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Bebauungsplan "Kehlenstraße I"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schramberg |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 2026/162
Aktenzeichen Verfasser Fachbereich 4
621.41 Schneider, Veronika Stadtplanung
Ortschaftsrat Waldmössingen 05.10.2026 Vorberatung öffentlich
Ausschuss für Umwelt und Technik 15.10.2026 Vorberatung öffentlich
Gemeinderat 05.11.2026 Beschlussfassung öffentlich
Sperrvermerk Beteiligte Fachbereiche: Beteiligung des
für Presse 1, 2, 4, Ortsverwaltung Waldmössin- Umweltschutzbeauftragten
ja nein gen ja nein
Bebauungsplan "Kehlenstraße I"
- Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Billigung des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs
- Beschluss der erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB
Beschlussvorschlag
1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird
gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.
2. Die Bebauungsplanunterlagen und die örtlichen Bauvorschriften werden entsprechend
der Abwägungsbeschlüsse geändert und ergänzt.
3. Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen inklusive Begründung und Anlagen
(Umweltbericht vom 01.10.2026, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom
01.10.2026, Baugrundgutachten vom 20.03.2020, Schallgutachten vom 12.07.2022,
Geruch- und Staubgutachten vom 03.05.2019, Bedarfsnachweis vom 20.03.2026) wird
in der Fassung vom 02.09.2026 vom Gemeinderat gebilligt.
4. Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 02.09.2026 vom Gemeinderat
gebilligt.
5. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute
Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der
Planung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Bericht
Ausgangssituation
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg hat am 11.06.2026 in öffentlicher Sit-
zung die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2026/069).
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Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 29.06.2026 bis ein-
schließlich 31.07.2026 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 25.06.2026 bis
einschließlich 31.07.2026.
Stellungnahmen der Offenlage
Im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
gingen insgesamt 25 Stellungnahmen fristgerecht und eine Stellungnahme nach Fristablauf
ein. Alle Stellungnahmen gingen von Behördenseite ein. Aus der Öffentlichkeit gingen keine
Stellungnahmen ein.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken muss der Bebauungsplanentwurf
– neben kleineren Ergänzungen und Anpassungen – insbesondere in folgenden Punkten
geändert werden (die Änderungen sind in den beiliegenden Planunterlagen grau markiert):
Planzeichnung:
- Verschiebung der eingetragenen nordöstlichen Trafostation nach Süden.
Planungsrechtliche Festsetzungen:
- Ziffer 13.1: Aufnahme der zwingend einzuhaltenden Vermeidungs- und CEF-Maßnah-
men auf Grundlage der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).
- Ziffer 13.2: Aufnahme von Vorgaben zur zeitlichen Ausleuchtung von Fassaden.
- Hinweisziffer 4: Aufnahme von Hinweisen zur sparsamen Verwendung wasserun-
durchlässiger Flächen sowie von Hinweisen auf Schutzvorkehrungen bei Grundwas-
serbeeinträchtigungen.
- Hinweisziffer 13: Anmerkungen zum Abwassersystem, der Entwässerungsplanung
und der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis.
Begründung:
- Ziffer 3.1: Änderung des Wortlauts bzgl. der Vorabstimmung mit dem Regierungsprä-
sidium Freiburg zum Bedarfsnachweis der ausgewiesenen Wohnbauflächen.
- Ziffer 6: Herausnahmen eines evtl. Vorkommens der Zauneidechse im Plangebiet.
- Ziffer 7.4.2: Herausnahme erheblicher Beeinträchtigungen für die Zauneidechse.
- Ziffer 10.2: Aufnahme des Hinweises zur vertraglichen Sicherung bzgl. der Durchfüh-
rung von Lärmminderungsmaßnahmen am/im Schützenhaus.
Umweltbericht:
- Ziffer 4.5.2: Aufnahme der Kartierungen in 2026, die ein Vorkommen von Zauneidech-
sen nicht bestätigen; Hinweise auf das Vorkommen von Waldeidechsen.
- Ziffer 5.2: Aufnahme von Hinweisen zum Beleuchtungskonzept, dem Reptilienschutz,
dem Grundwasser und der Abwasserbeseitigung.
- Ziffer 6.3: Aufnahme von Hinweisen zur wasserundurchlässigen Ausführung von Flä-
chen bei Grundwassergefährdungspotenzialen.
- Ziffer 6.5.2: Aufnahme der Kartierungen in 2026, die ein Vorkommen von Zauneidech-
sen nicht bestätigen; Aufnahme von Maßnahmen zum Schutz der Waldeidechse.
- Ziffer 6.5.3: Aufnahme der Kartierungen in 2026, die ein Vorkommen von Zauneidech-
sen nicht bestätigen; Streichen der Vermeidungsmaßnahmen 7 bis 9; Anpassen der
CEF-Maßnahmen 1.
- Ziffer 6.9: Aufnahme der erfolgten Genehmigung des Antrages zur Umwandlung der
Feldhecke durch die UNB.
- Ziffer 7: Aufnahme der künftigen Dokumentation aller planexternen Ausgleichsmaß-
nahmen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.
- Ziffer 7.1: Aktualisierung der CEF-Maßnahme 1 durch Streichung von Maßnahmen für
die Zauneidechse.
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- Ziffer 7.4: Aufnahme der erfolgten Genehmigung des Antrages zur Umwandlung der
Feldhecke durch die UNB.
- Ziffer 7.5: Auflistung konkreter städtischer Ökokonten für den planexternen Ausgleich.
- Ziffer 8.1: Aufnahme des Verweises auf die konkreten städtischen Ökokonto-Maßnah-
men; Aufnahme von Maßnahmen zum Reptilienschutz (Waldeidechse).
- Ziffer 8.2: Aufnahme der konkreten städtischen Ökokonten inkl. entsprechender Öko-
punkte in der Bilanzierung
- Ziffer 9: Aufnahme konkreter Maßnahmen der Umweltbaubegleitung (UBB)
- Ziffer 11: Aktualisierung der Zusammenfassung anhand der o.g. Punkte: Streichen von
Vermeidungsmaßnahmen für die Zauneidechse; Aufführen der konkreten städtischen
Ökokonten für den planexternen Ausgleich; Konkretisierung von Maßnahmen im Rah-
men der UBB; Anpassen der CEF-Maßnahme 1; Aufnahme der erfolgten Genehmi-
gung des Antrages zur Umwandlung der Feldhecke durch die UNB.
- Anhang 2: Anpassen der CEF-Maßnahme 1 im Legendeneintrag.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP):
- Ziffer 7.3.1: Auflistung der Erfassungstage 2026, die die ein Vorkommen von Zau-
neidechsen nicht bestätigen.
- Ziffer 8.1: Streichen der Vermeidungsmaßnahmen 7 bis 9
- Ziffer 8.2: Anpassen der CEF-Maßnahme 1; Erwähnen der Waldeidechse
- Ziffer 9: Aktualisierung der Zusammenfassung anhand der o.g. Punkte: Aufführen der
Erfassungen in 2026 (Zauneidechse); Streichen von Vermeidungsmaßnahmen für die
Zauneidechse; Anpassen der CEF-Maßnahme 1
- Ziffer 7.3.2 wird komplett gestrichen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll den betroffenen Behörden und sonstigen Trä-
gern öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit zur Einsicht der Planunterlagen und einer
entsprechenden Stellungnahme zu den o.g. Punkten gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, auf Grund-
lage von § 4a Abs. 3 BauGB, gewährt werden. Auch die Öffentlichkeit erhält gemäß § 3 Abs.
2 BauGB, auf Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB, eine erneute Möglichkeit zur Einreichung
von Stellungnahmen.
Weiteres Vorgehen
Im weiteren Verfahren wird der Bebauungsplan inklusive Gutachten für einen verkürzten
Zeitraum von zwei Wochen erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange werden gezielt angeschrieben. Im Folgenden werden die
im Rahmen der erneuten Offenlage eingehenden Stellungnahmen fachlich abgewogen. So-
fern im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahmen eingehen sollten, die eine
Änderung der Planunterlagen zur Folge haben, kann der Bebauungsplan im Anschluss zur
Satzung beschlossen werden.
Kosten/ Finanzierung
Im Rahmen der Durchführung der erneuten Offenlage zum Bebauungsplan fallen keine zu-
sätzlichen externen Kosten an. Die erneute Beteiligung wird verwaltungsintern durchgeführt.
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Anlagen
Anlage 01: Abwägungsprotokoll der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplan „Kehlenstraße I“, in der Fassung vom 02.09.2026
Anlage 02: Abgrenzungsplan des Bebauungsplans „Kehlenstraße I“ - Entwurf, M2500, A4,
in der Fassung vom 10.04.2026
Anlage 03: Planzeichnung zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“ - Entwurf, M500, A1, in
der Fassung vom 01.09.2026
Anlage 04: Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“ – Ent-
wurf, in der Fassung vom 02.09.2026
Anlage 05: Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“ - Entwurf, in der
Fassung vom 02.09.2026
Anlage 06: Begründungen zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“ - Entwurf, in der Fassung
vom 02.09.2026
Anlage 07: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und E/A-Bilanzierung zum
Bebauungsplan „Kehlenstraße I“, in der Fassung vom 01.10.2026 – faktorgruen
Anlage 08: Fledermausgutachten zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“, in der Fassung
vom 05.06.2018 - Dietz
Anlage 09: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan „Kehlen-
straße I“, in der Fassung vom 01.10.2026 – faktorgruen
Anlage 10: Baugrundgutachten zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“, in der Fassung vom
20.03.2020 – GeoTech Kaiser
Anlage 11: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“, in der
Fassung vom 07.12.2022 – FWT
Anlage 12: Geruch- und Staubgutachten zum Bebauungsplan „Kehlenstraße I“, in der Fas-
sung vom 06.05.2019 - iMA
Anlage 13: Bedarfsnachweis für die Wohnbauflächen „Kehlenstraße I“ und „Gründlesee-
blick“, in der Fassung vom 20.03.2026
Schramberg, den 25.09.2026
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