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Gemeinsamer Antrag der CDU und FDP betreffend Resolution gegen Antisemitismus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hattersheim am Main |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Hattersheim am Main
XIII. Wahlperiode
Drucksache Nr. 0003/GEM/XIII
Gemeinsamer Antrag der CDU und FDP
betreffend Resolution gegen Antisemitismus
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung Hattersheim am Main verabschiedet die nachfolgend
wiedergegebene Resolution gegen Antisemitismus. Der Resolutionstext von Titel bis
Schlussformel ist Bestandteil dieses Beschlussvorschlags.
Die gesonderte Antragsbegründung folgt im Anschluss an den Resolutionstext.
Hattersheim am Main, 20. Oktober 2026
gez. gez.
Michael Minnert Oliver Wiendl
CDU-Fraktion FDP-Fraktion
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Resolution gegen Antisemitismus
„Nie wieder“ ist ein Auftrag für die Gegenwart
Die Stadtverordnetenversammlung Hattersheim am Main verurteilt Antisemitismus in
jeder Form und bekennt sich zu einem selbstverständlichen, sichtbaren und sicheren
jüdischen Leben in Deutschland.
Aus der deutschen Geschichte erwächst eine besondere Verantwortung. Nach der Shoah
sollte „Nie wieder“ eine Selbstverständlichkeit unserer Gesellschaft sein. Doch die
Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass diese Selbstverständlichkeit immer wieder
verteidigt werden muss.
Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland befindet sich auf einem erschreckend
hohen Niveau. Antisemitische Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt gehören für
Juden wieder zur Realität. Antisemitismus zeigt sich dabei in unterschiedlichen
politischen, religiösen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Auch Auseinander-
setzungen um die Politik Israels werden immer wieder zum Anlass für antisemitische
Äußerungen und Handlungen.
Wir dürfen uns daran nicht gewöhnen.
Antisemitismus ist nicht erst dann ein Problem, wenn aus Worten Gewalt wird. Er beginnt
dort, wo Menschen aufgrund ihres Judentums ausgegrenzt oder verantwortlich gemacht
werden, wo antisemitische Stereotype verbreitet, die Shoah geleugnet oder relativiert und
Juden in Deutschland für Entscheidungen der israelischen Regierung verantwortlich
gemacht werden.
Kritik an politischen Entscheidungen der israelischen Regierung ist selbstverständlich
legitim und gehört zur politischen Auseinandersetzung wie die Kritik an jeder anderen
Regierung. Sie rechtfertigt jedoch weder Antisemitismus noch Hass gegen Juden.
Die Stadtverordnetenversammlung Hattersheim am Main erklärt deshalb:
1. Antisemitismus hat in Hattersheim keinen Platz. Wir wenden uns gegen jede Form von
Judenfeindlichkeit, Bedrohung und Gewalt.
2. Unser Widerspruch gilt Antisemitismus unabhängig davon, aus welchem politischen,
religiösen oder gesellschaftlichen Umfeld er kommt. Rechtsextremistischer, islamistischer,
links motivierter oder anders begründeter Antisemitismus darf nicht mit zweierlei Maß
bewertet werden.
3. Jüdisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Juden sollen ihre Religion
und ihre Identität sichtbar und ohne Angst leben können.
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4. Die Erinnerung an die Shoah und die Verbrechen des Nationalsozialismus bleibt Teil
unserer historischen Verantwortung. Sie darf weder relativiert noch für aktuelle politische
Auseinandersetzungen instrumentalisiert werden.
5. Kritik an der Politik des Staates Israel ist legitim. Antisemitismus ist es nicht. Juden in
Deutschland dürfen nicht für Entscheidungen der israelischen Regierung verantwortlich
gemacht werden.
6. Die Stadtverordnetenversammlung steht für Religionsfreiheit, Menschenwürde und ein
friedliches Zusammenleben in Hattersheim. Angriffe auf jüdisches Leben sind zugleich
Angriffe auf die Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie.
„Nie wieder“ ist deshalb keine Erinnerung an eine abgeschlossene Vergangenheit.
Es ist ein Auftrag für die Gegenwart.
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Antragsbegründung
Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Dieser Anspruch gilt für alle Menschen
gleichermaßen, unabhängig von Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit oder
Weltanschauung. Die gemeinsame Resolution bekräftigt diesen universellen Maßstab und
wendet ihn auf die konkrete Bedrohung jüdischen Lebens an.
Die ausdrückliche Benennung des Antisemitismus ist notwendig. Die Shoah, die
systematische Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische
Deutschland, begründet eine besondere deutsche historische Verantwortung. Die
Erinnerung daran verpflichtet dazu, jüdisches Leben heute zu schützen und
Antisemitismus frühzeitig und entschieden entgegenzutreten. Die spezifische Benennung
schmälert weder die Würde anderer Menschen noch die Verpflichtung, jede Form von
Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen.
Antisemitismus tritt in unterschiedlichen politischen, religiösen und gesellschaftlichen
Zusammenhängen auf. Er zeigt sich in Verschwörungserzählungen, antisemitischen
Stereotypen, der Leugnung oder Relativierung der Shoah, in Ausgrenzung, Bedrohungen
und Gewalt sowie darin, Juden für das Handeln des Staates Israel verantwortlich zu
machen. Er muss unabhängig davon zurückgewiesen werden, aus welchem Umfeld er
kommt.
Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, die Ermordung
zahlreicher Menschen und die Verschleppung von Geiseln haben die Dringlichkeit dieses
Anliegens erneut deutlich gemacht. Auch die seitherigen antisemitischen Anfeindungen
in Deutschland zeigen, wie notwendig ein klares kommunales Bekenntnis zu sicherem
und sichtbarem jüdischem Leben ist.
Diese Verantwortung tragen alle Menschen, die heute in Deutschland leben, unabhängig
von ihrer Herkunft und ihrer familiären Geschichte. Sie beruht auf dem gemeinsamen
Zusammenleben in einer freiheitlichen Demokratie und auf der Achtung der
Menschenwürde. Sie bedeutet keine persönliche Erbschuld und keine Zuschreibung
individueller Schuld an Menschen für Taten früherer Generationen.
Sachliche Kritik an politischen Entscheidungen der israelischen Regierung ist legitim und
gehört zur demokratischen Auseinandersetzung. Sie muss sich wie jede andere
Regierungskritik an konkretem Handeln orientieren. Sie rechtfertigt weder antisemitische
Zuschreibungen noch die kollektive Verantwortlichmachung von Juden in Deutschland.
Die CDU- und die FDP-Fraktion bitten deshalb um Zustimmung zur unveränderten
Resolution.
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