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Feststellung Ausscheidungsgründe
Angenommen6 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stendal |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Stendal Vorlage Datum: 10.09.2026
Amt: 0.1 - Büro des Oberbürgermeisters Drucksachennummer: Öffentlichkeitsstatus:
öffentlich
Az.: VIII/0422
TOP: Feststellung Ausscheidungsgründe
Beratungsfolge: Beratungsergebnis:
Ortschaftsrat Möringen am: 30.09.2026
Auswirkungen auf die Ortschaften der Hansestadt Stendal:
Belange der Ortschaften werden berührt. X ja nein
Die betroffenen Ortschaftsräte werden angehört. X ja nein
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierung ja Gesamtbetrag: Euro X nein
Wenn ja Produktkonto Betrag
Produktkonto (Ermächtigung) Euro
Ergebnisplan
Mehr-, Minderaufwendungen Euro
Mehr-, Mindererträge Euro
Finanzplan
Mehr-, Minderausgaben Euro
Mehr-, Mindereinnahmen Euro
Folgekosten: X nein
ja Gesamtbetrag Euro
jährlich Betrag Euro ab Jahr
einmalig Betrag Euro im Jahr
Sichtvermerk der
Kämmerei:
Termin für 01.10.2026
Beschlussumsetzung:
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Möringen stellt fest, dass das Ortschaftsratsmitglied Herr Niklas Wendt die
Wählbarkeit nach § 40 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-
Anhalt (KVG LSA) verloren hat.
Begründung:
Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA verliert ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung sein
Mandat, wenn die Wählbarkeit nach § 40 KVG LSA verloren geht oder sich nachträglich
ergibt, dass das ehrenamtliche Mitglied zum Zeitpunkt der Wahl nicht wählbar war.
Die Wählbarkeit in den Ortschaftsrat setzt gemäß § 40 Abs. 1 KVG LSA voraus, dass die
Person Bürger der Ortschaft ist. Nach § 21 Abs. 2 KVG LSA sind Bürger einer Ortschaft
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
und seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen. Für Ortschaftsräte gelten nach §
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81 Abs. 4 KVG LSA die Vorschriften über Gemeinderäte entsprechend, sodass diese
Wählbarkeitsgrundsätze auch auf Ortschaftsratsmitglieder anzuwenden sind.
Im Falle des Herrn Niklas Wendt hat sich nachträglich ergeben, dass die Wählbarkeit
verloren gegangen ist:
Nach einer durchgeführten Adressüberprüfung im Zuge der Vorbereitung der Landtagswahl
am 6. September 2026 wurde dokumentiert, dass Herr Niklas Wendt seinen Wohnsitz aus
der Ortschaft Möringen verlegt hat. Gemäß den Meldedaten der Hansestadt Stendal ist Herr
Wendt seit dem 1. Februar 2026 unter der Adresse Scharnhorststraße 25, 39576 Hansestadt
Stendal, angemeldet. Er wohnt demnach nicht mehr in der Ortschaft Möringen.
Damit erfüllt Herr Wendt die Voraussetzung der Bürgereigenschaft nach § 21 Abs. 2 KVG
LSA für die Ortschaft Möringen nicht mehr. Die Wählbarkeit nach § 40 Abs. 1 KVG LSA ist
daher verloren gegangen.
Herr Wendt wurde gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA vor dieser Feststellung bis zum
08.09.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, von welchem Recht er aber nicht
Gebrauch gemacht hat. Nach Prüfung dieser Ausführungen hält der Ortschaftsrat daran fest,
dass die Voraussetzungen für die Feststellung des Verlustes der Wählbarkeit erfüllt sind.
Relevante Konzepte:
Konzept entspricht/Verweis Abweichung zu/Verweis
Haushaltskonsolidierungskonzept
Stadtentwicklungskonzept
Integriertes Energieversorgungs-
und Klimaschutzkonzept
Radverkehrskonzept
Kreisentwicklungskonzept
Konzept Open-Air-Veranstaltungen
Tiergartenkonzept für die Jahre 2021
bis 2025
Konzept zu Herbstlaubentsorgung
öffentlicher Straßenbäume
Konzept über die Anlage von
Baumbestattungsgräbern im Gebiet
der Hansestadt Stendal
Konzept zur Durchführung der
Sportlerehrung
Konzept zur Verleihung der
Kulturpreise der Hansestadt Stendal
Gesamtstädtisches
Photovoltaikfreiflächenkonzept der
Hansestadt Stendal
Bastian Sieler
Oberbürgermeister
Anlagenverzeichnis:
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