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Antrag der FW-Fraktion zur konsequenten Anwendung der Geschäftsordnung bei der Einreichung und Behandlung von Anträgen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRiedstadt
Datum2026-11-05 geplant
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Parlamentsbüro Fachgruppe Verwaltungssteuerung Aktenzeichen: DS-Nummer: 2026-176-XII Antrag der FW-Fraktion zur konsequenten Anwendung der Geschäftsordnung bei der Einreichung und Behandlung von Anträgen Gremium Datum TOP Status Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 03.11.2026 3.5 öffentlich Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 8.1 öffentlich Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Vorgaben des § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Büchnerstadt Riedstadt in der Fassung vom 16.05.2024 sind bei der Einreichung und Behandlung von Anträgen konsequent anzuwenden. 2. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, bei eingehenden Anträgen im Rahmen seiner Zuständigkeit auf die Einhaltung der Anforderungen des § 12 der Geschäftsordnung zu achten. 3. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Anträge gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine schriftliche Begründung sowie eine klare, für die Verwaltung ausführbare Anweisung enthalten. Beschlussvorschlag und Begründung sind voneinander zu trennen. 4. Darüber hinaus sind die Vorgaben des § 12 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Auswirkungen auf das Klima zu beachten. Dabei sind die dort vorgesehenen Einschränkungen zu berücksichtigen, wonach finanzielle Auswirkungen darzustellen sind, sofern dies möglich ist, und Klimaauswirkungen zu beschreiben sind, sofern sie abschätzbar sind. 5. Hinweise wie „Begründung erfolgt mündlich“ oder „Begründung wird nachgereicht“ ersetzen die gemäß § 12 Abs. 2 erforderliche schriftliche Begründung nicht. Begründung: Zunehmend werden von einzelnen Fraktionen Anträge eingebracht, die den Vorgaben der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt nicht vollständig entsprechen. Die Geschäftsordnung bildet die verbindliche Grundlage für die parlamentarische Arbeit in Riedstadt und ist daher von sämtlichen Fraktionen sowie von fraktionslosen Stadtverordneten einzuhalten. Die darin festgelegten Anforderungen an Anträge dienen einer geordneten und nachvollziehbaren Beratung. Insbesondere müssen die Stadtverordneten die Möglichkeit haben, sich anhand einer schriftlichen Begründung mit dem jeweiligen Antrag auseinanderzusetzen und sich auf die Beratung vorzubereiten. Anträge, die den Anforderungen der Geschäftsordnung nicht entsprechen, sind daher im Rahmen der geltenden Bestimmungen entsprechend zu behandeln. Eine angekündigte mündliche Begründung oder eine spätere Nachreichung kann die vorgeschriebene schriftliche Begründung nicht ersetzen. Ziel des Antrags ist es, die einheitliche Anwendung der Geschäftsordnung sicherzustellen und damit eine ordnungsgemäße parlamentarische Arbeit zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen: Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Auswirkungen auf das Klima: Keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima. Riedstadt, den 19.10.2026

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