Startseite › Mühltal › Antrag
Antrag der Fraktion "Die Mühltaler" wegen sofortigem Maßnahmenstopp Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mühltal |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache 2026/142 Gemeinde Mühltal
Eingang Büro gemeindliche an den Gemeindevorstand Beteiligt vor GVO-Beschluss:
Gremien:
zur Kenntnis Fachbereich:
Datum: 21.10.2026
zur Beschlussfassung
Fachbereich: FB1_1GO an die Gemeindevertretung Beteiligt vor GVE-Beschluss:
zur Kenntnis SKSA
KUBA
zur Beschlussfassung HuFA
Behandlung in Ja Nein
Ortsbeirat
öffentl. Sitzung
zur Stellungnahme bis
Verteiler: Ja Nein
Internetfähig
Kostenstelle:
Kostenträger:
Sachkonto:
Betreff: Antrag der Fraktion "Die Mühltaler" wegen sofortigem Maßnah-
menstopp Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Sofortiger Maßnahmenstopp
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sämtliche bereits geplanten oder vorberei-
teten Maßnahmen am Objekt Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt mit sofortiger Wir-
kung auszusetzen.
Bis zu einer erneuten Freigabe dürfen keine weiteren Planungs-, Ausschrei-
bungs-, Vergabe- oder Ausführungsschritte vorgenommen werden.
2. Ausnahmen vom Maßnahmenstopp
Vom Maßnahmenstopp ausdrücklich ausgenommen sind Maßnahmen,
• die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich sind,
• die der Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen dienen,
• die für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sind,
• die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend umgesetzt werden müssen,
• die sich aus Prüfberichten, Gefährdungsbeurteilungen oder si-
cherheitsrelevanten Mängelfeststellungen ergeben,
• die erforderlich sind, um akute Gebäudeschäden oder nachweislich höhere
Folgeschäden zu verhindern,
• sowie Maßnahmen, bei denen bereits rechtlich bindende Verpflichtungen
bestehen und ein Stopp nachweislich höhere Kosten verursachen würde.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer unter diese Ausnahmen fallenden
Maßnahme ist schriftlich zu dokumentieren. Soweit keine Gefahr im Verzug
besteht, sind Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme im Einverneh-
men mit dem Gemeindebrandinspektor und der Wehrführung der Feuerwehr
Mühltal – Nieder-Ramstadt festzulegen.
3. Überprüfung aller vorgesehenen Maßnahmen
Sämtliche bereits geplanten, vorbereiteten oder beauftragten Maßnahmen am Feu-
erwehrhaus Nieder-Ramstadt sind vor ihrer Fortführung gemeinsam mit dem Ge-
meindebrandinspektor und der Wehrführung auf ihre tatsächliche Notwendigkeit,
Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit mit der langfristigen Nutzung des
Feuerwehrhauses zu überprüfen.
Dabei ist zu prüfen, ob durch einzelne Maßnahmen spätere Umbauten er-
schwert, vorhandene Einrichtungen beschädigt oder unnötige Folge- und Dop-
pelkosten verursacht werden könnten.
4. Berücksichtigung der vorhandenen Gesamtplanung
Das bereits vorhandene Raumkonzept für das Feuerwehrhaus Nieder-Ramstadt
ist als Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen.
Einzelmaßnahmen dürfen nicht losgelöst von der vorgesehenen künftigen Raum-
aufteilung, den betrieblichen Abläufen und dem langfristigen Sanierungsbedarf
geplant oder umgesetzt werden. Soweit eine Maßnahme vom bestehenden Kon-
zept abweicht oder diesem vorgreift, ist dies fachlich und wirtschaftlich zu begrün-
den. Erforderliche Aktualisierungen des bestehenden Konzepts sind gemeinsam
mit dem Gemeindebrandinspektor und der Wehrführung vorzunehmen.
5. Verbindliche Beteiligung der Feuerwehr
Der Gemeindebrandinspektor und die Wehrführung der Feuerwehr Mühltal – Nie-
der-Ramstadt sind künftig bei sämtlichen geplanten baulichen Veränderungen,
Sanierungen, Modernisierungen oder Nutzungsänderungen am Feuerwehrhaus
frühzeitig zu beteiligen.
Die Beteiligung muss erfolgen, bevor der Umfang einer Maßnahme festge-
legt, eine Planung beauftragt, eine Ausschreibung begonnen oder ein Auf-
trag vergeben wird.
Die fachliche Stellungnahme der Feuerwehr ist schriftlich zu dokumentieren und
den jeweiligen Planungs- und Entscheidungsunterlagen beizufügen. Wird von die-
ser Stellungnahme abgewichen, ist die Abweichung fachlich und wirtschaftlich zu
begründen.
6. Erneute Freigabe
Die vom Maßnahmenstopp betroffenen Maßnahmen dürfen erst fortgeführt wer-
den, nachdem die Überprüfung abgeschlossen, die fachliche Stellungnahme des
Gemeindebrandinspektors und der Wehrführung eingeholt und das Ergebnis den
zuständigen Ausschüssen vorgestellt wurde. Sicherheitsrelevante und unauf-
schiebbare Maßnahmen nach Punkt 2 bleiben hiervon unberührt.
Anlagen: 2026_10_19_DS_142_2026_Antrag_DM_ Maßnahmestopp_Feuer-
wehrhaus_NdR
Datenschutzrelevante Anlage:
Begründung:
Siehe Antrag der Fraktion „Die Mühltaler“.
Text aus PDF extrahiert