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Kindertagesstätte "Max und Moritz"; Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Wonnegau
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Vorlage zur Sitzung des Ortsgemeinderates Monzernheim am 30.09.2026 zu TOP 1 Kindertagesstätte "Max und Moritz"; Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teil- nahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung Vorlage Nr. 2026/337 Sachverhalt: Bereits seit vielen Jahren wird in der Kindertagesstätte „Max und Moritz“ eine Mittagsverpflegung ange- boten. Die Belieferung erfolgt durch die Firma Beimler-Catering aus Wörrstadt. Derzeit werden pro Tag im Durch- schnitt 12 warme Mahlzeiten mit Vor- und Nachspeise ausgegeben. Schon von Anfang an wurde vereinbart, dass die Kosten je Mittagsverpflegung zum Selbstkostenpreis auf die Eltern und Erziehungsberechtigten umgelegt werden. Aktuell liegt der Preis je Mahlzeit bei 4,28 EUR. Weitere Kosten werden nicht berechnet, da z.B. die Ausgaben für das Essenspersonal über die Kreiszu- wendung finanziert werden. Diese Entscheidung wurde auch seither bei den monatlichen Abrechnungen berücksichtigt. Die bisherige Teilnahme an der Mittagsverpflegung wurde auf einer Vertrauensbasis aufgebaut und ab- gewickelt. Generell ist den Eltern und Erziehungsberechtigten bewusst, dass eine Teilnahme auch mit Kosten verbunden ist. Allerdings hat die Ortsgemeinde Monzernheim im Falle einer nicht bezahlten Essensteilnahme keine rechtliche Grundlage, um die entstandenen Kosten notfalls gerichtlich einzufordern. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte aus Sicht der Verwaltung für die Zukunft die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung durch eine Satzung geregelt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Rahmenbedingungen schriftlich fixiert sind und auch die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Abwicklung der im Hintergrund laufenden Verwaltungsabläufe der Mittagsverpflegung informiert sind. Die beiliegende Satzung wurde in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte erstellt und ist die Grundlage für eine rechtlich sichere Abrechnung der Mittagsverpflegungsanforderungen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung wird der Ortsgemeinderat in einem separaten Be- schluss die Höhe des Gebührensatzes pro Mahlzeit festlegen. Hier ist wieder eine kostenneutrale Gebüh- renerhebung anzustreben. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemein- schaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte „Max und Moritz“ zu. Erstellt durch Büroleiter, Herr Knorpp 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja Nein Enthaltungen Form der Abstimmung: offen geheim namentlich 67574 Osthofen, den 07.07.2026 Wagner Bürgermeister Erstellt durch Büroleiter, Herr Knorpp 2

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