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Antrag der ILT-Fraktion: Seniorenanlage Am Hachinger Bach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Taufkirchen |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE TAUFKIRCHEN
Fachl. Verantwortung: Dr. Sebastian Thoma Datum Vorlage: 31.08.2026
Sitzung: Datum Sitzung:
Gemeinderat 29.10.2026
SITZUNGSVORLAGE
2026/0186
ÖFFENTLICH
Antrag der ILT-Fraktion: Seniorenanlage Am Hachinger Bach
Sachverhalt:
Dem Gemeinderat liegt der Antrag Seniorenanlage der ILT-Fraktion vom 27.08.2026 vor. Der An-
trag ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Beschlussantrag:
Der Erste Bürgermeister möge dem Eigentümer sowie dem Betreiber der Seniorenanlage Am
Hachinger Bach, Köglweg 1 je ein Schreiben mit folgenden Inhalten zustellen:
1.
Auch wenn der Betrieb von Seniorenanlagen (noch) keine gesetzliche Pflichtaufgabe darstellt, so
nehmen Kommunen gem. Art 57 BayGO im Rahmen der Daseinsvorsorge ihre Verantwortung
wahr.
2.
Auf dieser Basis bittet die Gemeinde Taufkirchen eindringlich, die seit längerem bestehenden
Schäden umgehend und vollständig reparieren zu lassen, damit spätestens ab 01.12.2026 ein ein-
schränkungsloser Betrieb aller Räumlichkeiten möglich wird.
3.
Die Anlage möge ohne Anwendung von § 6 der AVPfleWoqG (Verordnung zur Ausführung des
Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes) in einen Zustand gemäß aktuellem PfleWoqG (Pflege- und
Wohnqualitätsgesetz) versetzt werden.
4.
Bis 31.10.2026 mögen der Gemeinde schriftlich Gründe benannt und aussagekräftige Unterlagen
und Kalkulationen vorgelegt werden, falls sich Eigentümer und Betreiber zur Erfüllung der Ziffern 2.
und 3. nicht in der Lage sehen.
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Text aus PDF extrahiert