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Änderung der Satzung über die Benutzung der Schulhöfe - Beratung und Beschlussfassung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schramberg |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 2026/181
Aktenzeichen Verfasser Fachbereich 3
Flaig, Kerstin Schulen und Kindertagesstätten
Ortschaftsrat Waldmössingen 05.10.2026 Vorberatung öffentlich
Ortschaftsrat Tennenbronn 06.10.2026 Vorberatung öffentlich
Verwaltungsausschuss 08.10.2026 Vorberatung öffentlich
Gemeinderat 05.11.2026 Beschlussfassung öffentlich
Sperrvermerk Beteiligte Fachbereiche: Beteiligung des
für Presse 1, 2, 3, 4 Umweltschutzbeauftragten
ja nein ja nein
Änderung der Satzung über die Benutzung der Schulhöfe
- Beratung und Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Änderung der Öffnungszeit der Schulhöfe in § 5 der „Satzung über die Benutzung der
Schulhöfe der Stadt Schramberg (Benutzungsordnung Schulhöfe) vom 23.07.2020“ gemäß
Anlage 1 wird zugestimmt.
Bericht
Die Stadt Schramberg verfügt über eine gesonderte Benutzungsordnung für die Schulhöfe.
Diese wurde im Jahr 2020 durch den Gemeinderat beschlossen, siehe Vorlage Nr. 80/2020.
Mit der Benutzungsordnung werden insbesondere die Nutzungszeiten, das Hausrecht der
Schulen sowie die allgemeine Nutzung der Schulhöfe geregelt.
Der Benutzungsordnung liegen weiterhin folgende Grundsätze zugrunde:
Schulhöfe sind öffentliche Flächen, die grundsätzlich für alle zur Verfügung stehen.
Die schulische Nutzung geht immer vor.
Familien, Kindern und Jugendlichen soll die Nutzung, wann immer möglich, gestattet
werden.
Nach § 5 der Benutzungsordnung sind die Schulhöfe derzeit grundsätzlich täglich ab 14:00
Uhr für die allgemeine öffentliche Nutzung geöffnet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen
und unter Berücksichtigung der schulischen Abläufe soll die Öffnungszeit für die Schulen,
die einen regelmäßigen Nachmittagsbetrieb haben, angepasst werden. Dies betrifft fol-
gende Schulen:
Berneckschule
Grund- und Werkrealschule Sulgen
Gymnasium
Erhard-Junghans-Schule
1
Peter-Meyer Schule
Für diese Schulhöfe soll die allgemeine öffentliche Nutzung künftig erst ab 16:00 Uhr er-
möglicht werden. Die bestehende Beschilderung wird dann entsprechend angepasst.
Für die Grundschulen in Tennenbronn und Waldmössingen sind hingegen keine Änderun-
gen vorgesehen. Dort bleibt die bisherige Öffnungszeit ab 14:00 Uhr unverändert bestehen.
Die Anpassung wurde im Vorfeld mit den Schulleitungen abgestimmt.
Mit der differenzierten Anpassung der Öffnungszeiten wird den unterschiedlichen schuli-
schen Gegebenheiten an den einzelnen Standorten Rechnung getragen. So kann insbe-
sondere der laufende Schulbetrieb mit den jeweiligen Nachmittagsangeboten angemessen
berücksichtigt werden. Gleichzeitig bleibt die öffentliche Nutzung der Schulhöfe weiterhin
möglich.
Bei Störungen hat die Schule weiterhin die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu
machen
Kosten/ Finanzierung
Die Kosten für die Beschilderung können über den laufenden Haushalt finanziert werden.
Anla gen
- Satzung über die Benutzung der Schulhöfe
Schramberg, den 25.09.2026
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