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Antrag B90/Die Grünen/ÖDP vom 20.08.2026; Energiemanagement

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Datum2026-09-22
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Seite 1 von 2 Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Der Bürgermeister Fachbereich: FB 4 - Natürliche Lebensgrundlagen & Vorlage-Nr.: 2026/0403 Bauen Auskunft erteilt: Füllenbach, Nils Verantwortlich: Roller, Sebastian Datum: 09.09.2026 Aktenzeichen: 570 - 1 Mitteilungsvorlage (öffentlich) Wohlwollende Prüfung aller Gebäude der VG bezüglich Einsatz von Photovoltaik und Batterie- speicher Beratungsfolge: Gremium am Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen 22.09.2026 Seite 2 von 2 Sachverhalt: Die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen haben noch zu einem großen Teil keine Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher im Einsatz. Unter energetischen Gesichtspunkten macht es oftmals Sinn, die vorhandenen Dachflächen zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen, die im Optimalfall direkt selbst vor Ort verbraucht werden kann. Zusätzlich ist es oftmals möglich, einen Batteriespeicher wirtschaftlich zu betreiben, um die Eigenstromnutzungsquote zu erhöhen. Klassische Beispiele sind Kindertagesstätten, Schulen, Rathäuser, aber auch Gemeinde- häuser in Verbindung mit der Straßenbeleuchtungsanlage und alle weiteren kommunalen Ge- bäude und Einrichtungen, die ein gewisses Mindestmaß an elektrischer Energie (vorzugsweise tagsüber) benötigen. Die beantragte systematische Prüfung entspricht dem Aufgabenbereich des neu eingestellten Energiemanagers und befindet sich bereits in Bearbeitung. Derzeit wird eine Übersicht sämtlicher Liegenschaften der Verbandsgemeinde und den Ortsge- meinden, einschließlich ihrer Energieverbräuche und vorhandenen PV-Anlagen, erstellt. Diese dient als Grundlage, um die Eignung für Dach- und Fassaden-PV, Erweiterungsmöglichkeiten sowie den sinnvollen Einsatz von Batteriespeichern zu bewerten und die Maßnahmen zu priorisieren. Vorrangig werden Gebäude mit einem relevanten Eigenstromverbrauch betrachtet. Bei Liegen- schaften ohne oder mit nur geringem Eigenverbrauch ist eine Umsetzung aus wirtschaftlicher Sicht zunächst nachrangig. Diese Gebäude bleiben jedoch Bestandteil der Gesamtprüfung, insbesondere vor dem Hintergrund der durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schrittweise einge- führten PV-Pflicht für öffentliche Nichtwohngebäude. Dabei sind die jeweiligen technischen, wirt- schaftlichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Potenzialbewertung werden dem Verbandsgemeinde- rat die Ergebnisse, einschließlich einer Priorisierung sowie einer überschlägigen Investitions- und Finanzierungsplanung, vorgestellt. Anlage/n: Beschreibung Finanzielle Auswirkungen Produktbezeichnung Im Haushalt zur Verfügung stehende Mittel Voraussichtlicher Mittelbedarf Bemerkungen

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