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Starkregenrisikomanagement - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 30.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNieheim
Datum2026-11-02
DatenstufeNur Dokumente
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STADT NIEHEIM 33039 Nieheim, 21.10.2026 Der Bürgermeister Bauamt VORLAGE DER VERWALTUNG / INFO 2026/118 Starkregenrisikomanagement - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 30.09.2026 Sitzung am Beratungs-/Beschlussorgan öff. n.öff. Ausschuss für Umwelt, Planung 02.11.2026 x und Bauen Vorab sei anzumerken, dass die funktionelle Zuständigkeit für die Thematik der Starkregenereig- nisse entgegen den Ausführungen im Antrag der Fraktionen von CDU und FDP nicht beim Betriebs- ausschuss, sondern originär beim Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen liegt. Entsprechende sowie sachverwandte Themenkomplexe wurden auch in der Vergangenheit konsequent in diesem Fachausschuss beraten und beschlossen. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren unter intensiver fachlicher Begleitung ein umfassen- des kommunales Konzept zum Starkregenrisikomanagement erarbeitet und vorgestellt, welches vom Rat der Stadt Nieheim in seiner Sitzung am 07.10.2024 formell beschlossen wurde. Im Anschluss an diese Beschlussfassung wurden die Bürger aller Ortsteile (Holzhausen am 30.06.2025) im Rahmen von dezentralen Informationsveranstaltungen detailliert über die kommu- nale Wärmeplanung sowie über die Inhalte des Starkregenrisikomanagements informiert. Darüber hinaus sind sämtliche relevanten Unterlagen und Starkregengefahrenkarten dauerhaft im Rats- und Informationssystem einsehbar sowie auf der offiziellen Internetseite der Stadt Nieheim unter dem entsprechenden Link für die Öffentlichkeit abrufbar. https://www.nieheim.de/Stadtleben/Umwelt-Klimaschutz-/Hochwasserschutz/Starkregenriskoma- nagement/?&La=1 Ergänzend dazu konnten in der Vergangenheit bereits messbare Verbesserungen im Bereich des lokalen Hochwasserschutzes erzielt werden. Als praktisches Beispiel ist die hydraulisch problemati- sche Durchleitung des Grundbachs unter der Kreisstraße im Bereich hinter dem Feuerwehrgerä- tehaus zu nennen, welche auch explizit im zugehörigen Maßnahmensteckbrief des Starkregenkon- zeptes als vordringliche Aufgabe beschrieben wurde. Durch eine bauliche Optimierung des Einmün- dungsbereiches des namenlosen Gewässers westlich der Kreisstraße in den Grundbach konnte die Gefahr eines Rückstaus im Grundbach signifikant reduziert werden, was nunmehr zu einem wesent- lich verbesserten Abfluss des Gewässers vor der Straßendurchleitung führt. Zudem wurden in den letzten Wochen an der im Antrag thematisierten Schotterstraße vier gezielte Wasserableitungen installiert, um das oberflächlich abfließende Niederschlagswasser fortan geord- net und schadlos abzuführen. Durch diese technischen Ableitungen innerhalb des Wegeseitengra- bens kann sich bei künftigen Starkregenereignissen voraussichtlich keine größere Wassermenge mehr auf den Verkehrsflächen ansammeln, da das Oberflächenwasser nunmehr in kurzen Abstän- den von rund zehn Metern systematisch aufgefangen und abgeleitet wird. Eine vollständige Asphaltierung der betroffenen Wege wird vonseiten der Verwaltung aus wirtschaft- lichen sowie aus ökologischen Gründen ausdrücklich nicht befürwortet und daher nicht umgesetzt. Eine zusätzliche Versiegelung dieser Außenbereichsflächen würde zu dem kontraproduktiven Effekt führen, dass das anfallende Niederschlagswasser noch schneller und in deutlich größeren Mengen unkontrolliert in Richtung der Ortslage abfließt. Seite 1 von 2 Weitere detaillierte Erläuterungen zu den technischen Sachverhalten werden bei Bedarf seitens der Verwaltung direkt in der anstehenden Sitzung gegeben. Sachbearbeitung: Bröker, Manuel Bürgermeister: Fachbereichsleitung: Bröker, Manuel Allgemeiner Vertreter: Beteil. Fachbereich: 1 1/1 1/2 2 3 4 Kenntnis genommen: Seite 2 von 2

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