Startseite › Stendal › Antrag

Feststellung Ausscheidungsgründe

Angenommen6 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeStendal
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Hansestadt Stendal Vorlage Datum: 10.09.2026 Amt: 0.1 - Büro des Oberbürgermeisters Drucksachennummer: Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Az.: VIII/0422 TOP: Feststellung Ausscheidungsgründe Beratungsfolge: Beratungsergebnis: Ortschaftsrat Möringen am: 30.09.2026 Auswirkungen auf die Ortschaften der Hansestadt Stendal: Belange der Ortschaften werden berührt. X ja nein Die betroffenen Ortschaftsräte werden angehört. X ja nein Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung ja Gesamtbetrag: Euro X nein Wenn ja Produktkonto Betrag Produktkonto (Ermächtigung) Euro Ergebnisplan Mehr-, Minderaufwendungen Euro Mehr-, Mindererträge Euro Finanzplan Mehr-, Minderausgaben Euro Mehr-, Mindereinnahmen Euro Folgekosten: X nein ja Gesamtbetrag Euro jährlich Betrag Euro ab Jahr einmalig Betrag Euro im Jahr Sichtvermerk der Kämmerei: Termin für 01.10.2026 Beschlussumsetzung: Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat Möringen stellt fest, dass das Ortschaftsratsmitglied Herr Niklas Wendt die Wählbarkeit nach § 40 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) verloren hat. Begründung: Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA verliert ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung sein Mandat, wenn die Wählbarkeit nach § 40 KVG LSA verloren geht oder sich nachträglich ergibt, dass das ehrenamtliche Mitglied zum Zeitpunkt der Wahl nicht wählbar war. Die Wählbarkeit in den Ortschaftsrat setzt gemäß § 40 Abs. 1 KVG LSA voraus, dass die Person Bürger der Ortschaft ist. Nach § 21 Abs. 2 KVG LSA sind Bürger einer Ortschaft Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen. Für Ortschaftsräte gelten nach § Seite 1 von 3 81 Abs. 4 KVG LSA die Vorschriften über Gemeinderäte entsprechend, sodass diese Wählbarkeitsgrundsätze auch auf Ortschaftsratsmitglieder anzuwenden sind. Im Falle des Herrn Niklas Wendt hat sich nachträglich ergeben, dass die Wählbarkeit verloren gegangen ist: Nach einer durchgeführten Adressüberprüfung im Zuge der Vorbereitung der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde dokumentiert, dass Herr Niklas Wendt seinen Wohnsitz aus der Ortschaft Möringen verlegt hat. Gemäß den Meldedaten der Hansestadt Stendal ist Herr Wendt seit dem 1. Februar 2026 unter der Adresse Scharnhorststraße 25, 39576 Hansestadt Stendal, angemeldet. Er wohnt demnach nicht mehr in der Ortschaft Möringen. Damit erfüllt Herr Wendt die Voraussetzung der Bürgereigenschaft nach § 21 Abs. 2 KVG LSA für die Ortschaft Möringen nicht mehr. Die Wählbarkeit nach § 40 Abs. 1 KVG LSA ist daher verloren gegangen. Herr Wendt wurde gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA vor dieser Feststellung bis zum 08.09.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, von welchem Recht er aber nicht Gebrauch gemacht hat. Nach Prüfung dieser Ausführungen hält der Ortschaftsrat daran fest, dass die Voraussetzungen für die Feststellung des Verlustes der Wählbarkeit erfüllt sind. Relevante Konzepte: Konzept entspricht/Verweis Abweichung zu/Verweis Haushaltskonsolidierungskonzept Stadtentwicklungskonzept Integriertes Energieversorgungs- und Klimaschutzkonzept Radverkehrskonzept Kreisentwicklungskonzept Konzept Open-Air-Veranstaltungen Tiergartenkonzept für die Jahre 2021 bis 2025 Konzept zu Herbstlaubentsorgung öffentlicher Straßenbäume Konzept über die Anlage von Baumbestattungsgräbern im Gebiet der Hansestadt Stendal Konzept zur Durchführung der Sportlerehrung Konzept zur Verleihung der Kulturpreise der Hansestadt Stendal Gesamtstädtisches Photovoltaikfreiflächenkonzept der Hansestadt Stendal Bastian Sieler Oberbürgermeister Anlagenverzeichnis: Seite 2 von 3 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert