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SACHANTRAG ZU SPD/1364/26 Fortführung des Konsolidierungsbeirats mit konkretisiertem Arbeitsauftrag und verbindlicher Ergebnisorientierung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Saarbrücken |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Datum: 21.10.2026 CDU/1417/26
Antragsteller/-in: Turchi, Daniel, Dr.
E-Mail: [email protected]
Beratungsfolge und Sitzungstermine
Gremium Sitzungsdatum Status
Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken 27.10.2026 Ö
Betreff:
SACHANTRAG ZU SPD/1364/26 Fortführung des Konsolidierungsbeirats mit
konkretisiertem Arbeitsauftrag und verbindlicher Ergebnisorientierung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Befristete Fortführung
Der Konsolidierungsbeirat wird nicht aufgelöst, sondern für eine zeitlich befristete zweite
Arbeitsphase bis zum 30. April 2027 fortgeführt. Ziel ist es, die bislang erkennbaren
Konsolidierungsansätze weiterzuentwickeln, zusätzliche Einspar- und Einnahmepotenziale zu
erschließen und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der kommunalen
Finanzausstattung aufzuzeigen.
2. Konkretisierung der Arbeitsaufträge
Für die zweite Arbeitsphase werden folgende Arbeitsschwerpunkte festgelegt:
a) Konkretisierung der bisher erkennbaren Konsolidierungsansätze
Die in der Zwischenbilanz angesprochenen Ansätze, insbesondere die Anhebung der
Gebühren für Bürgerhäuser und Festhallen sowie die Anhebung der Vergnügungssteuer im
Bereich des Glücksspiels, werden hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen, ihrer
Umsetzbarkeit und des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs weiter ausgearbeitet.
Dabei sollen insbesondere die zu erwartenden jährlichen Mehreinnahmen beziehungsweise
finanziellen Entlastungen, etwaige Umsetzungskosten und die Auswirkungen auf die
Nutzerinnen und Nutzer dargestellt werden. Soweit entsprechende Maßnahmen
entscheidungsreif sind, sollen sie den zuständigen Ausschüssen und dem Stadtrat zeitnah zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Seite 2 zur Vorlage Nr. CDU/1417
b) Weitere Einspar- und Optimierungspotenziale in der Stadtverwaltung
Die bisher nicht oder nicht abschließend durch das Rödl-Gutachten untersuchten Fachämter
und Aufgabenbereiche sowie die Eigenbetriebe werden hinsichtlich weiterer
Konsolidierungsmöglichkeiten betrachtet. Die Untersuchungen sollen nach finanzieller
Relevanz, Erfolgsaussicht und Umsetzbarkeit priorisiert werden.
c) Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
Der Konsolidierungsbeirat setzt sich vertieft mit der strukturellen Finanzausstattung der
Landeshauptstadt durch das Saarland auseinander. Hierbei sollen insbesondere der
kommunale Finanzausgleich, die Finanzierung kommunaler Aufgaben sowie die finanziellen
Folgen neuer oder wesentlich veränderter Aufgaben einbezogen werden.
Bereits vorliegende Gutachten und Untersuchungen sind auszuwerten. Ziel ist es, konkrete
Ansatzpunkte für eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung und gegebenenfalls
für einen sachgerechten finanziellen Ausgleich herauszuarbeiten.
d) Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen
Der Konsolidierungsbeirat untersucht ergänzend die finanziellen Auswirkungen
bundesgesetzlicher Vorgaben sowie bestehender Finanzierungs-, Erstattungs- und
Förderregelungen auf die kommunale Haushaltslage. Auf Grundlage bereits vorliegender
Untersuchungen sollen konkrete Handlungsmöglichkeiten und geeignete Forderungen
gegenüber Bund und Land aufgezeigt werden.
Bei den Arbeitsschwerpunkten nach Buchstaben c und d ist zu berücksichtigen, dass sich
daraus gegebenenfalls keine kurzfristig wirksamen Einsparungen ergeben. Maßgeblich ist
vielmehr, belastbare Erkenntnisse und konkrete Ansatzpunkte für eine nachhaltige
Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zu gewinnen.
3. Effizientere Arbeitsweise
Die Arbeitsweise des Konsolidierungsbeirats wird mit dem Ziel eines angemessenen
Verhältnisses zwischen personellem Aufwand und erzielbaren Ergebnissen effizienter
ausgestaltet.
4. Berichtspflicht und Abschluss der zweiten Arbeitsphase
Der Konsolidierungsbeirat legt dem zuständigen Fachausschuss und dem Stadtrat bis
spätestens 30. April 2027 einen Abschlussbericht vor. Dieser soll insbesondere enthalten:
die bislang erarbeiteten und noch offenen Konsolidierungsansätze sowie deren
finanzielle Auswirkungen,
priorisierte Vorschläge zu weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten innerhalb
der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe,
die wesentlichen Erkenntnisse aus der Untersuchung der Finanzbeziehungen zwischen
Kommunen, Land und Bund sowie daraus abgeleitete Handlungsmöglichkeiten,
eine Bewertung des mit der Arbeit verbundenen personellen und organisatorischen
Aufwands.
Entscheidungsreife Einzelvorschläge sind bereits vor Vorlage des Abschlussberichts den
zuständigen Ausschüssen und dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen. Die Ergebnisse des
Abschlussberichts sollen grundsätzlich öffentlich dargestellt werden, soweit dem keine
berechtigten Gründe entgegenstehen.
Nach Vorlage des Abschlussberichts entscheidet der Stadtrat über das weitere Vorgehen.
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Seite 3 zur Vorlage Nr. CDU/1417
Begründung:
Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Saarbrücken erfordert weiterhin erhebliche
Anstrengungen zur Konsolidierung und zur nachhaltigen Sicherung der kommunalen
Handlungsfähigkeit. Der Konsolidierungsbeirat wurde eingerichtet, um zusätzliche Einspar-
und Einnahmepotenziale zu identifizieren, die bestehenden Verwaltungsstrukturen kritisch zu
überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Finanzlage
vorzubereiten.
Die vorliegende Zwischenbilanz weist erste Ansätze aus, bei denen sich eine mehrheitliche
Unterstützung für Konsolidierungsmaßnahmen abzeichnet. Hierzu zählen insbesondere die
Anhebung der Gebühren für Bürgerhäuser und Festhallen zur besseren Deckung der
nutzungsbedingten Kosten sowie eine Anhebung der Vergnügungssteuer im Bereich des
Glücksspiels. Diese Ansätze sollten hinsichtlich ihrer konkreten finanziellen Auswirkungen und
ihrer Umsetzbarkeit weiter ausgearbeitet werden, damit sie gegebenenfalls zeitnah in
Entscheidungen überführt werden können.
Zugleich zeigt die Zwischenbilanz, dass die bislang betrachteten Fachämter und
Fragestellungen des Gutachtens weitgehend abgearbeitet sind und sich damit die Frage nach
der künftigen Ausrichtung des Beirats stellt. Neben der Untersuchung bislang nicht
betrachteter Fachämter und Aufgabenbereiche sowie der Eigenbetriebe bietet insbesondere
die vertiefte Auseinandersetzung mit den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und
Kommunen die Möglichkeit, zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Untersuchungen zur strukturellen Finanzausstattung nicht
zwingend kurzfristig wirksame Einsparungen hervorbringen. Sie können jedoch dazu
beitragen, bestehende finanzielle Belastungen rechtlich und sachlich fundiert zu bewerten und
konkrete Handlungsmöglichkeiten gegenüber den übergeordneten staatlichen Ebenen zu
entwickeln. Die schwierige kommunale Haushaltslage lässt es geboten erscheinen, sowohl
die unmittelbar beeinflussbaren Ausgaben und Einnahmen als auch die strukturellen
Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzausstattung in den Blick zu nehmen.
Die mit der Organisation und Durchführung des Konsolidierungsbeirats verbundenen
personellen und organisatorischen Aufwendungen müssen dabei in einem angemessenen
Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen. Eine verringerte Sitzungsfrequenz, eine gezieltere
Beteiligung der Verwaltung und ein verbindlicher Arbeits- und Zeitplan sollen deshalb
gewährleisten, dass die zweite Arbeitsphase stärker auf konkrete Ergebnisse ausgerichtet ist.
Eine ersatzlose Auflösung des Konsolidierungsbeirats erscheint vor diesem Hintergrund
verfrüht. Zweckmäßiger ist es, das Gremium für einen begrenzten Zeitraum mit einem klar
definierten Arbeitsauftrag fortzuführen, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zeitnah zur
Entscheidung zu bringen und zugleich die strukturellen Fragen der kommunalen
Finanzausstattung weiter zu bearbeiten.
Mit der Befristung bis zum 30. April 2027 und der Vorlage eines Abschlussberichts wird
zugleich sichergestellt, dass der Fortbestand des Beirats nicht zum Selbstzweck wird.
Vielmehr soll der Beirat innerhalb eines überschaubaren Zeitraums einen zusätzlichen,
überprüfbaren Beitrag zur Bewältigung der schwierigen Haushaltslage der Landeshauptstadt
leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Turchi Rainer Ritz
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Seite 4 zur Vorlage Nr. CDU/1417
Finanzpolitischer Sprecher Fraktionsvorsitzender
Anlagen:
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