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Änderung der Satzung über die Benutzung der Schulhöfe - Beratung und Beschlussfassung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchramberg
Datum2026-10-08
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Vorlage Nr. 2026/181 Aktenzeichen Verfasser Fachbereich 3 Flaig, Kerstin Schulen und Kindertagesstätten Ortschaftsrat Waldmössingen 05.10.2026 Vorberatung öffentlich Ortschaftsrat Tennenbronn 06.10.2026 Vorberatung öffentlich Verwaltungsausschuss 08.10.2026 Vorberatung öffentlich Gemeinderat 05.11.2026 Beschlussfassung öffentlich Sperrvermerk Beteiligte Fachbereiche: Beteiligung des für Presse 1, 2, 3, 4 Umweltschutzbeauftragten ja nein ja nein Änderung der Satzung über die Benutzung der Schulhöfe - Beratung und Beschlussfassung Beschlussvorschlag Der Änderung der Öffnungszeit der Schulhöfe in § 5 der „Satzung über die Benutzung der Schulhöfe der Stadt Schramberg (Benutzungsordnung Schulhöfe) vom 23.07.2020“ gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Bericht Die Stadt Schramberg verfügt über eine gesonderte Benutzungsordnung für die Schulhöfe. Diese wurde im Jahr 2020 durch den Gemeinderat beschlossen, siehe Vorlage Nr. 80/2020. Mit der Benutzungsordnung werden insbesondere die Nutzungszeiten, das Hausrecht der Schulen sowie die allgemeine Nutzung der Schulhöfe geregelt. Der Benutzungsordnung liegen weiterhin folgende Grundsätze zugrunde:  Schulhöfe sind öffentliche Flächen, die grundsätzlich für alle zur Verfügung stehen.  Die schulische Nutzung geht immer vor.  Familien, Kindern und Jugendlichen soll die Nutzung, wann immer möglich, gestattet werden. Nach § 5 der Benutzungsordnung sind die Schulhöfe derzeit grundsätzlich täglich ab 14:00 Uhr für die allgemeine öffentliche Nutzung geöffnet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der schulischen Abläufe soll die Öffnungszeit für die Schulen, die einen regelmäßigen Nachmittagsbetrieb haben, angepasst werden. Dies betrifft fol- gende Schulen:  Berneckschule  Grund- und Werkrealschule Sulgen  Gymnasium  Erhard-Junghans-Schule 1  Peter-Meyer Schule Für diese Schulhöfe soll die allgemeine öffentliche Nutzung künftig erst ab 16:00 Uhr er- möglicht werden. Die bestehende Beschilderung wird dann entsprechend angepasst. Für die Grundschulen in Tennenbronn und Waldmössingen sind hingegen keine Änderun- gen vorgesehen. Dort bleibt die bisherige Öffnungszeit ab 14:00 Uhr unverändert bestehen. Die Anpassung wurde im Vorfeld mit den Schulleitungen abgestimmt. Mit der differenzierten Anpassung der Öffnungszeiten wird den unterschiedlichen schuli- schen Gegebenheiten an den einzelnen Standorten Rechnung getragen. So kann insbe- sondere der laufende Schulbetrieb mit den jeweiligen Nachmittagsangeboten angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig bleibt die öffentliche Nutzung der Schulhöfe weiterhin möglich. Bei Störungen hat die Schule weiterhin die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen Kosten/ Finanzierung Die Kosten für die Beschilderung können über den laufenden Haushalt finanziert werden. Anla gen - Satzung über die Benutzung der Schulhöfe Schramberg, den 25.09.2026 2

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