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Friedwingert auf dem Friedhof b) Beratung über die Gestaltungsvorgaben der Urnenplätze

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Wonnegau
Datum2026-08-20
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Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Feld, Friedhof und Umwelt des Stadtrates Osthofen am 20.08.2026 zu TOP 2.b Friedwingert auf dem Friedhof b) Beratung über die Gestaltungsvorgaben der Urnenplätze Vorlage Nr. 2026/392 Sachverhalt: Mit der Anlage eines „Friedwingerts“ in Bezirk 5 soll auf dem Friedhof eine weitere Form von Bestattungsmöglichkeiten angeboten werden. Angedacht sind hier Urnenbeisetzungen im Be- reich der Rebstöcke. Folgende Vorgaben werden seitens der Friedhofsverwaltung vorgeschlagen: • Pro Rebstock dürfen maximal 2 Urnen beigesetzt werden. Es werden Urnenplätze für eine Urne oder für 2 Urnen (Ehepaare, Lebenspartnerschaften, Geschwister etc.) angeboten. • Der Ankauf eines Einzel- oder Partnerplatzes ist zu Lebzeiten nicht möglich. • Die Zuteilung eines Urnenplatzes erfolgt die Dauer der Ruhezeit (15 Jahre). • Die Zuteilung eines Partnerplatzes erfolgt auf 25 Jahre. • Die Urnenplätze können/sollen durch Namensplatten mit einer Größe von 20 cm x 20 cm pro Urnenplatz gekennzeichnet werden. Das Material der Platten ist dem Material der Sitzblöcke anzupassen. Die Platten sind bodengleich zu verlegen. • Es dürfen keine aufgesetzten Buchstaben, Zeichen oder sonstige Kennzeichen verwendet werden, da die Unterhaltung und Pflege der Fläche durch die Mitarbeiter des Friedhofs erfolgt. Die Inschrift soll durch Einfräsen/Gravur erfolgen. • Die Platten sind von jeglichem Grabschmuck (Blumen, Vasen, Kerzen etc.) freizuhalten. • Eine private Gestaltung des Urnenplatzes/der Urnenplätze ist nicht gestattet. • Die Pflege des Friedwingerts (Rebanlage) erfolgt durch die Mitarbeiter des Friedhofs bzw. durch ein Patenweingut. Weitere Vorgaben sollen im Rahmen der Beratung seitens des Ausschusses vorgeschlagen wer- den. Erstellt durch Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Frau Bork 1 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Feld, Friedhof und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Neufas- sung der Friedhofssatzung folgende Vorgaben für die Urnenplätze im „Friedwingert“ im Sat- zungstext festzulegen: ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja Nein Enthaltungen Form der Abstimmung: offen geheim namentlich 67574 Osthofen, den 06.08.2026 Wagner Bürgermeister Erstellt durch Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Frau Bork 2

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