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Antrag der CSU-Fraktion; Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts: Beratung über die Annahme des Antrags
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Höhenkirchen-Siegertsbrunn |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium Termin TOP Status
Gemeinderat Höhenkirchen-Siegertsbrunn 29.10.2026 9 öffentlich /
beschließend
Beschlussvorlage 2026/264
Geschäftsbereich 1 - Zentrale Angelegenheiten
Antrag der CSU-Fraktion;
Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts:
Beratung über die Annahme des Antrags
I. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.10.2026 beantragt die CSU-Fraktion, dass die Gemeinde unverzüglich ein
Konzept zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts erstellt und die darin festgelegten
Maßnahmen in die künftige Haushaltsplanung einfließen.
Zur Begründung wird u. a. die prekäre Finanzsituation und die sich trotz der eingeleiteten Maßnahmen
nicht abzeichnende Verbesserung aufgeführt. Die ausführliche Begründung kann dem beigefügten
Antrag entnommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich wird im Rahmen der jährlichen Haushalts- und Finanzplanung eine Konsolidierung
vorgenommen, in der die Einnahmenseite der Ausgabenseite gegenübergestellt wird. Dies ist die
selbstverständliche Aufgabe der Verwaltung. Hierbei wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde so
geplant, dass die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt werden kann.
Wenn die kalkulierten Einnahmen die beantragten Ausgaben nicht decken können, sind in Absprache
mit den Fachabteilungen Kürzungen und Streichungen vorzunehmen, die jährlich dem
Gemeinderat/Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Rahmen der Entscheidungsfindung
sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze zu beachten, z. B. stetige Aufgabenerfüllung, Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit. Vorrangig ist hier zwischen Pflichtaufgaben, freiwilligen Aufgaben und
Aufgaben mit vertraglicher Verpflichtung der Gemeinde zu unterscheiden. Einsparungen können
vorrangig nur bei freiwilligen Ausgaben vorgenommen werden. Bei den Pflichtaufgaben und Ausgaben
aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen sind Einsparungen nur möglich, sofern die
Aufgabenerfüllung nicht gefährdet ist.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 mit Finanzplanung wurde diese Vorgehensweise analog
angewandt. Der durch den Gemeinderat beschlossene Haushaltsentwurf konnte auch deshalb vom
Landratsamt München genehmigt werden.
Mitte des Jahres 2026 zeichnete sich ab, dass die auf Grund der Hochrechnungen kalkulierten
Gewerbesteuer-Einnahmen nicht wie geplant festgesetzt werden können. Dadurch ergibt sich eine
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Finanzierungslücke im Haushalt. Die Verwaltung hat unverzüglich die notwendigen Maßnahmen in
Form einer Haushaltssperre zur Minimierung der Finanzierungslücke ergriffen. Zeitgleich wurden in
Absprache mit allen Fachabteilungen Einsparungsmöglichkeiten bei den laufenden und auch
investiven Ausgaben überprüft. Dies wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt.
Durch diese Maßnahmen kann nach aktuellen Hochrechnungen ein Haushaltsausgleich gewährleistet
werden. Somit sind die ergriffenen Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 bereits wirksam und
werden laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Für die Haushalts- und Finanzplanung 2027 bis 2030 wird wieder nach den oben genannten
Grundsätzen vorgegangen. Aktuell werden fachbezogen Konsolidierungslisten erarbeitet und dem
HWFS-Ausschuss vorgestellt. Im Anschluss an die erste Konsolidierung erfolgt die Einarbeitung der
Ergebnisse in einen ersten Haushalts- und Finanzplanungsentwurf, der dann wiederum dem Gremium
zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Verwaltung nimmt so eine transparente Haushalts- und
Finanzplanung vor um den HWFS-Ausschuss bei Entscheidungen und den grundlegenden
Arbeitsschritten zu beteiligen.
In den Haushaltsberatungen werden ebenfalls die möglichen Umstrukturierungen in verschiedenen
Bereichen wie zum Beispiel im KiTa-Betreuungsbereich oder im Bereich der Raumnutzungen
kommunaler Gebäude usw. vorgestellt.
Das hier beschriebene Verfahren stellt ein sehr umfangreiches und transparentes
Konsolidierungskonzept dar und spart aufgrund der personellen Engpässe auch noch zusätzliche
Zeitkapazitäten beim Personal.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.
II. Zuständigkeit:
Gemeinderat
III. Rechtsgrundlage:
Geschäftsordnung
IV. Finanzielle Auswirkungen:
keine
V. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der CSU-Fraktion vom 01.10.2026 zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts wird
formell angenommen / abgelehnt.
Ggf.
Der Antrag wird zur weiteren inhaltlichen Behandlung an den zuständigen Ausschuss verwiesen. / Die
Verwaltung wird beauftragt …..
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