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Errichtung einer Solar-E-Bike-Ladestation in der OG Mölsheim - Beauftragung Nachtrag 2 - Abriss einer vorhandenen Mauer

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Monsheim
Datum2026-09-01
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Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Flörsheim-Dalsheim  Hohen-Sülzen  Mölsheim Mörstadt  Monsheim  Offstein  Wachenheim Der Bürgermeister Beschlussvorlage Fachbereich: 3 - Bauverwaltung öffentlich Verfasser/in: Groß, Monika 2026/0314 Datum: 24.08.2026 Az.: 653/Vg-OGML Gremium: Sitzungsdatum: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss VG Monsheim 01.09.2026 Tagesordnungspunkt: Errichtung einer Solar-E-Bike-Ladestation in der OG Mölsheim - Beauftragung Nachtrag 2 - Abriss einer vorhandenen Mauer Sachverhalt: Die für die Errichtung einer Gabionenwand an der Solar-E-Bike-Station beauftragte Firma Tas hat einen zweiten Nachtrag über 13.137,60 € brutto für den Abriss einer vorhandenen Mauer eingereicht. Die Leistung für den Abbruch der Bruchsteinmauer konnte bei der Ausschreibung nicht vollumfänglich darge- stellt werden. Bei fortschreitenden Aushubarbeiten wurde festgestellt, daß die restlichen Fundamente des ehemaligen Hauses Nr. 64 sowie eine Einfriedung in einer Länge von ca. 25 m ca. 1,80 m tiefer gegründet sind und zugleich im Gründungssteifen der geplanten Streifenfundamente liegen und entsorgt werden müs- sen, um die erforderliche statische Anbindung im Erdreich gewährleisten zu können. Die ursprüngliche Gründung war mit 25 cm dickem und 1,50 m breitem Beton und 6 x 12 mm Stabstahl vor- gesehen und nicht im LV berücksichtigt. Da diese Arbeiten im LV Titel Gründungarbeiten nicht definiert sind, wurde dieser Nachtrag unter dem Titel Abriss Steinbruchmauer beschrieben. Der Nachtrag 2 umfasst Abbruch, Lösen, Laden und Entsorgen aus schwerlösbaren Bodenklassen und ist mit entsprechenden Erschwerniszuschlägen ohne Wagnis/Gewinn zu bewerten. Wir werden in diesem Zusammenhang - insbesondere wegen der Rechnungsprüfung - die Firma bitten den Anteil G+W exklusiv anzugeben und die beiden Nachträge entsprechend zu ändern. Die Einheitspreise für den Nachtrag 2 sind mit Erschwernissen begründet. Zudem diese mit Erdreich ver- schmutzten Gesteins-/Felsfraktion ursächlich für die Entsorgungskosten sind. Im Vergleich mit den ursprünglichen erhöhten Angeboten von leichtzugänglichem Laden und Entsorgen der Erdmassen im Gewerbegebiet Monsheim können wir eine ähnliche Bepreisung erkennen und können aus diesem Vergleich - Abbruch, Lösen, Laden und Entsorgen - die Beauftragung empfehlen. Für die Planungsgrundlagen und Ausschreibung konnten nach Abbruch des Wohnhauses keine Hinweise auf eine Auffüllung sowie Bruchsteinmauer gesehen werden, die erst während einiger Orttermine erkannt wurden. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Agrar- und Umweltausschuß erteilt der Firma Tas Bauunternehmen, Eisenberg, den Auftrag für den Nachtrag 2 – Abriss einer vorhandenen Mauer. Die Auftragssumme beträgt 13.137,60 € brutto. Seite 2 von 2 Seiten Monsheim, den 24.08.2026 Bothe (Bürgermeister)

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