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Antrag der SPD-Fraktion: Sanierung des städtischen Amtsgerichtskellers

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Selz
Datum2026-10-28
DatenstufeNur Dokumente
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Stadt Oppenheim Stadtrat der Stadt Oppenheim Vertreten durch die Stadtbürgermeisterin Frau Silke Rautenberg Merianstraße 2 55276 Oppenheim Oppenheim, den 08.10.2026 Betreff: Antrag zur Sanierung des städtischen Amtsgerichtskellers Sehr geehrte Frau Stadtbürgermeisterin, sehr geehrte Ratsmitglieder, in seiner Sitzung am 1. Oktober 2026 hat der Verbandsgemeinderat Rhein-Selz beschlossen, die der Verbandsgemeinde zugeordneten Mittel des Rheinland-Pfalz-Plans aus dem Sondervermögen vollständig an die Städte und Ortsgemeinden für eigene förderfähige Maßnahmen weiterzugeben. Der Stadt Oppenheim werden hierfür 3.228.154,89 Euro zugeordnet. Die SPD-Fraktion beantragt, einen Teil dieser Mittel für die umfassende Sanierung des Amtsgerichtskellers einzusetzen. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt grundsätzlich, den Amtsgerichtskeller und alle notwendigen zugehörigen Anlagen umfassend zu sanieren und als Veranstaltungs- und Kulturraum nutzbar zu machen. Die Finanzierung soll aus Mitteln des Rheinland-Pfalz-Plans aus dem Sondervermögen erfolgen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Vorbereitung der Sanierung zu beauftragen und den entsprechenden Förderantrag zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sondervermögen zu stellen. 3. Der zuständige Fachausschuss und der Stadtrat werden bei der Entwicklung des Nutzungskonzepts und der Ausgestaltung der Sanierung eng einbezogen. Begründung: Oppenheim benötigt zusätzliche Veranstaltungsräume, insbesondere im Altstadtbereich. Der historische Amtsgerichtskeller liegt seit Langem ungenutzt und bietet die Chance, einen weiteren Raum für Kultur, Vereine und das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt zu schaffen. Seine unterirdische Lage lässt zudem eine geringere Lärmbelästigung erwarten als bei anderen Veranstaltungsorten in der Altstadt. Die Grundlage für diese Finanzierungschance wurde bereits unter der SPD-geführten Landesregierung von Ministerpräsident Alexander Schweitzer geschaffen: In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, 60 Prozent des rheinland-pfälzischen Anteils der Bundesmittel aus dem Sondervermögen den Kommunen zur Verfügung zu stellen und durch Landesmittel aufzustocken. Diese kommunale Schwerpunktsetzung des Rheinland-Pfalz-Plans eröffnet Oppenheim die Möglichkeit, die umfassende Sanierung des Amtsgerichtskellers zu finanzieren. Mit diesem Antrag soll der Stadtrat die Grundsatzentscheidung für die Sanierung treffen. Die fachlichen und finanziellen Einzelheiten werden anschließend im zuständigen Ausschuss und im Stadtrat beraten. So erhält die weitere Planung ein klares politisches Ziel. Mit freundlichen Grüßen, Marlon Suárez Fraktionssprecher der SPD-Fraktion Mitglied des Stadtrates der Stadt Oppenheim

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