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Antrag der Fraktion "Die Mühltaler" wegen sofortigem Maßnahmenstopp Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMühltal
Datum2026-11-10 geplant
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Drucksache 2026/142 Gemeinde Mühltal Eingang Büro gemeindliche an den Gemeindevorstand Beteiligt vor GVO-Beschluss: Gremien: zur Kenntnis Fachbereich: Datum: 21.10.2026 zur Beschlussfassung Fachbereich: FB1_1GO an die Gemeindevertretung Beteiligt vor GVE-Beschluss: zur Kenntnis SKSA KUBA zur Beschlussfassung HuFA Behandlung in Ja Nein Ortsbeirat öffentl. Sitzung zur Stellungnahme bis Verteiler: Ja Nein Internetfähig Kostenstelle: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Antrag der Fraktion "Die Mühltaler" wegen sofortigem Maßnah- menstopp Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Sofortiger Maßnahmenstopp Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sämtliche bereits geplanten oder vorberei- teten Maßnahmen am Objekt Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt mit sofortiger Wir- kung auszusetzen. Bis zu einer erneuten Freigabe dürfen keine weiteren Planungs-, Ausschrei- bungs-, Vergabe- oder Ausführungsschritte vorgenommen werden. 2. Ausnahmen vom Maßnahmenstopp Vom Maßnahmenstopp ausdrücklich ausgenommen sind Maßnahmen, • die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich sind, • die der Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen dienen, • die für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sind, • die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend umgesetzt werden müssen, • die sich aus Prüfberichten, Gefährdungsbeurteilungen oder si- cherheitsrelevanten Mängelfeststellungen ergeben, • die erforderlich sind, um akute Gebäudeschäden oder nachweislich höhere Folgeschäden zu verhindern, • sowie Maßnahmen, bei denen bereits rechtlich bindende Verpflichtungen bestehen und ein Stopp nachweislich höhere Kosten verursachen würde. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer unter diese Ausnahmen fallenden Maßnahme ist schriftlich zu dokumentieren. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, sind Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme im Einverneh- men mit dem Gemeindebrandinspektor und der Wehrführung der Feuerwehr Mühltal – Nieder-Ramstadt festzulegen. 3. Überprüfung aller vorgesehenen Maßnahmen Sämtliche bereits geplanten, vorbereiteten oder beauftragten Maßnahmen am Feu- erwehrhaus Nieder-Ramstadt sind vor ihrer Fortführung gemeinsam mit dem Ge- meindebrandinspektor und der Wehrführung auf ihre tatsächliche Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit mit der langfristigen Nutzung des Feuerwehrhauses zu überprüfen. Dabei ist zu prüfen, ob durch einzelne Maßnahmen spätere Umbauten er- schwert, vorhandene Einrichtungen beschädigt oder unnötige Folge- und Dop- pelkosten verursacht werden könnten. 4. Berücksichtigung der vorhandenen Gesamtplanung Das bereits vorhandene Raumkonzept für das Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt ist als Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen. Einzelmaßnahmen dürfen nicht losgelöst von der vorgesehenen künftigen Raum- aufteilung, den betrieblichen Abläufen und dem langfristigen Sanierungsbedarf geplant oder umgesetzt werden. Soweit eine Maßnahme vom bestehenden Kon- zept abweicht oder diesem vorgreift, ist dies fachlich und wirtschaftlich zu begrün- den. Erforderliche Aktualisierungen des bestehenden Konzepts sind gemeinsam mit dem Gemeindebrandinspektor und der Wehrführung vorzunehmen. 5. Verbindliche Beteiligung der Feuerwehr Der Gemeindebrandinspektor und die Wehrführung der Feuerwehr Mühltal – Nie- der-Ramstadt sind künftig bei sämtlichen geplanten baulichen Veränderungen, Sanierungen, Modernisierungen oder Nutzungsänderungen am Feuerwehrhaus frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung muss erfolgen, bevor der Umfang einer Maßnahme festge- legt, eine Planung beauftragt, eine Ausschreibung begonnen oder ein Auf- trag vergeben wird. Die fachliche Stellungnahme der Feuerwehr ist schriftlich zu dokumentieren und den jeweiligen Planungs- und Entscheidungsunterlagen beizufügen. Wird von die- ser Stellungnahme abgewichen, ist die Abweichung fachlich und wirtschaftlich zu begründen. 6. Erneute Freigabe Die vom Maßnahmenstopp betroffenen Maßnahmen dürfen erst fortgeführt wer- den, nachdem die Überprüfung abgeschlossen, die fachliche Stellungnahme des Gemeindebrandinspektors und der Wehrführung eingeholt und das Ergebnis den zuständigen Ausschüssen vorgestellt wurde. Sicherheitsrelevante und unauf- schiebbare Maßnahmen nach Punkt 2 bleiben hiervon unberührt. Anlagen: 2026_10_19_DS_142_2026_Antrag_DM_ Maßnahmestopp_Feuer- wehrhaus_NdR Datenschutzrelevante Anlage: Begründung: Siehe Antrag der Fraktion „Die Mühltaler“.

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