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Klärung der Zuständigkeit und Instandsetzung der Offheimer Feldwege aufgrund erhöhter Belastung durch landwirtschaftlichen Verkehr (Folgen der B49-Sperrung) - Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLimburg an der Lahn
Datum2026-10-29
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Klärung der Zuständigkeit und Instandsetzung der Offheimer Feldwege auf- grund erhöhter Belastung durch landwirtschaftlichen Verkehr (Folgen der B49- Sperrung) - Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion CDU-Fraktion im Ortsbeirat Offheim Offheim, den 20.10.2026 Herrn Ortsvorsteher Arne Piecha Limburg-Offheim per Mail Lieber Arne, für die nächste Ortsbeiratssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung: Betreff: Klärung der Zuständigkeit und Instandsetzung der Offheimer Feldwege aufgrund er- höhter Belastung durch landwirtschaftlichen Verkehr (Folgen der B49-Sperrung) Antrag: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine zeitnahe Prüfung und einen Bericht hin- sichtlich der Instandhaltung der öffentlichen Feldwege in der Gemarkung Offheim. Ins- besondere soll geklärt werden: 1. Wer ist nach aktueller Rechtslage bzw. städtischer Satzung für die Instandhaltung und die Kostenübernahme bei der Sanierung der Feldwirtschaftswege in Offheim zuständig? 2. Wie bewertet der Magistrat den aktuellen, teilweise stark beschädigten Zustand der Wege, der nachweislich durch die Ausweichnutzung schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge infolge der Sperrung der Bundesstraße 49 entstanden ist? 3. Wann und in welchem Umfang plant die Stadtverwaltung, ihrer Verkehrssiche- rungspflicht nachzukommen und die beschädigten Feldwege wieder in einen siche- ren und nutzbaren Zustand zu versetzen? Begründung: Die Sperrung der Bundesstraße 49 für den landwirtschaftlichen Verkehr zwingt die Landwirte aus unserer Region dazu, auf alternative Routen auszuweichen. Dies führt zu einer massiven Zunahme des Schwerlastverkehrs auf den Offheimer Feldwegen. Diese Wege sind weder in ihrer Breite noch in ihrem Unterbau für die erheblichen Ge- wichte und Dimensionen moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge ausgelegt. Die Folge sind gravierende Fahrbahnschäden, tiefe Risse, abgebrochene Ränder und ... - 2 - Schlaglöcher. Diese Schäden behindern nicht nur die Landwirte bei ihrer elementaren Arbeit, sondern stellen auch ein erhebliches Unfallrisiko für andere Nutzer, wie Rad- fahrer und Fußgänger, dar.Da diese außerordentliche Belastung eine direkte Folge veränderter Verkehrsführungen auf Bundesebene ist und nicht den Anliegern angelas- tet werden kann, ist es dringend geboten, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungs- pflicht nachkommt. Im Sinne einer intakten kommunalen Infrastruktur muss transpa- rent dargelegt werden, wer für die Instandhaltung verantwortlich ist, damit unverzüglich Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden können, bevor die Wege vollends unpas- sierbar werden. gez. Rolf Pörzgen für die CDU-Fraktion im Ortsbeirat Offheim

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