Startseite › Stendal › Antrag
Antrag der Fraktion CDU/FDP/Landgemeinden - interne Stellenausschreibungen / Informationspflicht OB
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stendal |
| Datum | 2026-10-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Stendal Antrag Datum: 09.09.2026
Amt: 0.1 - Büro des Oberbürgermeisters Drucksachennummer: Öffentlichkeitsstatus:
öffentlich
Az.: A VIII/067
TOP: Antrag der Fraktion CDU/FDP/Landgemeinden - interne Stellenausschreibungen /
Informationspflicht OB
Auswirkungen auf die Ortschaften der Hansestadt Stendal:
Belange der Ortschaften werden berührt. ja x nein
Die betroffenen Ortschaftsräte werden angehört. ja x nein
Beratungsfolge: Beratungsergebnis:
Haupt- und Personalausschuss am: 23.09.2026
Stadtrat am: 05.10.2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mitgliedern des Stadtrates die internen
Stellenausschreibungen der Hansestadt Stendal in geeigneter Weise zugänglich zu
machen. Hierzu soll den Mitgliedern des Stadtrates nach Möglichkeit ein geeigneter
elektronischer Zugang bzw. Link zu den internen Stellenausschreibungen zur
Verfügung gestellt werden. Soweit ein unmittelbarer Zugang aus technischen
Gründen nicht möglich ist, sind die jeweiligen internen Stellenausschreibungen den
Mitgliedern des Stadtrates auf anderem elektronischen Wege zur Verfügung zu
stellen.
2. Der Beschluss des Stadtrates vom 13.10.2025(AVIII/039) zur Information über
beabsichtigte Stellenausschreibungen wird hinsichtlich der Informationsfrist
dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass die Information über eine beabsichtigte
Stellenausschreibung grundsätzlich mindestens 14 Kalendertage vor deren
Veröffentlichung zu erfolgen hat.
Begründung:
Zu 1.
Die Mitglieder des Stadtrates benötigen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer
kommunalverfassungsrechtlichen Aufgaben ausreichende Informationen über die für die
Hansestadt Stendal vorgesehenen Stellenausschreibungen. Nach § 43 Abs. 3 KVG LSA
bestehen Auskunftsrechte der ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung gegenüber dem
Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Der beantragte
Zugang soll die Wahrnehmung dieser Informationsrechte erleichtern und zugleich unnötigen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden. Die internen Stellenausschreibungen werden
Seite 1 von 2
den Beschäftigten der Hansestadt Stendal bereits verwaltungsintern zugänglich gemacht.
Die Bereitstellung auch gegenüber den Mitgliedern des Stadtrates grundsätzlich
sachgerecht.
Zu 2.
Mit Beschluss vom 13.10.2025 wurde bereits eine Informationspflicht des
Oberbürgermeisters hinsichtlich beabsichtigter Stellenausschreibungen festgelegt.
Nach der gegenwärtigen Verfahrensweise werden die entsprechenden Informationen nach
Kenntnis der Antragsteller regelmäßig erst sieben Tage vor der vorgesehenen
Veröffentlichung der Stellenausschreibung zur Verfügung gestellt.
Dieser Zeitraum ist für eine sachgerechte Wahrnehmung der Informations- und
Kontrollrechte zu kurz. Ergeben sich aus einer vorgesehenen Ausschreibung Fragen,
beispielsweise hinsichtlich des Aufgabenbereichs, der organisatorischen Zuordnung, des
Anforderungsprofils oder sonstiger für den Stadtrat relevanter Rahmenbedingungen,
verbleibt bei einer Vorlaufzeit von lediglich sieben Tagen kaum ausreichend Zeit, diese
Fragen vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu klären.
Mit einer Informationsfrist von grundsätzlich mindestens 14 Kalendertagen wird ein
angemessener Zeitraum für die Verwaltung geschaffen, um erforderliche Rückfragen zu
stellen und diese vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens beantworten zu können.
Die Änderung begründet kein zusätzliches Entscheidungs- oder Mitwirkungsrecht des
Stadtrates bei einzelnen Personalentscheidungen. Sie dient ausschließlich dazu, die bereits
bestehende Informationspflicht so auszugestalten, dass die gesetzlichen Informations- und
Kontrollrechte der Mitglieder des Stadtrates tatsächlich und rechtzeitig wahrgenommen
werden können.
Wichmann, Heiko
Einreicher
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Originalantrag der Fraktion CDU/FDP/Landgemeinden
Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert