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Verkehrssicherheit für Kinder im Bereich Jahnstraße/Schulstraße - Beseitigung der Gefährdung - Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Limburg an der Lahn |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verkehrssicherheit für Kinder im Bereich Jahnstraße/Schulstraße - Beseitigung
der Gefährdung
- Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Andreas Janisch
Eschhofen, 17.08.2026
Herrn Ortsvorsteher
Manuel Barfuss
Verkehrssicherheit für Kinder im Bereich Jahnstraße / Schulstraße – Beseitigung der
Gefährdung
Lieber Manuel,
wir bitten Dich, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ortsbeiratssit-
zung zu nehmen.
Antrag:
1. Der Gehweg im Bereich der Jahnstraße / Schulstraße wird durch bauliche Sper-
relemente (Poller mit Reflexring oder Natursteinfindlinge im Abstand von ca. 1,50
bis 2,00 m) dauerhaft gegen ein Befahren und Beparken gesichert. Eine nutzbare
Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m ist zu gewährleisten.
2. Im Bereich der bestehenden barrierefreien Querungsstelle wird eine Bordsteinvor-
streckung (Gehwegnase) hergestellt, um die Querungslänge zu verkürzen, die
Sichtbeziehung zwischen querenden Kindern und dem Fahrverkehr herzustellen
und ein Zuparken des Querungsbereichs auszuschließen.
3. In einer Entfernung von etwa 150 bis 250 m zu Schule und Kindertagesstätte wird
eine Elternhaltestelle eingerichtet und als eingeschränktes Haltverbot mit Zusatz-
zeichen zum Ein- und Aussteigen sowie mit erläuterndem Hinweisschild beschil-
dert. Die Lage ist im Idealfall so zu wählen, dass die Kinder auf der Seite der Ein-
richtung aussteigen und die Fahrbahn nicht überqueren müssen.
4. Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Kreissparkasse Limburg zu füh-
ren mit dem Ziel, den Kundenverkehr auf eigene Stellplätze zu lenken, Kunden und
Beschäftigte durch Aushang zu sensibilisieren und eine Beteiligung an den Kosten
der baulichen Maßnahmen zu prüfen.
Begründung:
Der Einmündungsbereich Jahnstraße / Schulstraße wird in der Schulzeit werktäglich
von Schulkindern und Kindergartenkindern zu Fuß begangen und gequert. Das Umfeld
ist entsprechend geprägt: Wohnbebauung, eine Freifläche mit Aufenthaltsbereich, ein
an den Gehweg angrenzender Spielbereich sowie – auf der gegenüberliegenden Seite
– die Filiale der Kreissparkasse mit Kundenverkehr. Auch wenn die Öffnungszeiten
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eingeschränkt sind, wird der jederzeit zugängliche Geldautomat regelmäßig aufge-
sucht.
Die Stadt Limburg hat den Bereich in der Vergangenheit fußgängerfreundlich ausge-
baut: Es bestehen abgesenkte Bordsteine, Blindenleitstreifen und taktile Aufmerksam-
keitsfelder, also eine vollständige barrierefreie Querungsanlage.
Diese Investition wird derzeit durch regelwidriges Parkverhalten faktisch entwertet. El-
tern, die ihre Kinder bringen und abholen, sowie Besucher der Kreissparkasse stellen
ihre Fahrzeuge regelmäßig auf dem Gehweg – teilweise vollständig - ab, einschließlich
der Querungsstelle.
Daraus ergibt sich eine konkrete und wiederkehrende Gefährdung von Kindern.
Zwang zum Ausweichen auf die Fahrbahn
Da keine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt, müssen die Kinder auf die Fahr-
bahn wechseln – und zwar genau in dem Zeitfenster, in dem das Verkehrsaufkommen
durch den Bring- und Abholverkehr am höchsten ist.
Wechselseitige Sichtverdeckung
Kinder werden zwischen den parkenden Fahrzeugen von Herannahenden nicht gese-
hen und können selbst nicht über die Fahrzeuge hinwegsehen. Sie betreten die Fahr-
bahn also ohne Sichtkontakt. Diese Konstellation gilt als eine der Hauptursachen
schwerer Fußgängerunfälle mit Kinderbeteiligung.
Rangier- und Rückwärtsfahrvorgänge
Auf dem Gehweg und in den angrenzenden Stellplätzen wird ein- und ausgeparkt. Der
nicht einsehbare Bereich hinter hochbauenden Fahrzeugen reicht mehrere Meter; ein
Kind von 1,10 bis 1,30 m Körpergröße ist dort nicht erkennbar.
Entwicklungsbedingt eingeschränkte Verkehrskompetenz
Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter können Geschwindigkeiten und Entfer-
nungen erst ab etwa dem achten bis zehnten Lebensjahr zuverlässig einschätzen, sind
leichter ablenkbar und handeln impulsiv. Eine Situation, die Erwachsene noch beherr-
schen, ist für sie bereits gefährlich.
Überlagerung zweier Verkehrsströme
Bring- und Abholverkehr sowie Kundenverkehr der Kreissparkasse treffen zeitlich und
räumlich auf engem Raum unmittelbar im Einmündungsbereich zusammen.
Es handelt sich nicht um eine gelegentliche Störung, sondern um einen dauerhaften
Zustand, der die Schutzfunktion der vorhandenen Verkehrsanlage nicht unerheblich
beeinträchtigt. Kontrollen allein sind erfahrungsgemäß nur so lange wirksam, wie sie
stattfinden; nachhaltige Abhilfe schafft die bauliche Unmöglichkeit des Gehwegpar-
kens in Verbindung mit einem attraktiven Alternativangebot für den Bring- und Abhol-
verkehr.
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Lichtbilder
Ein Lichtbild zeigt ein Beispiel des Falschparkens. Die anderen Lichtbilder sind be-
wusst ohne zuparkende Fahrzeuge aufgenommen, um die Örtlichkeit klarer abzubil-
den.
Von einer fotografischen Dokumentation des Ausweichverhaltens der Kinder, die die
Gefährdung eindringlich aufzeigen würde, habe ich mit Rücksicht auf die Datenschutz-
Grundverordnung abgesehen.
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Andreas Janisch,
gez.
Fraktionssprecher
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