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Antrag der CSU-Fraktion; Stellenbesetzungssperre: Beratung über die Annahme des Antrags

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Datum2026-10-29
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Gremium Termin TOP Status Gemeinderat Höhenkirchen-Siegertsbrunn 29.10.2026 10 öffentlich / beschließend Beschlussvorlage 2026/265 Geschäftsbereich 1 - Zentrale Angelegenheiten Antrag der CSU-Fraktion; Stellenbesetzungssperre: Beratung über die Annahme des Antrags I. Sachverhalt: Die CSU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.10.2026, dass die Gemeinde aufgrund der prekären finanziellen Situation und den ihrer Ansicht nach hohen Personalkosten eine Stellenbesetzungssperre beschließt. Freie und freiwerdende Stellen in allen Bereichen der Gemeinde sollen bis zum Ende des Jahres 2027 nicht mehr besetzt werden. Abgewichen werden soll von diesem Grundsatz nur, wenn die Handlungsfähigkeit der Verwaltung akut gefährdet ist. Begründet wird der Antrag mit der erlassenen Haushaltssperre und der nicht zu erwartenden Verbesserung der Einnahmeseite im Haushalt. Der Personalhaushalt stelle zudem mit rund 5,6 Mio. € den größten selbst zu beeinflussenden Faktor auf der Ausgabenseite dar. Die vollständige Begründung kann dem beigefügten Antrag entnommen werden. Stellungnahme der Verwaltung Die Aufgaben welche der Gemeinde obliegen und weiterhin übertragen werden wachsen stetig. Um diese Aufgaben zu erfüllen ist eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitenden notwendig. Um diese festzustellen unterliegt bereits jetzt jede Neu- bzw. Nachbesetzung einer entsprechenden Prüfung bezüglich Umfang und Stelleninhalt. Zur Prüfung der eigenen Praxis wurde im November 2025 eine externe Organisationsuntersuchung durchgeführt. Aus den Ergebnissen ist ersichtlich, dass bei den Vollzeitäquivalenten (VZÄ= 39 Wochenstunden) die Ist-Ausstattung der Gemeindeverwaltung unter der Soll-Ausstattung liegt. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden aus dieser Empfehlung bisher lediglich die beiden drängendsten Bereiche umgesetzt und je eine Stelle im Ordnungsamt und der EDV geschaffen. Alle weiteren Maßnahmen, welche im Rahmen der Organisationsuntersuchung vorgeschlagen wurden, sind aktuell aufgeschoben. Seite 1 von 3 Nach Umsetzung der beiden vorgenannten Maßnahmen bleiben im Bereich des GB 1 Zentrale Angelegenheiten noch 1,73 VZÄ offen. Im GB 4 Bauen und Umwelt fehlen weiterhin rechnerisch 2,5 VZÄ. Bei Nachbesetzungen wird bereits darauf geachtet Stellen einzusparen wo die Möglichkeit dazu besteht. So wurde beispielsweise aktuell die Stelle der Wirtschaftsförderung nicht nachbesetzt. Ebenso wurde im Bereich Kinder und Jugend ein Stellenanteil von 0,46 VZÄ bis dato nicht nachbesetzt. Gleiches gilt für die seit 01.02.2025 nicht nachbesetzte Stelle in der Bauverwaltung mit 0,51 VZÄ. Nach aktueller Einschätzung ist aber ungewiss ob dies dauerhaft so bleiben kann, da die Aufgabenerfüllung hier nicht laufend in Vertretung erfolgen kann. Demnach fehlen aktuell im GB 1 3,19 VZÄ und im GB 4 3,01 VZÄ zum eigentlichen benötigten Mitarbeiterstand zur pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung des normalen Dienstbetriebes. Aufgrund der aktuellen Situation ist im GB 4 derzeit eine Stellenbesetzung nicht vorgesehen. Im GB 1 wäre die vakante 0,46 Stelle im Fachbereich Kinder und Jugend sowie die Stelle des Wirtschaftsförderers vorrangig nachzubesetzen. Im GB3 Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung ist die geschaffene Stelle im Bereich Ordnungsamt aktuell noch nicht besetzt. Ungeachtet der Haushaltslage ist es die Pflicht der Gemeinde als Arbeitgeberin ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Fürsorgepflicht vor Überlastung zu schützen. Sofern benötigte Stellen nicht nachbesetzt werden führt dies zur Überlastung des bestehenden Personals und unter anderem zur Abwanderung. Auch da wir im Gegensatz zu anderen Kommunen bereits freiwillige Arbeitgeberleistungen (Fahrtkosten etc.) aufgrund der Haushaltslage gestrichen haben, ist umso mehr auf verbleibende Möglichkeiten zur Personalbindung zu achten. Insgesamt kann ein Stellenbesetzungsstopp nicht als geeignetes Mittel zur Kostenreduktion gesehen werden. Darüber hinaus ist eine reine Betrachtung des Personals als Kostenfaktor nicht zielführend. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben kann eine Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeit lediglich den Output steuern und maximale Effizienz zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung anstreben. Der hierfür notwendige Personalstamm muss zur Umsetzung gegeben sein. Rechtlicher Hinweis: In Art. 43 Abs. 1 und 2 GO ist geregelt, dass eine Einstellung von Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Entgeltgruppe 9 des TVöD durch den Gemeinderat zu erfolgen hat. Die Übertragung an einen entsprechenden Ausschuss ist möglich. Darüber hinaus fallen Einstellungen bis zur Besoldungsgruppe A 8 bzw. der Entgeltgruppe 8 in die Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterin o. V. i. A. Seite 2 von 3 Vorschlag der Verwaltung Aufgrund des vorgenannten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen. II. Zuständigkeit: Gemeinderat III. Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung IV. Finanzielle Auswirkungen: V. Beschlussvorschlag: Der Antrag der CSU-Fraktion vom 01.10.2026 zu einer Stellenbesetzungssperre wird formell angenommen / abgelehnt. Ggf. Der Antrag wird zur weiteren inhaltlichen Behandlung an den zuständigen Ausschuss verwiesen. / Die Verwaltung wird beauftragt ….. Seite 3 von 3

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