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Umgestaltung Friedrich-Ebert-Straße; Beratung und Empfehlungsbeschluss über die weitere Vorgehensweise
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Wonnegau |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage zur Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Stadtrates Osthofen am
17.09.2026 zu TOP 4
Umgestaltung Friedrich-Ebert-Straße;
Beratung und Empfehlungsbeschluss über die weitere Vorgehensweise
Vorlage Nr. 2026/477
Sachverhalt:
Seit geraumer Zeit finden regelmäßige Gespräche hinsichtlich der Verkehrssituation in der Fried-
rich-Ebert-Straße im Bereich der Abenheimer Hohl bis zur Bahnunterführung mit Vertretern des
zuständigen Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, statt.
Wesentliche Themen sind in diesem Zusammenhang Fahrbahnbreiten, Geschwindigkeiten, Que-
rungsstellen, Verkehrsführung und Knotenpunkte. In einem letzten Gespräch kam man überein,
dass aus Sicht des Straßenbaulastträgers eine Fahrbahnbreite von 6,00 m inklusive der Rinnen-
anlage als grundsätzlich ausreichend angesehen werden. Daneben wird ein Bedarf an weiteren
Querungsstellen in allen erdenklichen Formen als notwendig, gezielte Fahrbahnverengungen je-
doch kritisch gesehen.
Verfahrensmäßig wurde jedoch auch mitgeteilt, dass ein Umsetzungshorizont in den nächsten
fünf Jahren als sehr unwahrscheinlich gilt. Die Maßnahme müsst zunächst in den so genannten
Investitionsplan, um anschließend im Landeshaushalt aufgenommen werden zu können. Die
Chancen zur Aufnahme in den Investitionsplan steigen, sofern bereits Baurecht (Abstimmungs-
verfahren oder evtl. auch Planfeststellungsverfahren) besteht. Die Vertreter sehen derzeit aller-
dings keine personellen Kapazitäten, um dies vorzubereiten. Hier könnte jedoch die Stadt Ost-
hofen beschleunigend ansetzen, indem sie Planungsleistungen im Vorgriff übernimmt, welche
dann in ein Genehmigungsverfahren gegeben werden können. Erforderlich sind hier die Leis-
tungsphasen 1 bis 4 der HOAI.
Der Landesbetrieb plant derzeit auch die Erneuerung der Wildgrabenbrücke im Bereich der Aben-
heimer Hohl. Sofern eine bereits abgestimmte Gesamtstraßenplanung vorliegt, kann im Vorgriff
auf den Gesamtausbau, der Kreuzungsbereich um die Abenheimer Hohl vorgezogen und entspre-
chend ausgebaut werden.
Um aus Sicht der Verwaltung bei diesem Projekt weiter zu kommen, ist es notwendig, ein ent-
sprechendes Planungsbüro zu beauftragen, welches Grundlagen für eine Abstimmung zwischen
der Stadt und dem Land sowie für ein späteres Genehmigungsverfahren erstellt.
Erstellt durch Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Herr Scheuermann
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung mit der Beauftragung eines Planungsbü-
ros für die Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße im Bereich Abenheimer Hohl bis Bahnunter-
führung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Form der Abstimmung:
offen geheim namentlich
67574 Osthofen, den 08.09.2026
Wagner
Bürgermeister
Erstellt durch Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Herr Scheuermann
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