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Antrag der Fraktion CDU/FDP/Landgemeinden - interne Stellenausschreibungen / Informationspflicht OB

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStendal
Datum2026-10-05
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Hansestadt Stendal Antrag Datum: 09.09.2026 Amt: 0.1 - Büro des Oberbürgermeisters Drucksachennummer: Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Az.: A VIII/067 TOP: Antrag der Fraktion CDU/FDP/Landgemeinden - interne Stellenausschreibungen / Informationspflicht OB Auswirkungen auf die Ortschaften der Hansestadt Stendal: Belange der Ortschaften werden berührt. ja x nein Die betroffenen Ortschaftsräte werden angehört. ja x nein Beratungsfolge: Beratungsergebnis: Haupt- und Personalausschuss am: 23.09.2026 Stadtrat am: 05.10.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mitgliedern des Stadtrates die internen Stellenausschreibungen der Hansestadt Stendal in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Hierzu soll den Mitgliedern des Stadtrates nach Möglichkeit ein geeigneter elektronischer Zugang bzw. Link zu den internen Stellenausschreibungen zur Verfügung gestellt werden. Soweit ein unmittelbarer Zugang aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind die jeweiligen internen Stellenausschreibungen den Mitgliedern des Stadtrates auf anderem elektronischen Wege zur Verfügung zu stellen. 2. Der Beschluss des Stadtrates vom 13.10.2025(AVIII/039) zur Information über beabsichtigte Stellenausschreibungen wird hinsichtlich der Informationsfrist dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass die Information über eine beabsichtigte Stellenausschreibung grundsätzlich mindestens 14 Kalendertage vor deren Veröffentlichung zu erfolgen hat. Begründung: Zu 1. Die Mitglieder des Stadtrates benötigen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Aufgaben ausreichende Informationen über die für die Hansestadt Stendal vorgesehenen Stellenausschreibungen. Nach § 43 Abs. 3 KVG LSA bestehen Auskunftsrechte der ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Der beantragte Zugang soll die Wahrnehmung dieser Informationsrechte erleichtern und zugleich unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden. Die internen Stellenausschreibungen werden Seite 1 von 2 den Beschäftigten der Hansestadt Stendal bereits verwaltungsintern zugänglich gemacht. Die Bereitstellung auch gegenüber den Mitgliedern des Stadtrates grundsätzlich sachgerecht. Zu 2. Mit Beschluss vom 13.10.2025 wurde bereits eine Informationspflicht des Oberbürgermeisters hinsichtlich beabsichtigter Stellenausschreibungen festgelegt. Nach der gegenwärtigen Verfahrensweise werden die entsprechenden Informationen nach Kenntnis der Antragsteller regelmäßig erst sieben Tage vor der vorgesehenen Veröffentlichung der Stellenausschreibung zur Verfügung gestellt. Dieser Zeitraum ist für eine sachgerechte Wahrnehmung der Informations- und Kontrollrechte zu kurz. Ergeben sich aus einer vorgesehenen Ausschreibung Fragen, beispielsweise hinsichtlich des Aufgabenbereichs, der organisatorischen Zuordnung, des Anforderungsprofils oder sonstiger für den Stadtrat relevanter Rahmenbedingungen, verbleibt bei einer Vorlaufzeit von lediglich sieben Tagen kaum ausreichend Zeit, diese Fragen vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu klären. Mit einer Informationsfrist von grundsätzlich mindestens 14 Kalendertagen wird ein angemessener Zeitraum für die Verwaltung geschaffen, um erforderliche Rückfragen zu stellen und diese vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens beantworten zu können. Die Änderung begründet kein zusätzliches Entscheidungs- oder Mitwirkungsrecht des Stadtrates bei einzelnen Personalentscheidungen. Sie dient ausschließlich dazu, die bereits bestehende Informationspflicht so auszugestalten, dass die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte der Mitglieder des Stadtrates tatsächlich und rechtzeitig wahrgenommen werden können. Wichmann, Heiko Einreicher Anlagenverzeichnis: Anlage 1 – Originalantrag der Fraktion CDU/FDP/Landgemeinden Seite 2 von 2

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