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Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 18.10.2026 zur B-Plananpassung Germersheimerstr. 166-168

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen
Datum2026-10-27
DatenstufeNur Dokumente
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Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Germersheimerstraße 166-168 Änderung der textlichen Festsetzungen Ortsverband Entwurfsfassung vom 15.04.2026 Römerberg Hier: Anpassung der Trauf- und Gebäude- F r a k t io n höhen an die Standards des Neubaugebietes Clemens Middendorf WE 4 Mittelgewanne Salierstraße 27 67354 Römerberg Fon: (06232) 85205 Mail: [email protected] Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hoffmann, wir bitten Sie den vorliegenden, Antrag in die Tagesordnung der nächsten Römerberger Gemeinde- ratssitzung vom 27.10.2026 mit aufzunehmen. Antrag zur Änderung des Bebauungsplans, Germersheimerstraße 166 – 168 Hier: Anpassung der Trauf- und Gebäudehöhen an die festgelegten Standards des Neubaugebietes “W4 Mittelgewanne“ Begründung zur Anpassung der Entwurfsfassung des Bebauungsplans Mit den im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellten Unterlagen der Bauausschusssitzung vom 29.09.2026 wurde uns die Entwurfsfassung des Planungsbüros Piske zum neu aufzustellen- den Bebauungsplan Germersheimer- Straße 166 -168 zur Verfügung gestellt. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch in der Sitzung aufgrund der nicht vorangegangenen Veröffentlichung von der Tagesordnung genommen. In der Entwurfsfassung des Planungsbüros Piske zum Bebauungsplan Germersheimer-Straße 166 -168 ist festzustellen, dass für Flachdachgebäude pauschal eine Gebäudehöhe von 10,00 m und für Gebäude mit geneigten Dächern eine Traufhöhe von 7,00 m vorgesehen ist. Um weitere Verzögerungen im Planungsverfahren zu vermeiden und das Gleichheitsprinzip zu wahren, bitten wir die Trauf- und Gebäudehöhen den textlichen Festsetzungen des Neubauge- bietes “W4 Mittelgewanne“ anzupassen. www.gruene-roemerberg.de 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bereits bei der Entwicklung des Bebauungsplans des „Neubaugebietes W4 Mittelgewanne“ haben Bündnis90 /Die Grünen dafür geworben die Gebäudehöhe im Dorf zu lassen. So wurden seinerzeit die reinen Pultdächer mit Gebäudehöhen von 11,00 m aus dem Bebauungs- plan herausgenommen und in Pultdächern mit versetzt gegeneinander geneigten Pultdachflächen abgeändert. Die Gebäude- und Traufhöhen des “Bebauungsplans W4 Mittelgewanne“ wurden ent- sprechend den Änderungsvorschlägen mit mehrheitlicher Zustimmung der Fraktionen, reduziert. Die Festlegung einer pauschalen Gebäudehöhe von 10,00 m für Flachdächer, hätte eine ähnlich massive Wirkung wie die Fassade der seinerzeit herausgenommenen Pultdächer. Es wird deshalb vorgeschlagen die Gebäudehöhe wie in dem “Neubaugebiet W4 Mittelgewanne“ auf 5,70 m festzusetzen. Gleichzeitig bitten wir die Festlegung der Gebäudehöhe für Flachdächer wie nachfolgend erläutert, zu ergänzen. Im Rahmen der festgesetzten max. Gebäudehöhe sind bei Gebäuden mit Flachdächern ober- halb der festgesetzten Wandhöhe zusätzlich Staffelgeschosse zulässig. Soweit Staffelgeschosse zur Ausführung kommen, gilt abweichend von den vorstehenden Regelungen folgendes: Die festgesetzte Wandhöhe darf durch Staffelgeschosse um max. 3,30 m überschritten werden. Staffelgeschosse sind allseitig gegenüber den freien Außenwänden der darunter liegenden Geschosse um mindestens die Hälfte der Überschreitung der gemäß Festsetzung maximal zulässigen Wandhöhe zurück zu setzen. Zur Wahrung des Gleichheitsprinzips, bitten wir die in der Entwurfsfassung vom 15.04.2026 festge- legte Traufhöhe bei Gebäuden mit geneigten Dächern von 7,00 m ebenfalls auf 6,50 m zu reduzie- ren. Beschlussvorschlag: Die Gebäudehöhe wird für Flachdachgebäude von 10,00 m auf 5,70 m reduziert und mit dem Hinweis auf die Zulässigkeit von Staffelgeschossen und den damit einhergehenden Rege- lungen ergänzt. Des Weiteren wird die maximal zulässige Traufhöhe bei geneigten Dächern, analog der Traufhöhe des “Neubaugebietes W4 Mittelgewanne“ auf eine Höhe von 6,50 m angepasst. Mit freundlichen Grüßen Clemens Middendorf Für Bündnis90/Die Grünen www.gruene-roemerberg.de

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