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Errichtung einer Solar-E-Bike-Ladestation in der OG Mölsheim - Beauftragung Nachtrag 2 - Abriss einer vorhandenen Mauer
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Monsheim |
| Datum | 2026-09-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
Flörsheim-Dalsheim Hohen-Sülzen Mölsheim
Mörstadt Monsheim Offstein Wachenheim
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Fachbereich: 3 - Bauverwaltung
öffentlich Verfasser/in: Groß, Monika
2026/0314 Datum: 24.08.2026
Az.: 653/Vg-OGML
Gremium: Sitzungsdatum:
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss VG Monsheim 01.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Errichtung einer Solar-E-Bike-Ladestation in der OG Mölsheim
- Beauftragung Nachtrag 2 - Abriss einer vorhandenen Mauer
Sachverhalt:
Die für die Errichtung einer Gabionenwand an der Solar-E-Bike-Station beauftragte Firma Tas hat einen
zweiten Nachtrag über 13.137,60 € brutto für den Abriss einer vorhandenen Mauer eingereicht.
Die Leistung für den Abbruch der Bruchsteinmauer konnte bei der Ausschreibung nicht vollumfänglich darge-
stellt werden. Bei fortschreitenden Aushubarbeiten wurde festgestellt, daß die restlichen Fundamente des
ehemaligen Hauses Nr. 64 sowie eine Einfriedung in einer Länge von ca. 25 m ca. 1,80 m tiefer gegründet
sind und zugleich im Gründungssteifen der geplanten Streifenfundamente liegen und entsorgt werden müs-
sen, um die erforderliche statische Anbindung im Erdreich gewährleisten zu können.
Die ursprüngliche Gründung war mit 25 cm dickem und 1,50 m breitem Beton und 6 x 12 mm Stabstahl vor-
gesehen und nicht im LV berücksichtigt. Da diese Arbeiten im LV Titel Gründungarbeiten nicht definiert sind,
wurde dieser Nachtrag unter dem Titel Abriss Steinbruchmauer beschrieben.
Der Nachtrag 2 umfasst Abbruch, Lösen, Laden und Entsorgen aus schwerlösbaren Bodenklassen und ist
mit entsprechenden Erschwerniszuschlägen ohne Wagnis/Gewinn zu bewerten.
Wir werden in diesem Zusammenhang - insbesondere wegen der Rechnungsprüfung - die Firma bitten den
Anteil G+W exklusiv anzugeben und die beiden Nachträge entsprechend zu ändern.
Die Einheitspreise für den Nachtrag 2 sind mit Erschwernissen begründet. Zudem diese mit Erdreich ver-
schmutzten Gesteins-/Felsfraktion ursächlich für die Entsorgungskosten sind.
Im Vergleich mit den ursprünglichen erhöhten Angeboten von leichtzugänglichem Laden und Entsorgen der
Erdmassen im Gewerbegebiet Monsheim können wir eine ähnliche Bepreisung erkennen und können aus
diesem Vergleich - Abbruch, Lösen, Laden und Entsorgen - die Beauftragung empfehlen.
Für die Planungsgrundlagen und Ausschreibung konnten nach Abbruch des Wohnhauses keine Hinweise
auf eine Auffüllung sowie Bruchsteinmauer gesehen werden, die erst während einiger Orttermine erkannt
wurden.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Agrar- und Umweltausschuß erteilt der Firma Tas Bauunternehmen, Eisenberg, den Auftrag für
den Nachtrag 2 – Abriss einer vorhandenen Mauer.
Die Auftragssumme beträgt 13.137,60 € brutto.
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Monsheim, den 24.08.2026
Bothe
(Bürgermeister)
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