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Städtische Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünfte; Antrag AfD vom 16.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSiegburg
Datum2026-11-05 geplant
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Kreisstadt Siegburg Punkt 10 Der Bürgermeister Amt für Asylangelegenheiten 0837/IX Gremium: Rat der Kreisstadt Siegburg öffentlich Sitzung am: 05.11.2026 Städtische Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünfte; Antrag AfD vom 16.09.2026 Sachverhalt: Vorbemerkungen: Die Stadt Siegburg unterhält zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und unabhängig von deren individuellen Aufenthaltsstatus – zu deren Aufnahme sie nach § 1 des Gesetzes über die Zuweisung von Aufnahme ausländischer Flüchtlinge verpflichtet ist – in Siegburg mehrere Unterkünfte. Die Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der Unterkünfte für Flüchtlinge bildet die ortsrechtliche Grundlage. Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1) und 2) Welche Flüchtlings- und Gemeinschaftsunterkünfte werden derzeit durch die Stadt Siegburg betrieben oder angemietet? Wie hoch ist die jeweilige Belegungskapazität und wie viele Personen sind aktuell dort untergebracht? Unterkunft Belegungskapazität Aktuelle Belegung Am Kannenofen 40 25 Am Stadion 80 53 Auf den Tongruben 60 48 Frankfurter Straße 80 70 Lindenstraße 70 54 Scharnhorststraße 40 23 Siegdamm 100 40 Winterberger Straße 16 15 Wohnungen 38 38 Summe 524 366 Hinweis: Die oben genannte Maximalbelegung stellt einen theoretischen Wert da, der in der Praxis nicht erreicht werden kann. Für eine Maximalbelegung müssten die Größe der jeweiligen Nutzungseinheiten optimal zum Bedarf passen. So kann es beispielsweise erforderlich sein, eine 5-köpfige Familie in eine grundsätzlich für sechs Personen vorgesehen Nutzungseinheit einzuweisen. Eine weitere Zuweisung in diese Nutzungseinheit ist dann nicht mehr möglich. Darüber hinaus ändern sich Familiengrößen beispielsweise durch Auszug von nunmehr erwachsenen Kindern. Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung regelmäßig die aktuelle Belegungssituation auf mögliche Optimierungen und führt diese dann durch. Im Jahr 2026 wurden bereits 3 Wohnungen und ein größeres Gebäude aufgegeben. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Reduzierung angestrebt. Zu 3) Welche Unterkünfte werden durch eigenes Personal und welche durch externe Dienstleister betrieben? Alle Unterkünfte werden grundsätzlich durch städtisches Personal betrieben. Zusätzlich wird in der Unterkunft „Siegdamm“ ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Darüber hinaus erfolgt eine monatliche Begehung aller Unterkünfte durch einen Brandschutzsachverständigen und außerhalb der Dienstzeiten des Amtes für Asylangelegenheiten besteht eine Rufbereitschaft durch einen Hausmeisterservice. Die hierdurch entstehenden Kosten werden im rechtlich zulässigen Rahmen in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und somit durch die Bewohner der Unterkünfte getragen. Zu 4) Welche regelmäßigen Kontrollen der baulichen, hygienischen und brandschutzrechtlichen Situation finden statt? Die Unterkünfte werden von Montag bis Freitag täglich durch die städtischen Hausmeister aufgesucht. Dabei wird die bauliche, hygienische und brandschutzrechtliche Situation kontrolliert und mögliche Probleme werden umgehend behoben. Die sanitären Bereiche sowie die Böden der Gemeinschaftsflächen werden durch Gebäudereiniger 5-mal wöchentlich gereinigt. Darüber hinaus erfolgen monatliche Begehungen aller Unterkünfte durch einen externen Brandschutzsachverständigen sowie die durch sonstige Bauvorschriften notwendigen Begehungen und Kontrollen (bspw. Brandmeldeanlage, bauliche Brandschutzmaßnahmen etc.). Zu 5) Welche Kosten entstehen der Stadt jährlich für die einzelnen Unterkünfte? Zur Sitzung des Rates im Dezember bereitet die Verwaltung neben einer Änderung der Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der Unterkünfte für Flüchtlinge auch die Neukalkulation der Nutzungsgebühren für die Unterkünfte und deren Beschlussfassung durch den Rat vor. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat in diesem Zusammenhang die aufgeschlüsselten Kosten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzulegen. Der von den Mitgliedern der AfD-Fraktion erbetenen Begehung der Unterkünfte steht die Verwaltung in dem von der Fraktion vorgeschlagenen Umfang offen gegenüber und sieht keine rechtlichen Hindernisse. Solche Besichtigungen wurden in der jüngeren Vergangenheit auch bereits von einer anderen Fraktion angefragt. Zur Sitzung des Rates der Kreisstadt Siegburg. Siegburg, 22.10.2026 Anlage: Antrag AfD vom 16.09.2026

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