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Antrag der FW-Fraktion zur konsequenten Anwendung der Geschäftsordnung bei der Einreichung und Behandlung von Anträgen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Riedstadt |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Parlamentsbüro
Fachgruppe Verwaltungssteuerung
Aktenzeichen:
DS-Nummer: 2026-176-XII
Antrag der FW-Fraktion zur konsequenten Anwendung der Geschäftsordnung bei der
Einreichung und Behandlung von Anträgen
Gremium Datum TOP Status
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 03.11.2026 3.5 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 8.1 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Vorgaben des § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und
der Ausschüsse der Büchnerstadt Riedstadt in der Fassung vom 16.05.2024 sind bei
der Einreichung und Behandlung von Anträgen konsequent anzuwenden.
2. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, bei eingehenden
Anträgen im Rahmen seiner Zuständigkeit auf die Einhaltung der Anforderungen des
§ 12 der Geschäftsordnung zu achten.
3. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Anträge gemäß § 12 Abs. 2 der
Geschäftsordnung eine schriftliche Begründung sowie eine klare, für die Verwaltung
ausführbare Anweisung enthalten. Beschlussvorschlag und Begründung sind
voneinander zu trennen.
4. Darüber hinaus sind die Vorgaben des § 12 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur
Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Auswirkungen auf das Klima zu
beachten. Dabei sind die dort vorgesehenen Einschränkungen zu berücksichtigen,
wonach finanzielle Auswirkungen darzustellen sind, sofern dies möglich ist, und
Klimaauswirkungen zu beschreiben sind, sofern sie abschätzbar sind.
5. Hinweise wie „Begründung erfolgt mündlich“ oder „Begründung wird nachgereicht“
ersetzen die gemäß § 12 Abs. 2 erforderliche schriftliche Begründung nicht.
Begründung:
Zunehmend werden von einzelnen Fraktionen Anträge eingebracht, die den Vorgaben der
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt nicht vollständig
entsprechen.
Die Geschäftsordnung bildet die verbindliche Grundlage für die parlamentarische Arbeit in
Riedstadt und ist daher von sämtlichen Fraktionen sowie von fraktionslosen Stadtverordneten
einzuhalten.
Die darin festgelegten Anforderungen an Anträge dienen einer geordneten und
nachvollziehbaren Beratung. Insbesondere müssen die Stadtverordneten die Möglichkeit
haben, sich anhand einer schriftlichen Begründung mit dem jeweiligen Antrag
auseinanderzusetzen und sich auf die Beratung vorzubereiten.
Anträge, die den Anforderungen der Geschäftsordnung nicht entsprechen, sind daher im
Rahmen der geltenden Bestimmungen entsprechend zu behandeln. Eine angekündigte
mündliche Begründung oder eine spätere Nachreichung kann die vorgeschriebene schriftliche
Begründung nicht ersetzen.
Ziel des Antrags ist es, die einheitliche Anwendung der Geschäftsordnung sicherzustellen und
damit eine ordnungsgemäße parlamentarische Arbeit zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Auswirkungen auf das Klima:
Keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima.
Riedstadt, den 19.10.2026
Text aus PDF extrahiert