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Antrag B90/Die Grünen/ÖDP vom 20.08.2026; Energiemanagement
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Verbandsgemeinde
Simmern-Rheinböllen
Der Bürgermeister
Fachbereich: FB 4 - Natürliche Lebensgrundlagen & Vorlage-Nr.: 2026/0403
Bauen
Auskunft erteilt: Füllenbach, Nils
Verantwortlich: Roller, Sebastian
Datum: 09.09.2026
Aktenzeichen: 570 - 1
Mitteilungsvorlage (öffentlich)
Wohlwollende Prüfung aller Gebäude der VG bezüglich Einsatz von Photovoltaik und Batterie-
speicher
Beratungsfolge:
Gremium am
Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen 22.09.2026
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Sachverhalt:
Die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen haben noch zu einem großen Teil
keine Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher im Einsatz. Unter energetischen Gesichtspunkten
macht es oftmals Sinn, die vorhandenen Dachflächen zur Erzeugung von elektrischer Energie zu
nutzen, die im Optimalfall direkt selbst vor Ort verbraucht werden kann. Zusätzlich ist es oftmals
möglich, einen Batteriespeicher wirtschaftlich zu betreiben, um die Eigenstromnutzungsquote zu
erhöhen. Klassische Beispiele sind Kindertagesstätten, Schulen, Rathäuser, aber auch Gemeinde-
häuser in Verbindung mit der Straßenbeleuchtungsanlage und alle weiteren kommunalen Ge-
bäude und Einrichtungen, die ein gewisses Mindestmaß an elektrischer Energie (vorzugsweise
tagsüber) benötigen.
Die beantragte systematische Prüfung entspricht dem Aufgabenbereich des neu eingestellten
Energiemanagers und befindet sich bereits in Bearbeitung.
Derzeit wird eine Übersicht sämtlicher Liegenschaften der Verbandsgemeinde und den Ortsge-
meinden, einschließlich ihrer Energieverbräuche und vorhandenen PV-Anlagen, erstellt. Diese
dient als Grundlage, um die Eignung für Dach- und Fassaden-PV, Erweiterungsmöglichkeiten sowie
den sinnvollen Einsatz von Batteriespeichern zu bewerten und die Maßnahmen zu priorisieren.
Vorrangig werden Gebäude mit einem relevanten Eigenstromverbrauch betrachtet. Bei Liegen-
schaften ohne oder mit nur geringem Eigenverbrauch ist eine Umsetzung aus wirtschaftlicher Sicht
zunächst nachrangig. Diese Gebäude bleiben jedoch Bestandteil der Gesamtprüfung, insbesondere
vor dem Hintergrund der durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schrittweise einge-
führten PV-Pflicht für öffentliche Nichtwohngebäude. Dabei sind die jeweiligen technischen, wirt-
schaftlichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Potenzialbewertung werden dem Verbandsgemeinde-
rat die Ergebnisse, einschließlich einer Priorisierung sowie einer überschlägigen Investitions- und
Finanzierungsplanung, vorgestellt.
Anlage/n:
Beschreibung
Finanzielle Auswirkungen
Produktbezeichnung
Im Haushalt zur Verfügung stehende Mittel
Voraussichtlicher Mittelbedarf
Bemerkungen
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