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Antrag der CSU-Fraktion; Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts: Beratung über die Annahme des Antrags

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Datum2026-10-29
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Gremium Termin TOP Status Gemeinderat Höhenkirchen-Siegertsbrunn 29.10.2026 9 öffentlich / beschließend Beschlussvorlage 2026/264 Geschäftsbereich 1 - Zentrale Angelegenheiten Antrag der CSU-Fraktion; Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts: Beratung über die Annahme des Antrags I. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 01.10.2026 beantragt die CSU-Fraktion, dass die Gemeinde unverzüglich ein Konzept zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts erstellt und die darin festgelegten Maßnahmen in die künftige Haushaltsplanung einfließen. Zur Begründung wird u. a. die prekäre Finanzsituation und die sich trotz der eingeleiteten Maßnahmen nicht abzeichnende Verbesserung aufgeführt. Die ausführliche Begründung kann dem beigefügten Antrag entnommen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich wird im Rahmen der jährlichen Haushalts- und Finanzplanung eine Konsolidierung vorgenommen, in der die Einnahmenseite der Ausgabenseite gegenübergestellt wird. Dies ist die selbstverständliche Aufgabe der Verwaltung. Hierbei wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde so geplant, dass die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt werden kann. Wenn die kalkulierten Einnahmen die beantragten Ausgaben nicht decken können, sind in Absprache mit den Fachabteilungen Kürzungen und Streichungen vorzunehmen, die jährlich dem Gemeinderat/Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze zu beachten, z. B. stetige Aufgabenerfüllung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Vorrangig ist hier zwischen Pflichtaufgaben, freiwilligen Aufgaben und Aufgaben mit vertraglicher Verpflichtung der Gemeinde zu unterscheiden. Einsparungen können vorrangig nur bei freiwilligen Ausgaben vorgenommen werden. Bei den Pflichtaufgaben und Ausgaben aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen sind Einsparungen nur möglich, sofern die Aufgabenerfüllung nicht gefährdet ist. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 mit Finanzplanung wurde diese Vorgehensweise analog angewandt. Der durch den Gemeinderat beschlossene Haushaltsentwurf konnte auch deshalb vom Landratsamt München genehmigt werden. Mitte des Jahres 2026 zeichnete sich ab, dass die auf Grund der Hochrechnungen kalkulierten Gewerbesteuer-Einnahmen nicht wie geplant festgesetzt werden können. Dadurch ergibt sich eine Seite 1 von 3 Finanzierungslücke im Haushalt. Die Verwaltung hat unverzüglich die notwendigen Maßnahmen in Form einer Haushaltssperre zur Minimierung der Finanzierungslücke ergriffen. Zeitgleich wurden in Absprache mit allen Fachabteilungen Einsparungsmöglichkeiten bei den laufenden und auch investiven Ausgaben überprüft. Dies wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt. Durch diese Maßnahmen kann nach aktuellen Hochrechnungen ein Haushaltsausgleich gewährleistet werden. Somit sind die ergriffenen Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 bereits wirksam und werden laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Für die Haushalts- und Finanzplanung 2027 bis 2030 wird wieder nach den oben genannten Grundsätzen vorgegangen. Aktuell werden fachbezogen Konsolidierungslisten erarbeitet und dem HWFS-Ausschuss vorgestellt. Im Anschluss an die erste Konsolidierung erfolgt die Einarbeitung der Ergebnisse in einen ersten Haushalts- und Finanzplanungsentwurf, der dann wiederum dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Verwaltung nimmt so eine transparente Haushalts- und Finanzplanung vor um den HWFS-Ausschuss bei Entscheidungen und den grundlegenden Arbeitsschritten zu beteiligen. In den Haushaltsberatungen werden ebenfalls die möglichen Umstrukturierungen in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel im KiTa-Betreuungsbereich oder im Bereich der Raumnutzungen kommunaler Gebäude usw. vorgestellt. Das hier beschriebene Verfahren stellt ein sehr umfangreiches und transparentes Konsolidierungskonzept dar und spart aufgrund der personellen Engpässe auch noch zusätzliche Zeitkapazitäten beim Personal. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen. II. Zuständigkeit: Gemeinderat III. Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung IV. Finanzielle Auswirkungen: keine V. Beschlussvorschlag: Der Antrag der CSU-Fraktion vom 01.10.2026 zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts wird formell angenommen / abgelehnt. Ggf. Der Antrag wird zur weiteren inhaltlichen Behandlung an den zuständigen Ausschuss verwiesen. / Die Verwaltung wird beauftragt ….. Seite 2 von 3 Seite 3 von 3

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