bereits gefasste
Feststellungsbeschluss aufgehoben und das Verfahren ab dem erforderlichen Beteiligungsschritt
ordnungsgemäß fortgesetzt werden.
Das Baugesetzbuch sieht für den Entwurf eines Bauleitplans eine Veröffentlichung im Internet für die
Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, vor. Parallel hierzu sind die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen; auch deren Stellungnahmefrist darf 30 Tage nicht
unterschreiten.
Als Grundlage für die Beteiligung liegen insbesondere die Planzeichnung zur 6. Änderung der 2.
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung und der Umweltbericht vor. Die
vorhandene Planzeichnung sieht die notwendigen Verfahrensschritte – Billigung und Veröffentlichung,
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – bereits
ausdrücklich vor.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. Der bereits gefasste Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels im Bereich des
Bebauungsplanes „Am Kabig II“ vom 05.02.2026 wird aufgehoben.
2. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und die hierzu erarbeiteten fachlichen
Bewertungen werden zur Kenntnis genommen.
3. Der Verbandsgemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Kabig II" einschließlich
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung zur Durchführung
der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die Billigung erfolgt
vorbehaltlich der Möglichkeit zur inhaltlichen Änderung des Entwurfs nach Abschluss der
Beteiligungsverfahren und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.
4. Der gebilligte Entwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und der nach Einschätzung der
Verbandsgemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, im Internet
zu veröffentlichen. Zusätzlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen weiteren leicht zu erreichenden
Zugangsmöglichkeiten bereitzustellen.
5. Gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die betroffenen
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen, den
Veröffentlichungszeitraum festzulegen und sämtliche weiteren zur Durchführung der
Beteiligungsverfahren erforderlichen Schritte vorzunehmen.
7. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten
und dem Verbandsgemeinderat zur Abwägung und anschließenden erneuten Beschlussfassung
über die Flächennutzungsplanänderung vorzulegen.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Begründung Teil A
- Begründung Teil B
- Fachbeitrag Naturschutz
Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
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