Startseite › Verbandsgemeinde Wonnegau › Antrag
Kindertagesstätte "Max und Moritz"; Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Wonnegau |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage zur Sitzung
des Ortsgemeinderates Monzernheim am 30.09.2026 zu TOP 1
Kindertagesstätte "Max und Moritz";
Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teil-
nahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Vorlage Nr. 2026/337
Sachverhalt:
Bereits seit vielen Jahren wird in der Kindertagesstätte „Max und Moritz“ eine Mittagsverpflegung ange-
boten.
Die Belieferung erfolgt durch die Firma Beimler-Catering aus Wörrstadt. Derzeit werden pro Tag im Durch-
schnitt 12 warme Mahlzeiten mit Vor- und Nachspeise ausgegeben.
Schon von Anfang an wurde vereinbart, dass die Kosten je Mittagsverpflegung zum Selbstkostenpreis auf
die Eltern und Erziehungsberechtigten umgelegt werden. Aktuell liegt der Preis je Mahlzeit bei 4,28 EUR.
Weitere Kosten werden nicht berechnet, da z.B. die Ausgaben für das Essenspersonal über die Kreiszu-
wendung finanziert werden.
Diese Entscheidung wurde auch seither bei den monatlichen Abrechnungen berücksichtigt.
Die bisherige Teilnahme an der Mittagsverpflegung wurde auf einer Vertrauensbasis aufgebaut und ab-
gewickelt. Generell ist den Eltern und Erziehungsberechtigten bewusst, dass eine Teilnahme auch mit
Kosten verbunden ist.
Allerdings hat die Ortsgemeinde Monzernheim im Falle einer nicht bezahlten Essensteilnahme keine
rechtliche Grundlage, um die entstandenen Kosten notfalls gerichtlich einzufordern.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte aus Sicht der Verwaltung für die Zukunft die Teilnahme an der
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung durch eine Satzung geregelt werden. Dies hat den Vorteil, dass
die Rahmenbedingungen schriftlich fixiert sind und auch die Eltern und Erziehungsberechtigten über die
Abwicklung der im Hintergrund laufenden Verwaltungsabläufe der Mittagsverpflegung informiert sind.
Die beiliegende Satzung wurde in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte erstellt und ist die
Grundlage für eine rechtlich sichere Abrechnung der Mittagsverpflegungsanforderungen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung wird der Ortsgemeinderat in einem separaten Be-
schluss die Höhe des Gebührensatzes pro Mahlzeit festlegen. Hier ist wieder eine kostenneutrale Gebüh-
renerhebung anzustreben.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemein-
schaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte „Max und Moritz“ zu.
Erstellt durch Büroleiter, Herr Knorpp
1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Form der Abstimmung:
offen geheim namentlich
67574 Osthofen, den 07.07.2026
Wagner
Bürgermeister
Erstellt durch Büroleiter, Herr Knorpp
2
Text aus PDF extrahiert