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Antrag B90/Die Grünen/ÖDP vom 20.08.2026; Förderung von Brauchwasserzisternen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Datum2026-09-22
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Seite 1 von 4 Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Der Bürgermeister Fachbereich: FB 4 - Natürliche Lebensgrundlagen & Vorlage-Nr.: 2026/0430 Bauen Auskunft erteilt: Füllenbach, Nils Verantwortlich: Roller, Sebastian Datum: 16.09.2026 Aktenzeichen: 560 30 Mitteilungsvorlage (öffentlich) Antrag B90/Die Grünen/ÖDP vom 20.08.2026; Förderung von Brauchwasserzisternen Beratungsfolge: Gremium am Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen 22.09.2026 13 Seite 2 von 4 Sachverhalt: Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen und ihre Werke boten in den Jahre 2022 bis 2025 eine Förderung für Brauchwasserzisternen für Privatmenschen und Vereine an. Während die För- derung selbst noch existiert, sind seit geraumer Zeit keine Anträge mehr möglich, da das Förder- programm nicht im Haushalt hinterlegt ist. Nach einem sehr heißen und dürren Sommer möchten wir diese Förderung neu auflegen, damit gerade in den kritischen Monaten die Wasserversorgung unserer Verbandsgemeinde weniger stark belastet wird. Diese Förderung wurde von unseren Mit- menschen intensiv genutzt und trug dazu bei, die Folgen der Hitze und Wasserknappheit abzufe- dern. Wir haben uns auf Basis dieser Werte Gedanken gemacht und schlagen folgende Umschrei- bung der Förderrichtlinie vor: Anpassung der Förderrichtlinie „Zisternen für Brauchwassernutzung“ Das existierende Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Brauchwasser in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen“ ist aktuell nicht durch Haushaltsmittel gedeckt, sodass zwar Anträge gestellt werden können, jedoch faktisch kein Geld ausgezahlt werden kann. Aufgrund der Dringlichkeit von Wasserverfügbarkeit, gerade in den heißen Sommermonaten, sehen wir uns daher veranlasst, diesen Zustand zu ändern. Um den aktuellen Umweltbedingungen gerecht zu werden, sollen die Fördermodalitäten optimiert und plausibilisiert werden. Zusätzlich soll eine für jeden verständliche Faustformel entwickelt werden, sodass eine sinnvolle Auslegung für das ei- gene Zuhause möglich ist. Richtwert für die Bemessung des Zisternenvolumens: Das angemessene Nutzvolumen des Regenwasserspeichers wird anhand der an den Speicher an- geschlossenen, horizontal projizierten Dachfläche bestimmt. Es gilt folgende Faustformel: 𝐕 = 𝐀 ∗𝟎,𝟎𝟑 𝐙𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞 𝐃𝐚𝐜𝐡𝐟𝐥ä𝐜𝐡𝐞 Nutzvolumen des Regenwasserspeichers in m³ = angeschlossene Dachfläche in m² × 0,03. Oder: Pro m² Dachfläche sind 30 l Zisternenvolumen vorzusehen Beispiel: Seite 3 von 4 172,27 m² * 0,03 = 5,16 m³. In diesem Beispiel beträgt das optimale Volumen der Zisterne ca. 5 m³. Das Ergebnis wird in 0,5 m³ - Stufen gerundet. Ein größerer Speicher darf eingebaut werden; Es werden maximal die Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten erstattet. Förderhöhe und Förderverfahren Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen fördert die Maßnahmen zur Nutzung von Brauch- wasser wie folgt: 1. Nutzung von Niederschlagswasser zu Bewässerungszwecken auf privaten Grundstücken: Höhe der Förderung: Mindestgröße 2 m³, 200,00 € pro m³ Zisternenvolumen, maximal jedoch 1.000,00 €. 2. Sammlung von Niederschlagswasser zur regelkonformen Nutzung im Haushalt für Toilettenspü- lung Höhe der Förderung: Mindestgröße: 2 m³, 500,00 € pro m³ Zisternenvolumen, maximal jedoch 2.500,00 €. 3. Nutzung von Brauchwasser zur Bewässerung von Sportanlagen und Grünflächen durch Vereine Höhe der Förderung: Mindestgröße: 5 m³, 500,00 € pro m³ Zisternenvolumen, maximal jedoch 5.000,00 €. Maximal 50 % der Baukosten können durch Zuschüsse abgedeckt werden. Diese Vorgaben gelten für übliche, nicht begrünte und weitgehend wasserundurchlässige Dachflä- chen. Bei Gründächern, stark wasserrückhaltenden Dachflächen oder besonders großen Anlagen ist eine gesonderte fachliche Bemessung vorzulegen. Der Antragsteller hat zu bestätigen, dass das gesammelte Niederschlagswasser regelmäßig zur Gar- tenbewässerung genutzt. Würden wir diese Werte für unser Förderprogramm einsetzen und mit den Nutzungszahlen ver- rechnen, so kommen wir auf folgende Beträge: Förderbereich Höchstbetrag je Fall 2022 2023 2024 1) Private Gartenbewässerung 1.000 € 56.000 € (56 Fälle) 51.000 € (51 Fälle) 22.000 € (22 Fälle) 2) Toilettenspülung im Haushalt 2.500 € 10.000 € (4 Fälle) 12.500 € (5 Fälle) 5.000 € (2 Fälle) 3) Bewässerung durch Vereine 5.000 € 5.000 € (1 Fall) 0 € 10.000 € (2 Fälle) Gesamt 71.000 € 63.500 € 37.000 € Unser Vorschlag lautet daher: Fördervolumen pro Jahr: 50.000 €, nach dem Windhundprinzip. „Wer zuerst kommt, malt zuerst.“ Dies ist im Erstaufschlag als Mitteilung zu verstehen. Abstimmen wollen wir im kommenden VG- Rat. Seite 4 von 4 Anlage/n: Beschreibung Finanzielle Auswirkungen Produktbezeichnung Im Haushalt zur Verfügung stehende Mittel Voraussichtlicher Mittelbedarf Bemerkungen

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