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Städtische Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünfte; Antrag AfD vom 16.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegburg |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Siegburg Punkt 10
Der Bürgermeister
Amt für Asylangelegenheiten
0837/IX
Gremium: Rat der Kreisstadt Siegburg öffentlich
Sitzung am: 05.11.2026
Städtische Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünfte; Antrag AfD vom 16.09.2026
Sachverhalt:
Vorbemerkungen:
Die Stadt Siegburg unterhält zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und unabhängig
von deren individuellen Aufenthaltsstatus – zu deren Aufnahme sie nach § 1 des Gesetzes über
die Zuweisung von Aufnahme ausländischer Flüchtlinge verpflichtet ist – in Siegburg mehrere
Unterkünfte.
Die Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von
Gebühren der Unterkünfte für Flüchtlinge bildet die ortsrechtliche Grundlage.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1) und 2)
Welche Flüchtlings- und Gemeinschaftsunterkünfte werden derzeit durch die Stadt Siegburg
betrieben oder angemietet?
Wie hoch ist die jeweilige Belegungskapazität und wie viele Personen sind aktuell dort
untergebracht?
Unterkunft Belegungskapazität Aktuelle Belegung
Am Kannenofen 40 25
Am Stadion 80 53
Auf den Tongruben 60 48
Frankfurter Straße 80 70
Lindenstraße 70 54
Scharnhorststraße 40 23
Siegdamm 100 40
Winterberger Straße 16 15
Wohnungen 38 38
Summe 524 366
Hinweis:
Die oben genannte Maximalbelegung stellt einen theoretischen Wert da, der in der Praxis nicht
erreicht werden kann. Für eine Maximalbelegung müssten die Größe der jeweiligen
Nutzungseinheiten optimal zum Bedarf passen. So kann es beispielsweise erforderlich sein, eine
5-köpfige Familie in eine grundsätzlich für sechs Personen vorgesehen Nutzungseinheit
einzuweisen. Eine weitere Zuweisung in diese Nutzungseinheit ist dann nicht mehr möglich.
Darüber hinaus ändern sich Familiengrößen beispielsweise durch Auszug von nunmehr
erwachsenen Kindern.
Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung regelmäßig die aktuelle Belegungssituation auf
mögliche Optimierungen und führt diese dann durch. Im Jahr 2026 wurden bereits 3 Wohnungen
und ein größeres Gebäude aufgegeben. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Reduzierung
angestrebt.
Zu 3)
Welche Unterkünfte werden durch eigenes Personal und welche durch externe Dienstleister
betrieben?
Alle Unterkünfte werden grundsätzlich durch städtisches Personal betrieben.
Zusätzlich wird in der Unterkunft „Siegdamm“ ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Darüber hinaus
erfolgt eine monatliche Begehung aller Unterkünfte durch einen Brandschutzsachverständigen und
außerhalb der Dienstzeiten des Amtes für Asylangelegenheiten besteht eine Rufbereitschaft durch
einen Hausmeisterservice. Die hierdurch entstehenden Kosten werden im rechtlich zulässigen
Rahmen in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und somit durch die Bewohner der Unterkünfte
getragen.
Zu 4)
Welche regelmäßigen Kontrollen der baulichen, hygienischen und brandschutzrechtlichen
Situation finden statt?
Die Unterkünfte werden von Montag bis Freitag täglich durch die städtischen Hausmeister
aufgesucht. Dabei wird die bauliche, hygienische und brandschutzrechtliche Situation kontrolliert
und mögliche Probleme werden umgehend behoben.
Die sanitären Bereiche sowie die Böden der Gemeinschaftsflächen werden durch Gebäudereiniger
5-mal wöchentlich gereinigt.
Darüber hinaus erfolgen monatliche Begehungen aller Unterkünfte durch einen externen
Brandschutzsachverständigen sowie die durch sonstige Bauvorschriften notwendigen Begehungen
und Kontrollen (bspw. Brandmeldeanlage, bauliche Brandschutzmaßnahmen etc.).
Zu 5)
Welche Kosten entstehen der Stadt jährlich für die einzelnen Unterkünfte?
Zur Sitzung des Rates im Dezember bereitet die Verwaltung neben einer Änderung der Satzung
der Kreisstadt Siegburg über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der
Unterkünfte für Flüchtlinge auch die Neukalkulation der Nutzungsgebühren für die Unterkünfte und
deren Beschlussfassung durch den Rat vor. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat in diesem
Zusammenhang die aufgeschlüsselten Kosten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzulegen.
Der von den Mitgliedern der AfD-Fraktion erbetenen Begehung der Unterkünfte steht die
Verwaltung in dem von der Fraktion vorgeschlagenen Umfang offen gegenüber und sieht keine
rechtlichen Hindernisse.
Solche Besichtigungen wurden in der jüngeren Vergangenheit auch bereits von einer anderen
Fraktion angefragt.
Zur Sitzung des Rates der Kreisstadt Siegburg.
Siegburg, 22.10.2026
Anlage:
Antrag AfD vom 16.09.2026
Text aus PDF extrahiert