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SACHANTRAG ZU SPD/1364/26 Fortführung des Konsolidierungsbeirats mit konkretisiertem Arbeitsauftrag und verbindlicher Ergebnisorientierung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSaarbrücken
Datum2026-10-27
DatenstufeNur Dokumente
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Datum: 21.10.2026 CDU/1417/26 Antragsteller/-in: Turchi, Daniel, Dr. E-Mail: [email protected] Beratungsfolge und Sitzungstermine Gremium Sitzungsdatum Status Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken 27.10.2026 Ö Betreff: SACHANTRAG ZU SPD/1364/26 Fortführung des Konsolidierungsbeirats mit konkretisiertem Arbeitsauftrag und verbindlicher Ergebnisorientierung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: 1. Befristete Fortführung Der Konsolidierungsbeirat wird nicht aufgelöst, sondern für eine zeitlich befristete zweite Arbeitsphase bis zum 30. April 2027 fortgeführt. Ziel ist es, die bislang erkennbaren Konsolidierungsansätze weiterzuentwickeln, zusätzliche Einspar- und Einnahmepotenziale zu erschließen und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung aufzuzeigen. 2. Konkretisierung der Arbeitsaufträge Für die zweite Arbeitsphase werden folgende Arbeitsschwerpunkte festgelegt: a) Konkretisierung der bisher erkennbaren Konsolidierungsansätze Die in der Zwischenbilanz angesprochenen Ansätze, insbesondere die Anhebung der Gebühren für Bürgerhäuser und Festhallen sowie die Anhebung der Vergnügungssteuer im Bereich des Glücksspiels, werden hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen, ihrer Umsetzbarkeit und des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs weiter ausgearbeitet. Dabei sollen insbesondere die zu erwartenden jährlichen Mehreinnahmen beziehungsweise finanziellen Entlastungen, etwaige Umsetzungskosten und die Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer dargestellt werden. Soweit entsprechende Maßnahmen entscheidungsreif sind, sollen sie den zuständigen Ausschüssen und dem Stadtrat zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. /26 Seite 2 zur Vorlage Nr. CDU/1417 b) Weitere Einspar- und Optimierungspotenziale in der Stadtverwaltung Die bisher nicht oder nicht abschließend durch das Rödl-Gutachten untersuchten Fachämter und Aufgabenbereiche sowie die Eigenbetriebe werden hinsichtlich weiterer Konsolidierungsmöglichkeiten betrachtet. Die Untersuchungen sollen nach finanzieller Relevanz, Erfolgsaussicht und Umsetzbarkeit priorisiert werden. c) Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen Der Konsolidierungsbeirat setzt sich vertieft mit der strukturellen Finanzausstattung der Landeshauptstadt durch das Saarland auseinander. Hierbei sollen insbesondere der kommunale Finanzausgleich, die Finanzierung kommunaler Aufgaben sowie die finanziellen Folgen neuer oder wesentlich veränderter Aufgaben einbezogen werden. Bereits vorliegende Gutachten und Untersuchungen sind auszuwerten. Ziel ist es, konkrete Ansatzpunkte für eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung und gegebenenfalls für einen sachgerechten finanziellen Ausgleich herauszuarbeiten. d) Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen Der Konsolidierungsbeirat untersucht ergänzend die finanziellen Auswirkungen bundesgesetzlicher Vorgaben sowie bestehender Finanzierungs-, Erstattungs- und Förderregelungen auf die kommunale Haushaltslage. Auf Grundlage bereits vorliegender Untersuchungen sollen konkrete Handlungsmöglichkeiten und geeignete Forderungen gegenüber Bund und Land aufgezeigt werden. Bei den Arbeitsschwerpunkten nach Buchstaben c und d ist zu berücksichtigen, dass sich daraus gegebenenfalls keine kurzfristig wirksamen Einsparungen ergeben. Maßgeblich ist vielmehr, belastbare Erkenntnisse und konkrete Ansatzpunkte für eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zu gewinnen. 3. Effizientere Arbeitsweise Die Arbeitsweise des Konsolidierungsbeirats wird mit dem Ziel eines angemessenen Verhältnisses zwischen personellem Aufwand und erzielbaren Ergebnissen effizienter ausgestaltet. 4. Berichtspflicht und Abschluss der zweiten Arbeitsphase Der Konsolidierungsbeirat legt dem zuständigen Fachausschuss und dem Stadtrat bis spätestens 30. April 2027 einen Abschlussbericht vor. Dieser soll insbesondere enthalten:  die bislang erarbeiteten und noch offenen Konsolidierungsansätze sowie deren finanzielle Auswirkungen,  priorisierte Vorschläge zu weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe,  die wesentlichen Erkenntnisse aus der Untersuchung der Finanzbeziehungen zwischen Kommunen, Land und Bund sowie daraus abgeleitete Handlungsmöglichkeiten,  eine Bewertung des mit der Arbeit verbundenen personellen und organisatorischen Aufwands. Entscheidungsreife Einzelvorschläge sind bereits vor Vorlage des Abschlussberichts den zuständigen Ausschüssen und dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen. Die Ergebnisse des Abschlussberichts sollen grundsätzlich öffentlich dargestellt werden, soweit dem keine berechtigten Gründe entgegenstehen. Nach Vorlage des Abschlussberichts entscheidet der Stadtrat über das weitere Vorgehen. /26 Seite 3 zur Vorlage Nr. CDU/1417 Begründung: Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Saarbrücken erfordert weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung und zur nachhaltigen Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Der Konsolidierungsbeirat wurde eingerichtet, um zusätzliche Einspar- und Einnahmepotenziale zu identifizieren, die bestehenden Verwaltungsstrukturen kritisch zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Finanzlage vorzubereiten. Die vorliegende Zwischenbilanz weist erste Ansätze aus, bei denen sich eine mehrheitliche Unterstützung für Konsolidierungsmaßnahmen abzeichnet. Hierzu zählen insbesondere die Anhebung der Gebühren für Bürgerhäuser und Festhallen zur besseren Deckung der nutzungsbedingten Kosten sowie eine Anhebung der Vergnügungssteuer im Bereich des Glücksspiels. Diese Ansätze sollten hinsichtlich ihrer konkreten finanziellen Auswirkungen und ihrer Umsetzbarkeit weiter ausgearbeitet werden, damit sie gegebenenfalls zeitnah in Entscheidungen überführt werden können. Zugleich zeigt die Zwischenbilanz, dass die bislang betrachteten Fachämter und Fragestellungen des Gutachtens weitgehend abgearbeitet sind und sich damit die Frage nach der künftigen Ausrichtung des Beirats stellt. Neben der Untersuchung bislang nicht betrachteter Fachämter und Aufgabenbereiche sowie der Eigenbetriebe bietet insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen die Möglichkeit, zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Untersuchungen zur strukturellen Finanzausstattung nicht zwingend kurzfristig wirksame Einsparungen hervorbringen. Sie können jedoch dazu beitragen, bestehende finanzielle Belastungen rechtlich und sachlich fundiert zu bewerten und konkrete Handlungsmöglichkeiten gegenüber den übergeordneten staatlichen Ebenen zu entwickeln. Die schwierige kommunale Haushaltslage lässt es geboten erscheinen, sowohl die unmittelbar beeinflussbaren Ausgaben und Einnahmen als auch die strukturellen Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzausstattung in den Blick zu nehmen. Die mit der Organisation und Durchführung des Konsolidierungsbeirats verbundenen personellen und organisatorischen Aufwendungen müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen. Eine verringerte Sitzungsfrequenz, eine gezieltere Beteiligung der Verwaltung und ein verbindlicher Arbeits- und Zeitplan sollen deshalb gewährleisten, dass die zweite Arbeitsphase stärker auf konkrete Ergebnisse ausgerichtet ist. Eine ersatzlose Auflösung des Konsolidierungsbeirats erscheint vor diesem Hintergrund verfrüht. Zweckmäßiger ist es, das Gremium für einen begrenzten Zeitraum mit einem klar definierten Arbeitsauftrag fortzuführen, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung zu bringen und zugleich die strukturellen Fragen der kommunalen Finanzausstattung weiter zu bearbeiten. Mit der Befristung bis zum 30. April 2027 und der Vorlage eines Abschlussberichts wird zugleich sichergestellt, dass der Fortbestand des Beirats nicht zum Selbstzweck wird. Vielmehr soll der Beirat innerhalb eines überschaubaren Zeitraums einen zusätzlichen, überprüfbaren Beitrag zur Bewältigung der schwierigen Haushaltslage der Landeshauptstadt leisten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Daniel Turchi Rainer Ritz /26 Seite 4 zur Vorlage Nr. CDU/1417 Finanzpolitischer Sprecher Fraktionsvorsitzender Anlagen:

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