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Spendenangelegenheit Spende des Turnvereins 1863 Mörstadt e. V. zur Förderung der Heimatpflege

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Monsheim
Datum2026-08-20
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Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Flörsheim-Dalsheim  Hohen-Sülzen  Mölsheim Mörstadt  Monsheim  Offstein  Wachenheim Der Bürgermeister Beschlussvorlage Fachbereich: 1 - Finanzen öffentlich Verfasser/in: Schubert, Michelle 2026/0295 Datum: 10.08.2026 Az.: Gremium: Sitzungsdatum: TOP-Nr. Ortsgemeinderat Mörstadt 20.08.2026 Tagesordnungspunkt: Spendenangelegenheit Spende des Turnvereins 1863 Mörstadt e. V. zur Förderung der Heimatpflege Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Mörstadt hat eine Geldspende des Turnvereins 1863 Mörstadt e. V. i.H.v. 124,08 € zur Förderung der Heimatpflege angenommen und der zuständigen Aufsichtsbehörde (KV Alzey-Worms) aufgezeigt. Eine Prüfung nach § 94 Abs. 3 Satz 6, 7 und 8 GemO hat stattgefunden. Es liegen keine maßgeb- lichen Tatsachen vor, die gegen die Annahme der Spende sprechen. Die Annahme der Spende muss durch den Rat in öffentlicher Sitzung erfolgen (§ 94 Abs. 3 GemO). Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der Geldspende i.H.v. 124,08 € zur Förderung der Heimatpflege. Monsheim, den 10.08.2026 Bothe (Bürgermeister)

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