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Straßenunterhaltung - Grundsatzentscheidung über Maßnahmen im Bereich der Uhlandstraße
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Monsheim |
| Datum | 2026-08-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
Flörsheim-Dalsheim Hohen-Sülzen Mölsheim
Mörstadt Monsheim Offstein Wachenheim
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Fachbereich: 3 - Bauverwaltung
öffentlich Verfasser/in: Müller, Nicole
2026/0278 Datum: 31.07.2026
Az.: 653-22-2026/FD
Gremium: Sitzungsdatum:
Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim 10.08.2026
Tagesordnungspunkt:
Straßenunterhaltung
- Grundsatzentscheidung über Maßnahmen im Bereich der Uhlandstraße
Sachverhalt:
Im Rahmen eines Ortstermins zum Straßenausbau der Albert-Schweitzer-Straße wurde der daran
anschließende Teilbereich der Uhlandstraße bis in Höhe der dortigen Hausnummer 11 themati-
siert. Zwecks Verbesserung der Oberflächensituation ist hier zunächst vorgesehen, die Asphalt-
deckschicht abzufräsen und in einer Stärke von 4cm zu erneuern. Die in Rede stehende Fläche
beträgt ca. 500m². Da der Asphalt jedoch in Teilbereichen starke Netzrisse zeigt, ist auf einer Flä-
che von ca. 75m² die Erneuerung aller Asphaltschichten (Deck-, Binder- und Tragschicht) geplant.
Für diese Arbeiten hat das Ingenieurbüro Schmihing aus Grünstadt eine Kostenschätzung erarbei-
tet. Diese beläuft sich auf rd. 40.500,00 EUR brutto. Der Vorlage ist diese Kostenschätzung als
nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Im Zuge dessen muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser
Maßnahme lediglich um eine Sanierung und nicht um einen Neubau handelt. Die Sanierung soll
den Zweck haben, den erforderlichen Straßenvollausbau zu verzögern bzw. eine Übergangslösung
zu schaffen. Die derzeit vorhandenen Risse werden sich früher oder später auch in der neu herge-
stellten Asphaltdeckschicht abzeichnen. Ein zeitlicher Faktor kann dabei nicht definiert werden, da
dies schlichtweg von den Umweltfaktoren wie Witterung und dergleichen abhängig ist.
Der Ortsgemeinderat hat folglich darüber zu beraten, ob diese Maßnahme im Verhältnis zu den
Kosten steht und damit dem Grunde nach umgesetzt werden sollte. Eine Auftragserteilung der Ar-
beiten zur Umsetzung ergeht damit nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Flörsheim-Dalsheim stimmt der grundsätzlichen Umsetzung der Maßnahme
zu und ermächtigt die Verbandsgemeindeverwaltung die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Monsheim, den 31.07.2026
Bothe
(Bürgermeister)
Text aus PDF extrahiert