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Straßenunterhaltung - Grundsatzentscheidung über Maßnahmen im Bereich der Uhlandstraße

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Monsheim
Datum2026-08-10
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Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Flörsheim-Dalsheim  Hohen-Sülzen  Mölsheim Mörstadt  Monsheim  Offstein  Wachenheim Der Bürgermeister Beschlussvorlage Fachbereich: 3 - Bauverwaltung öffentlich Verfasser/in: Müller, Nicole 2026/0278 Datum: 31.07.2026 Az.: 653-22-2026/FD Gremium: Sitzungsdatum: Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim 10.08.2026 Tagesordnungspunkt: Straßenunterhaltung - Grundsatzentscheidung über Maßnahmen im Bereich der Uhlandstraße Sachverhalt: Im Rahmen eines Ortstermins zum Straßenausbau der Albert-Schweitzer-Straße wurde der daran anschließende Teilbereich der Uhlandstraße bis in Höhe der dortigen Hausnummer 11 themati- siert. Zwecks Verbesserung der Oberflächensituation ist hier zunächst vorgesehen, die Asphalt- deckschicht abzufräsen und in einer Stärke von 4cm zu erneuern. Die in Rede stehende Fläche beträgt ca. 500m². Da der Asphalt jedoch in Teilbereichen starke Netzrisse zeigt, ist auf einer Flä- che von ca. 75m² die Erneuerung aller Asphaltschichten (Deck-, Binder- und Tragschicht) geplant. Für diese Arbeiten hat das Ingenieurbüro Schmihing aus Grünstadt eine Kostenschätzung erarbei- tet. Diese beläuft sich auf rd. 40.500,00 EUR brutto. Der Vorlage ist diese Kostenschätzung als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Im Zuge dessen muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Maßnahme lediglich um eine Sanierung und nicht um einen Neubau handelt. Die Sanierung soll den Zweck haben, den erforderlichen Straßenvollausbau zu verzögern bzw. eine Übergangslösung zu schaffen. Die derzeit vorhandenen Risse werden sich früher oder später auch in der neu herge- stellten Asphaltdeckschicht abzeichnen. Ein zeitlicher Faktor kann dabei nicht definiert werden, da dies schlichtweg von den Umweltfaktoren wie Witterung und dergleichen abhängig ist. Der Ortsgemeinderat hat folglich darüber zu beraten, ob diese Maßnahme im Verhältnis zu den Kosten steht und damit dem Grunde nach umgesetzt werden sollte. Eine Auftragserteilung der Ar- beiten zur Umsetzung ergeht damit nicht. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim stimmt der grundsätzlichen Umsetzung der Maßnahme zu und ermächtigt die Verbandsgemeindeverwaltung die erforderlichen Schritte einzuleiten. Monsheim, den 31.07.2026 Bothe (Bürgermeister)

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