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Klärung der Zuständigkeit und Instandsetzung der Offheimer Feldwege aufgrund erhöhter Belastung durch landwirtschaftlichen Verkehr (Folgen der B49-Sperrung) - Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Limburg an der Lahn |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Klärung der Zuständigkeit und Instandsetzung der Offheimer Feldwege auf-
grund erhöhter Belastung durch landwirtschaftlichen Verkehr (Folgen der B49-
Sperrung)
- Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
CDU-Fraktion im Ortsbeirat Offheim
Offheim, den 20.10.2026
Herrn
Ortsvorsteher Arne Piecha
Limburg-Offheim
per Mail
Lieber Arne,
für die nächste Ortsbeiratssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Antrags auf
die Tagesordnung:
Betreff:
Klärung der Zuständigkeit und Instandsetzung der Offheimer Feldwege aufgrund er-
höhter Belastung durch landwirtschaftlichen Verkehr (Folgen der B49-Sperrung)
Antrag:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine zeitnahe Prüfung und einen Bericht hin-
sichtlich der Instandhaltung der öffentlichen Feldwege in der Gemarkung Offheim. Ins-
besondere soll geklärt werden:
1. Wer ist nach aktueller Rechtslage bzw. städtischer Satzung für die Instandhaltung
und die Kostenübernahme bei der Sanierung der Feldwirtschaftswege in Offheim
zuständig?
2. Wie bewertet der Magistrat den aktuellen, teilweise stark beschädigten Zustand der
Wege, der nachweislich durch die Ausweichnutzung schwerer landwirtschaftlicher
Fahrzeuge infolge der Sperrung der Bundesstraße 49 entstanden ist?
3. Wann und in welchem Umfang plant die Stadtverwaltung, ihrer Verkehrssiche-
rungspflicht nachzukommen und die beschädigten Feldwege wieder in einen siche-
ren und nutzbaren Zustand zu versetzen?
Begründung:
Die Sperrung der Bundesstraße 49 für den landwirtschaftlichen Verkehr zwingt die
Landwirte aus unserer Region dazu, auf alternative Routen auszuweichen. Dies führt
zu einer massiven Zunahme des Schwerlastverkehrs auf den Offheimer Feldwegen.
Diese Wege sind weder in ihrer Breite noch in ihrem Unterbau für die erheblichen Ge-
wichte und Dimensionen moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge ausgelegt. Die
Folge sind gravierende Fahrbahnschäden, tiefe Risse, abgebrochene Ränder und
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Schlaglöcher. Diese Schäden behindern nicht nur die Landwirte bei ihrer elementaren
Arbeit, sondern stellen auch ein erhebliches Unfallrisiko für andere Nutzer, wie Rad-
fahrer und Fußgänger, dar.Da diese außerordentliche Belastung eine direkte Folge
veränderter Verkehrsführungen auf Bundesebene ist und nicht den Anliegern angelas-
tet werden kann, ist es dringend geboten, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungs-
pflicht nachkommt. Im Sinne einer intakten kommunalen Infrastruktur muss transpa-
rent dargelegt werden, wer für die Instandhaltung verantwortlich ist, damit unverzüglich
Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden können, bevor die Wege vollends unpas-
sierbar werden.
gez.
Rolf Pörzgen
für die CDU-Fraktion im Ortsbeirat Offheim
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