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Erwerb von Weinbergs- und Ackergrundstücken zur Umsetzung kommunaler Projekte - Empfehlungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Monsheim
Datum2026-09-02
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Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Flörsheim-Dalsheim  Hohen-Sülzen  Mölsheim Mörstadt  Monsheim  Offstein  Wachenheim Der Bürgermeister Beschlussvorlage Fachbereich: öffentlich Verfasser/in: Bothe, Ralph 2026/0275 Datum: 30.07.2026 Az.: Gremium: Sitzungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss VG Monsheim 02.09.2026 Tagesordnungspunkt: Erwerb von Weinbergs- und Ackergrundstücken zur Umsetzung kommunaler Projekte - Empfehlungsbeschluss Sachverhalt: Aufgrund der akuten strukturellen Krise im Weinbau werden der Verbandsgemeinde Monsheim und den Ortsgemeinden derzeit ständig Weinbergsflächen und seltener auch Ackerflächen zum Kauf angeboten. Gleichzeitig besteht bei der Verbandsgemeinde Monsheim mittelfristig größerer Bedarf an Flächen zur Umsetzung wichtiger kommunaler Projekte, z.B.: - Hochwasser- und Starkregenschutz - Gewässerrandstreifen und Gewässer-Renaturierung (insbesondere Grailsbach) - Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen - Radwegebau (insbesondere Mölsheim – Flörsheim-Dalsheim) - Geeignete Tauschflächen für vorgenannte Maßnahmen Es wäre daher in der aktuellen Marktsituation sinnvoll und zielführend, einen einheitlichen Preis für den Ankauf von Flächen festzulegen, um aufwendige Einzelverhandlungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer zu gewährleisten. Gleichzeitig sollte die Gemeinde dem drohenden ungebremsten Preisverfall bei Rebflächen durch ein klares Signal, also ein mora- lisch und wirtschaftlich vertretbares Kaufangebot, entgegenwirken. Es wird daher vorgeschlagen, für geeignete Flächen (inklusive Pflanzrechte) und in Ausnahmefäl- len für geeignete Ackerflächen einen Preis von EUR 3,50 / m² anzubieten. Dieser Preis liegt – zu- mindest für Rebflächen – deutlich über dem aktuellen Marktpreis, ist aber für o.g. Projekte wirt- schaftlich noch vertretbar. Das Angebot soll zunächst bis zum 31.12.2026 befristet sein. Dem Verbandsgemeinderat soll empfohlen werden, für den Flächenankauf zunächst ein Gesamt- budget von 350.000 Euro für 2026 bereitzustellen, sodass insgesamt bis zu 10 Hektar Fläche er- worben werden könnte. Sofern die im Haushaltsplan 2026 bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, wird gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe bewilligt. Diese ist durch die in 2026 bereits erfolg- ten Veräußerungen von Öko-Punkten im Umfang von rund 140.000 Euro und zu erwartende Refi- nanzierungen in den Bereichen Radwegebau (durch den LBM9 und Hochwasserschutz (durch För- dergelder) gedeckt. Sobald die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind, spätestens jedoch nach dem 31.12.2026 soll die Maßnahme evaluiert und über das weitere Vorgehen entschieden werden. Seite 2 von 2 Seiten Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Monsheim für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zur Umsetzung wichtiger kommunaler Projekte im Jahr 2026 ei- nen Gesamtbetrag von 350.000 Euro bereitzustellen. Mittel, welche nicht durch den Haushaltsplan 2026 gedeckt sind, werden überplanmäßig bereitgestellt. Rebflächen mit Pflanzrechten und in Ausnahmefällen auch geeignete Ackerflächen sollen zu ei- nem einheitlichen Preis von 3,50 Euro / m² erworben und in die EU-Weinbaukartei der Verbands- gemeinde Monsheim übernommen werden, bis sie für eine kommunale Maßnahme oder zum Tausch benötigt werden. Das Kaufpreis-Angebot gilt befristet bis 31.12.2026. Über die Eignung an- gebotener Flächen entscheidet die Verwaltung. Eine Verpflichtung zum Ankauf angebotener Flä- chen besteht ausdrücklich nicht. Die Maßnahme wird nach Verbrauch der bereitgestellten Mittel, spätestens jedoch nach dem 31.12.2026 evaluiert und über das weitere Vorgehen entschieden. Monsheim, den 30.07.2026 Bothe (Bürgermeister)

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