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Gemeinsamer Antrag der CDU und FDP betreffend Resolution gegen Antisemitismus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHattersheim am Main
Datum2026-11-05 geplant
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main XIII. Wahlperiode Drucksache Nr. 0003/GEM/XIII Gemeinsamer Antrag der CDU und FDP betreffend Resolution gegen Antisemitismus Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung Hattersheim am Main verabschiedet die nachfolgend wiedergegebene Resolution gegen Antisemitismus. Der Resolutionstext von Titel bis Schlussformel ist Bestandteil dieses Beschlussvorschlags. Die gesonderte Antragsbegründung folgt im Anschluss an den Resolutionstext. Hattersheim am Main, 20. Oktober 2026 gez. gez. Michael Minnert Oliver Wiendl CDU-Fraktion FDP-Fraktion Seite 1 von 4 Resolution gegen Antisemitismus „Nie wieder“ ist ein Auftrag für die Gegenwart Die Stadtverordnetenversammlung Hattersheim am Main verurteilt Antisemitismus in jeder Form und bekennt sich zu einem selbstverständlichen, sichtbaren und sicheren jüdischen Leben in Deutschland. Aus der deutschen Geschichte erwächst eine besondere Verantwortung. Nach der Shoah sollte „Nie wieder“ eine Selbstverständlichkeit unserer Gesellschaft sein. Doch die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass diese Selbstverständlichkeit immer wieder verteidigt werden muss. Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland befindet sich auf einem erschreckend hohen Niveau. Antisemitische Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt gehören für Juden wieder zur Realität. Antisemitismus zeigt sich dabei in unterschiedlichen politischen, religiösen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Auch Auseinander- setzungen um die Politik Israels werden immer wieder zum Anlass für antisemitische Äußerungen und Handlungen. Wir dürfen uns daran nicht gewöhnen. Antisemitismus ist nicht erst dann ein Problem, wenn aus Worten Gewalt wird. Er beginnt dort, wo Menschen aufgrund ihres Judentums ausgegrenzt oder verantwortlich gemacht werden, wo antisemitische Stereotype verbreitet, die Shoah geleugnet oder relativiert und Juden in Deutschland für Entscheidungen der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden. Kritik an politischen Entscheidungen der israelischen Regierung ist selbstverständlich legitim und gehört zur politischen Auseinandersetzung wie die Kritik an jeder anderen Regierung. Sie rechtfertigt jedoch weder Antisemitismus noch Hass gegen Juden. Die Stadtverordnetenversammlung Hattersheim am Main erklärt deshalb: 1. Antisemitismus hat in Hattersheim keinen Platz. Wir wenden uns gegen jede Form von Judenfeindlichkeit, Bedrohung und Gewalt. 2. Unser Widerspruch gilt Antisemitismus unabhängig davon, aus welchem politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Umfeld er kommt. Rechtsextremistischer, islamistischer, links motivierter oder anders begründeter Antisemitismus darf nicht mit zweierlei Maß bewertet werden. 3. Jüdisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Juden sollen ihre Religion und ihre Identität sichtbar und ohne Angst leben können. 0003/GEM/XIII Seite 2 von 4 4. Die Erinnerung an die Shoah und die Verbrechen des Nationalsozialismus bleibt Teil unserer historischen Verantwortung. Sie darf weder relativiert noch für aktuelle politische Auseinandersetzungen instrumentalisiert werden. 5. Kritik an der Politik des Staates Israel ist legitim. Antisemitismus ist es nicht. Juden in Deutschland dürfen nicht für Entscheidungen der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden. 6. Die Stadtverordnetenversammlung steht für Religionsfreiheit, Menschenwürde und ein friedliches Zusammenleben in Hattersheim. Angriffe auf jüdisches Leben sind zugleich Angriffe auf die Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie. „Nie wieder“ ist deshalb keine Erinnerung an eine abgeschlossene Vergangenheit. Es ist ein Auftrag für die Gegenwart. 0003/GEM/XIII Seite 3 von 4 Antragsbegründung Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Dieser Anspruch gilt für alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Weltanschauung. Die gemeinsame Resolution bekräftigt diesen universellen Maßstab und wendet ihn auf die konkrete Bedrohung jüdischen Lebens an. Die ausdrückliche Benennung des Antisemitismus ist notwendig. Die Shoah, die systematische Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland, begründet eine besondere deutsche historische Verantwortung. Die Erinnerung daran verpflichtet dazu, jüdisches Leben heute zu schützen und Antisemitismus frühzeitig und entschieden entgegenzutreten. Die spezifische Benennung schmälert weder die Würde anderer Menschen noch die Verpflichtung, jede Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen. Antisemitismus tritt in unterschiedlichen politischen, religiösen und gesellschaftlichen Zusammenhängen auf. Er zeigt sich in Verschwörungserzählungen, antisemitischen Stereotypen, der Leugnung oder Relativierung der Shoah, in Ausgrenzung, Bedrohungen und Gewalt sowie darin, Juden für das Handeln des Staates Israel verantwortlich zu machen. Er muss unabhängig davon zurückgewiesen werden, aus welchem Umfeld er kommt. Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, die Ermordung zahlreicher Menschen und die Verschleppung von Geiseln haben die Dringlichkeit dieses Anliegens erneut deutlich gemacht. Auch die seitherigen antisemitischen Anfeindungen in Deutschland zeigen, wie notwendig ein klares kommunales Bekenntnis zu sicherem und sichtbarem jüdischem Leben ist. Diese Verantwortung tragen alle Menschen, die heute in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer familiären Geschichte. Sie beruht auf dem gemeinsamen Zusammenleben in einer freiheitlichen Demokratie und auf der Achtung der Menschenwürde. Sie bedeutet keine persönliche Erbschuld und keine Zuschreibung individueller Schuld an Menschen für Taten früherer Generationen. Sachliche Kritik an politischen Entscheidungen der israelischen Regierung ist legitim und gehört zur demokratischen Auseinandersetzung. Sie muss sich wie jede andere Regierungskritik an konkretem Handeln orientieren. Sie rechtfertigt weder antisemitische Zuschreibungen noch die kollektive Verantwortlichmachung von Juden in Deutschland. Die CDU- und die FDP-Fraktion bitten deshalb um Zustimmung zur unveränderten Resolution. 0003/GEM/XIII Seite 4 von 4

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