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Laufende Bebauungsplan-Verfahren der Großen Kreisstadt Schramberg: Aufhebung von 13 Verfahren
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schramberg |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 2026/160
Aktenzeichen Verfasser Fachbereich 4
606 Philipp, Axel Stadtplanung
Ortschaftsrat Waldmössingen 05.10.2026 Vorberatung öffentlich
Ortschaftsrat Tennenbronn 06.10.2026 Vorberatung öffentlich
Ausschuss für Umwelt und Technik 15.10.2026 Vorberatung öffentlich
Gemeinderat 05.11.2026 Beschlussfassung öffentlich
Sperrvermerk Beteiligte Fachbereiche: Beteiligung des
für Presse FB1, FB2, FB4, Wifö, OV WM, OV Umweltschutzbeauftragten
ja nein TB ja nein
Laufende Bebauungsplan-Verfahren der Großen Kreisstadt Schramberg
- Beschluss über die Aufhebung von Gemeinderatsbeschlüssen zu 13
Bebauungsplanverfahren, die nicht in Kraft getreten sind
Beschlussvorschlag
1. Der Ortschaftsrat Waldmössingen empfiehlt folgende Bebauungsplanverfahren nicht
mehr weiterzuführen und die Verfahren daher aufzuheben:
a. Kirchtal / Friedhof (Waldmössingen)
b. Heimbachstraße Nord (Waldmössingen)
c. Innenentwicklung Waldmössingen - Heimbachstraße, Seedorfer Straße, Breite
Straße (Waldmössingen)
d. Heimbachstraße - Bachstraße - Bruckstraße – Greichewiesen (Waldmössingen)
2. Der Ortschaftsrat Tennenbronn empfiehlt folgende Bebauungsplanverfahren nicht
mehr weiterzuführen und die Verfahren daher aufzuheben:
a. Änderung Ferienhausgebiet Tennenbronn (Tennenbronn)
b. Gewerbegebiet I und II (Tennenbronn)
3. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt folgende Bebauungsplanverfah-
ren nicht mehr weiterzuführen und die Verfahren daher aufzuheben:
a. Die unter Beschlussziffer 1 genannten Bebauungsplanverfahren
b. Die unter Beschlussziffer 2 genannten Bebauungsplanverfahren
c. Sulgen Mitte (Sulgen)
d. Erweiterung / Änderung Heldhof - Brambach (Sulgen)
e. Sängerstraße - Am Brestenberg (Talstadt)
f. Gut Berneck-Sondergebiet Beherbergung (Talstadt)
g. Vogtshof, Stadtteil Talstadt (Talstadt)
h. Göttelbachtal / Gewerbepark H.A.U. (Talstadt)
i. Nördliche Josef-Andre-Straße (Talstadt)
4. Der Gemeinderat beschließt die in den Beschlussziffern 1, 2 und 3 genannten Bebau-
ungsplanverfahren nicht mehr weiterzuführen und die Verfahren daher aufzuheben.
1
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungsbeschlüsse öffentlich bekannt zu ma-
chen.
Bericht
1. Bisherige Beschlusslage
Diverse Aufstellungs- und Verfahrensbeschlüsse für verschiedene Bebauungsplanverfah-
ren (siehe Punkt 2)
2. Sachverhalt
a. Einleitung und Zielsetzung
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele der Stadt Schramberg wurden für die weiter unten
aufgeführten Bebauungspläne in den vergangenen Jahren Aufstellungsbeschlüsse und
zum Teil Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
gefasst (und teilweise auch durchgeführt).
Aus unterschiedlichen Gründen sind diese Verfahren in der Vergangenheit nicht weiter-
bzw. zu Ende geführt worden. Mit dieser Beschlussvorlage sollen seit Jahren / Jahrzehn-
ten nicht weiterbearbeitete oder verfolgte Bebauungsplanverfahren, die auf Grund
von heute geänderten Planungszielen und Rahmenbedingungen und/oder
von heute nicht mehr gegebenen Planungserfordernissen und/oder
der Tatsache, dass zum Teil über Jahrzehnte keine weitere Projektbearbeitung du Gre-
mienbefassung mehr stattfand und/oder
von notwendigen Neuabgrenzungen des Geltungsbereichs
formal aufgehoben werden.
Alle nachfolgend aufgeführten Bebauungsplanverfahren sind nicht als Satzung beschlos-
sen worden und daher nicht in Kraft getreten.
b. Aufzuhebende Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan Erläuterungen
Waldmössingen
1. Kirchtal / Planungsziel / Erweiterung des Friedhofs
Friedhof Planungsanlass:
(Waldmös-
Aufstellungsbeschluss 17.11.2005
singen)
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 22.03.2007 (Billigung Bebauungsplanvorent-
schluss: wurf)
Letzter Verfahrensstand 22.11.2006 (Bürgerversammlung als frühzei-
Bebauungsplan: tige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Grund Verfahrensaufhe- Das Friedhofswesen und die Form der Bestat-
bung: tungen hat sich in den letzten 20 Jahren mas-
siv verändert (Urnenbestattungen, Friedwäl-
der, …), wodurch Friedhofserweiterung in aller
Regel nicht mehr erforderlich sind.
2
Bebauungsplan Erläuterungen
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
2. Heimbach- Planungsziel / Bauanfragen, die auf Grund des fehlenden
straße Nord Planungsanlass: Baurechts nicht positiv beschieden werden
(Waldmös- konnten.
singen) Entwicklung von Potentialflächen durch
Nachverdichtung entlang der Heimbach-
straße im nördlichen Bereich.
Aufstellungsbeschluss 12.12.2013
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 12.12.2013 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Größe Teile des Geltungsbereichs - insbe-
bung: sondere nördlich des Heimbachs - liegen
innerhalb festgesetzter Überschwem-
mungsgebiete und sind daher baulich nicht
zu entwickeln.
Bauliche Entwicklung entlang der Heim-
bachstraße kann nach § 34 BauGB – auch
in Kombination mit dem sog. Bauturbo –
erfolgen.
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
3. Innenent- Planungsziel / Aktivierung von Brachen und Baulücken im
wicklung Planungsanlass: Innenbereich
Waldmös- Schaffung weiterer Ein- und Mehrfamilien-
singen - hausbauflächen im Rahmen der Nachver-
Heimbach- dichtung
straße, See- Sichern der Grundversorgung der Ortsmitte
dorfer
Gestalterische Aufwertung der Ortsmitte
Straße,
Schaffung und Erhalt von Freiraum entlang
Breite
des Schlierbachs
Straße
Überführung des bestehenden städtebauli-
(Waldmös-
chen Konzeptes in einen Bebauungsplan
singen)
Förderprogramm „Flächen gewinnen durch
Innenentwicklung“
Aufstellungsbeschluss 12.12.2013
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 12.12.2013 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Die Grundversorgung soll im Norden von
bung: WM gesichert werden (laufendes Bebau-
ungsplanverfahren „Lebensmittelfilialbe-
trieb Waldmössingen“)
3
Bebauungsplan Erläuterungen
Bauliche Entwicklung kann nach § 34
BauGB – auch in Kombination mit dem
sog. Bauturbo – erfolgen.
Zielsetzungen sind für ein Bebauungsplan-
verfahren zu vielfältig.
Zur gestalterischen Aufwertung der Orts-
mitte kann ein Bebauungsplan keinen aus-
schlaggebenden Beitrag leisten, da dies in
erster Linie Sache der Freiraumplanung /
Gestaltungsplanung ist.
Neuplanung vorgesehen: Ggf. für den Bereich zwischen Breite Straße
und Seedorfer Straße zur Definition der bau-
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für
eine Nachverdichtung bzw. Freiraumsicherung
im Bereich des Schlierbachs
4. Heimbach- Planungsziel / Konzept zur Nachverdichtung „Innenent-
straße – Planungsanlass: wicklung II Waldmössingen“ aus 2014
Bachstraße Beschlussfassung des Gemeinderates vom
– Bruck- 21.07.2016: Festlegung der zukünftigen
straße – Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau
Greichewie- im Geltungsbereich des Konzeptes zur
sen (Wald- Nachverdichtung „Innenentwicklung II
mössingen) Waldmössingen“.
Es soll eine Vielzahl von attraktiven Wohn-
formen entstehen, die für die wohnbauliche
Entwicklung des Stadtteils Waldmössingen
bedeutsam sind und auch jungen Familien
die Investition in ein Eigenheim ermögli-
chen können.
Einige Bürger/innen waren an einem Bau
von Gebäuden zu Wohnzwecken interes-
siert, weshalb Planungsrecht geschaffen
werden soll.
In zentraler Lage des Plangebietes soll ein
großzügig angelegter Grünzug entlang des
Heimbachs mit bachbegleitender Wegefüh-
rung entstehen.
Förderprogramm „Flächen gewinnen durch
Innenentwicklung“
Aufstellungsbeschluss 29.06.2017
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 29.06.2017 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Der Geltungsbereich liegt fast vollständig
bung: im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Heimbachstraße Nord“ (siehe vorstehende
Ziffer 2).
Teile des Geltungsbereichs - insbesondere
nördlich des Heimbachs - liegen innerhalb
4
Bebauungsplan Erläuterungen
festgesetzter Überschwemmungsgebiete
und sind daher baulich nicht zu entwickeln.
Bauliche Entwicklung entlang der Heim-
bachstraße kann nach § 34 BauGB – auch
in Kombination mit dem sog. Bauturbo –
erfolgen.
Im Bereich des für eine bauliche Neuent-
wicklung vorgesehen Bereichs im Westen
des Plangebiets befinden sich lediglich die
Flst. 3272, 3274, 3275/1, 3275/2, 3275/3,
3276, 3277, 3308/3 im Eigentum der Stadt
Schramberg bzw. der Stadtwerke Schram-
berg, sodass lediglich ein „baulicher Ap-
pendix“ umsetzbar wäre (was städtebaulich
nicht zu befürworten ist).
Teilflächen im Westen / Nordwesten des
Plangebiets sind auf Grund der Eigentums-
verhältnisse nicht entwickelbar.
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
Tennenbronn
5. Änderung Planungsziel / Neuregelung der unterschiedlichen Interes-
Ferienhaus- Planungsanlass: sen und Bedürfnisse der Nutzer von Fe-
gebiet Ten- rien- bzw. Dauerwohnungen auf Basis ei-
nenbronn nes Rechtsgutachtens hinsichtlich der
(Tennen- Problematik „Dauerwohnen im Ferienpark“.
bronn) Fixierung von Regelungen, damit sich das
Gebiet nicht zu einem allgemeinen und rei-
nen Wohngebiet verändert.
Schaffung weitere Freiflächen und Flächen
für eine zukünftige Blockhausbebauung.
Neudefinition des Übergangsbereichs der
Waldflächen zum Freibad.
Aufstellungsbeschluss 17.07.2008 / 24.03.2011
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 21.07.2011 (Beschluss öffentliche Auslegung
schluss: gem. § 3 Absatz 2 BauGB)
Letzter Verfahrensstand 17.08.2011 bis 19.09.2011 (Öffentliche Ausle-
Bebauungsplan: gung gem. § 3 Absatz 2 BauGB)
Grund des Verfahrens- Mitteilung des beauftragen Juristen am
stops: 26.04.2016:
2013 und 2014 hat das Bundesverwal-
tungsgericht in 2 Urteilen entschieden: „Die
Festsetzung eines Sondergebiets, in dem
neben der Bebauung zu Erholungszwe-
cken die Wohnnutzung über einen vorhan-
denen Bestand hinaus geht ist unwirksam.“
Vor diesem Hintergrund der neuen Recht-
sprechung des Bundesverwaltungsge-
reichts konnte der Vorschlag des Rechts-
gutachtens „Dauerwohnen im Ferienpark“
nicht mehr umgesetzt werden.
5
Bebauungsplan Erläuterungen
Festsetzungsvorschlag mit der ausnahms-
weisen Zulassung von Wohngebäuden,
wenn insgesamt 75 % Ferienhäuser vor-
handen sind, ist rechtlich nicht (mehr) zu-
lässig.
Neuplanung vorgesehen: Gegebenenfalls ja, da andere Kommunen ähn-
liche bauplanungsrechtliche Problemlagen in
jüngster Vergangenheit mit einem Bebauungs-
planverfahren „gelöst“ haben. Zum Beispiel hat
die Gemeinde Baiersbronn 2022 den Sat-
zungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hir-
schauer Wald – 1. Änderung“ gefasst (Be-
schlussvorlage 155/2022 im Ratsinformations-
system von Baiersbronn):
Das Ferienhausgebiet „Hirschauer Wald“
wurde bereits zu etwa vierzig Prozent zum
Dauerwohnen genutzt. Der Charakter des
ursprünglichen Ferienhausgebiets hatte
sich also bereits in Teilen zu einem dauer-
haft bewohnten Gebiet gewandelt.
Durch die Bebauungsplanänderung soll ein
tragfähiges bauleitplanerisches Konzept für
die künftige Nutzung des Gebiets entwi-
ckelt werden, das zum einen weiterhin Fe-
rienwohnen zulässt, aber auch Dauerwoh-
nen ermöglicht.
Durch die Anpassung der Nutzungsart wur-
den die bauplanungsrechtlichen Vorausset-
zungen für das verträgliche Nebeneinander
von Dauerwohnen und Ferienwohnen ge-
schaffen. Da der im Plangebiet vorhandene
Anteil von Ferienwohnungen nicht mit dem
Charakter der anderen Baugebiete der
BauNVO vereinbar war, wurde ein sonsti-
ges Sondergebiet „Ferienwohnnutzung
und Dauerwohnen“ nach § 11 BauNVO
festgesetzt.
Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO kön-
nen auch solche Gebiete für den Fremden-
verkehr festgesetzt werden, die in ihrer
Zweckbestimmung ausdrücklich auf eine
Mischung von Dauerwohnen einerseits und
Fremdenbeherbergung / Ferienwohnen an-
dererseits abzielen. Dies war in Baiers-
bronn der Fall: Die städtebauliche Zielset-
zung für das Gebiet ist, neben der Ferien-
hausnutzung auch eine - die Ferienhaus-
siedlung nicht störende - dauerhafte Wohn-
nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund des Bebauungsplanver-
fahrens „Hirschauer Wald – 1. Änderung“ in
Baiersbronn ist zunächst (juristisch) zu be-
leuchten, ob diese Möglichkeit auch für das
6
Bebauungsplan Erläuterungen
Ferienhausgebiet in Tennenbronn einen Lö-
sungsweg darstellen kann.
Wenn dies der Fall sein sollte, dann kann das
Bebauungsplanverfahren - auf Grund des Al-
ters ist dies ratsam - vollständig neu gestartet
werden.
6. Gewerbege- Planungsziel / Bauplanungsrechtliche Sicherung der vor-
biet I und II Planungsanlass: handenen, gewerblichen Nutzungsstruktur.
(Tennen- Bereitstellung einer Fläche für die zukünf-
bronn) tige Grundversorgung der Gemeinde.
Aufstellungsbeschluss 01.10.2009
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 01.10.2009 (Beschluss Durchführung Bürger-
schluss: versammlung und Änderung Flächennutzungs-
plan)
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Das Bebauungsplanverfahren ruht bereits seit
bung: 17 Jahren. Auf Grund dieses Alters - aber ins-
besondere auf Grund der Lage des Plange-
biets in Bereichen von festgesetzten Überflu-
tungsflächen der Schiltach – ist eine Fortfüh-
rung des Verfahrens nicht sinnvoll (in festge-
setzten Überflutungsflächen ist die Auswei-
sung von Bauland rechtlich nicht möglich).
Neuplanung vorgesehen: Nein
Sulgen
7. Sulgen MItte Planungsziel / 2006: Beabsichtigtes Wohnbauprojekt im
(Sulgen) Planungsanlass: Bereich des Bebauungsplans „Linden-
straße-Hohlgasse“ (die Planungen des In-
vestors wurden nicht weiterverfolgt).
Ziele 2016:
o Untersuchung und planungsrechtliche
Steuerung von städtebaulich verträgli-
chen Nachverdichtungs- und Fortent-
wicklungsmöglichkeiten.
o Sicherung des innerörtlichen Grün-
raums als öffentliche Freifläche.
o Regelung der zukünftigen Entwicklung
im Bereich des ehemaligen Feuerwehr-
standortes.
o Neuüberplanung des Bebauungsplans
„Lindenstraße-Hohlgasse“:
Aufstellungsbeschluss 26.01.2006 / 08.12.2016
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 08.12.2016 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
7
Bebauungsplan Erläuterungen
Grund Verfahrensaufhe- Die drei zentralen Flurstücke für eine In-
bung: nenentwicklung – Flst. 460, 455/3 und
13/13 – stehen auf Grund der Eigentums-
verhältnisse nicht zur Verfügung.
Bauliche Entwicklung kann nach § 34
BauGB – auch in Kombination mit dem
sog. Bauturbo – erfolgen.
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
8. Erweiterung Planungsziel / Ausweisung einer Gewerbefläche, welche be-
/ Änderung Planungsanlass: reits im Rahmen der ersten generellen FNP-
Heldhof - Fortschreibung als Gewerbefläche betrachtet
Brambach wurde.
(Sulgen)
Aufstellungsbeschluss 07.04.2005
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 07.04.2005 (Aufstellungsbeschluss und Be-
schluss: schluss frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form
einer Bürgerversammlung)
Letzter Verfahrensstand 07.06.2005: Frühzeitige Bürgerbeteiligung in
Bebauungsplan: Form einer Bürgerversammlung
Grund Verfahrensaufhe- Die gewerblichen Flächen sind größtenteils im
bung: Flächennutzungsplan nicht dargestellt und
mittlerweile will der Landkreis seine Straßen-
meisterei auf Teilen der Fläche realisieren
(Verfahren 11. FNP-Änderung ist hierfür wei-
testgehend bereits abgeschlossen).
Neuplanung vorgesehen: Ja (vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stra-
ßenmeisterei des Landkreises“)
Talstadt
9. Sänger- Planungsziel / Schaffung von Planungsrecht für Maßnahmen
straße – Am Planungsanlass: im Rahmen des Sanierungsgebiets „Sänger-
Brestenberg straße – Am Brestenberg“
(Talstadt)
Aufstellungsbeschluss 28.04.2016
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 28.04.2016 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Da bisher keine Maßnahmen realisiert werden
bung: sollten, welche ein zusätzliches Planungsrecht
benötigen, ist die Fortführung des Verfahrens
obsolet.
Das Planungsrecht für den „seitlichen Rat-
hausplatz“ wird über das B-Planverfahren
„Neue Mitte“ geschaffen.
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
10. Planungsziel / Das Krankenhaus Schramberg wurde Ende
Oktober 2011 geschlossen. Ein Investor hatte
8
Bebauungsplan Erläuterungen
Gut Ber- Planungsanlass: danach das gesamte Krankenhausareal mit
neck-Son- dem Gut Berneck und ehemaligem Personal-
dergebiet wohnheim im Januar 2014 gekauft und eine
Beherber- Umnutzung in ein Urlaubs- und Gesundheits-
gung (Tal- resort vorgesehen.
stadt)
Aufstellungsbeschluss 20.03.2014
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 20.03.2014 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Die Planungen des damaligen Investors wur-
bung: den nicht umgesetzt. Zwischenzeitlich ist das
Gut Berneck sowie das ehemalige Personal-
wohnheim wieder genutzt, sodass der Bebau-
ungsplan in diesem Teil nicht mehr erforderlich
ist.
Neuplanung vorgesehen: Voraussichtlich ja (für den Teil des ehemaligen
Krankenhauses)
11. Vogtshof Planungsziel / Ein privater Investor beabsichtigte im Gewann
(Talstadt) Planungsanlass: Vogtshof - auf dem Gelände des alten verfalle-
nen landwirtschaftlichen Gebäudes Vogtshof 1
und in den angrenzenden Bereichen – eine
Wohnnutzung zu realisieren.
Aufstellungsbeschluss 01.07.2004 / 30.06.2005
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 01.07.2004 / 30.06.2005 (Aufstellungsbe-
schluss: schluss)
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Die Realisierung des Projekts wurde seitens
bung: des Investors nicht weiterverfolgt.
Neuplanung vorgesehen: nein
12. Göttelbach- Planungsziel / Planungsrechtliche Sicherung des vorhande-
tal / Gewer- Planungsanlass: nen Gewerbebestands und Planung weiterer
bepark Gewerbeflächen.
H.A.U. (Tal-
Aufstellungsbeschluss 09.06.1988
stadt)
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 09.06.1988 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Das Areal ist vollständig bebaut und genutzt,
bung: städtebauliche Gründe für eine Bebauungspla-
nung bestehen aktuell nicht.
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
9
Bebauungsplan Erläuterungen
13. Nördliche Planungsziel / Das Gebiet „Nördliche Josef Andre Straße“ ist
Josef- Planungsanlass: Teil des baulich bereits abgeschlossenen städ-
Andre- tebaulichen Sanierungsgebiets „Talstadt –
Straße (Tal- Süd“. Der Bebauungsplan sollte erstellt wer-
stadt) den, um verschiedene geplante Bauvorhaben
bauplanungsrechtlich umsetzen zu können.
Aufstellungsbeschluss 19.11.2009
Gemeinderat:
Letzter Gremienbe- 19.11.2009 (Aufstellungsbeschluss)
schluss:
Letzter Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan:
Grund Verfahrensaufhe- Mittlerweile sind die baulichen Maßnahmen im
bung: städtebaulichen Sanierungsgebiet „Talstadt –
Süd“ genehmigt und umgesetzt, sodass der
Bebauungsplan aktuell nicht mehr erforderlich
ist.
Neuplanung vorgesehen: Nein bzw. bei sich neu ergebendem Bedarf
3. Ausblick
Es sind über die vorstehenden Bebauungsplanverfahren hinaus noch weitere seit Jahren
im Verfahren befindliche Pläne vorhanden, welche von der Abteilung Stadtplanung suk-
zessive daraufhin überprüfen werden, ob diese Verfahren aufgehoben, unverändert wei-
tergeführt oder in veränderter inhaltlicher und/oder räumlicher Ausgestaltung weitergeführt
werden sollen. Hierzu werden zu gegebenem Zeitpunkt weitere Beschlussvorlagen in den
Gemeinderat eingebracht.
Kosten/ Finanzierung
Verwaltungsaufwand / Kosten für die Bekanntmachungen im Schwarzwälder Boten
Anla gen
1. Waldmössingen: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens
„Kirchtal / Friedhof“
2. Waldmössingen: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens
„Heimbachstraße Nord“
3. Waldmössingen: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „In-
nenentwicklung Waldmössingen - Heimbach-straße, Seedorfer Straße, Breite Straße“
4. Waldmössingen: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens
„Heimbachstraße – Bachstraße – Bruckstraße – Greichewiesen“
5. Tennenbronn: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Ände-
rung Ferienhausgebiet Tennenbronn“
6. Tennenbronn: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Ge-
werbegebiet I und II“
7. Sulgen: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Sulgen
Mitte“
10
8. Sulgen: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung
/ Änderung Heldhof - Brambach“
9. Talstadt: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Sängerstra-
ße – Am Brestenberg“
10. Talstadt: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Gut Ber-
neck-Sondergebiet Beherbergung“
11. Talstadt: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Vogtshof“
12. Talstadt: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Göttelbach-
tal / Gewerbepark H.A.U.“
13. Talstadt: Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanverfahrens „Nördliche
Josef-Andre-Straße“
Schramberg, den 25.09.2026
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