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Antrag der SPD-Fraktion betreffend Konsequenzen aus der Anklage gegen den Bürgermeister in Personalangelegenheiten -vorbehaltlich-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHattersheim am Main
Datum2026-11-05 geplant
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main XIII. Wahlperiode Drucksache Nr. 0015/SPD/XIII Antrag der SPD-Fraktion betreffend Konsequenzen aus der Anklage gegen den Bürgermeister in Personalangelegenheiten Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung fordert Bürgermeistern Schindling auf, die operative Zuständigkeit für den Personalbereich der Stadt Hattersheim für die Dauer des gegen ihn geführten Strafverfahrens an die Erste Stadträtin zu übertragen. Die Übertragung soll im rechtlich zulässigen Umfang die Leitung des Personalreferats sowie die Vorbereitung und Durchführung von Personalentscheidungen umfassen. Entscheidungs-, Zeichnungs- und Berichtswege sind schriftlich festzulegen. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung über die Umsetzung und die konkrete Abgrenzung der Zuständigkeiten zu unterrichten. Bei wesentlichen Änderungen des Verfahrensstands ist die vorübergehende Regelung erneut zu bewerten. Begründung: Nach der Berichterstattung des Höchster Kreisblatts hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Bürgermeister Klaus Schindling Anklage wegen besonders schwerer Untreue in neun Fällen sowie versuchter Nötigung erhoben. Die Vorwürfe betreffen unmittelbar seine Personalverantwortung in der Stadtverwaltung Hattersheim: mutmaßlich unzulässige Zulagenzahlungen sowie die behauptete Drohung mit einer Kündigung, um einen Beschäftigten vom Verlassen eines Fußballvereins abzuhalten. Seite 1 von 2 Es gilt die Unschuldsvermutung. Die strafrechtliche Bewertung obliegt der Justiz. Zugleich trägt die Stadtverordnetenversammlung politische Verantwortung für eine ordnungsgemäße Verwaltung und den Schutz der Beschäftigten. Die Schwere und der unmittelbare Personalbezug der berichteten Vorwürfe rechtfertigen aus Sicht der Antragsteller eine vorübergehende organisatorische Konsequenz. Beschäftigte müssen Missstände ansprechen und an der Aufklärung mitwirken können, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Mit der Übertragung der operativen Personalzuständigkeit an die Erste Stadträtin soll für die Dauer des Verfahrens eine größere organisatorische Distanz zwischen dem persönlich betroffenen Bürgermeister und den Personalentscheidungen in der Stadtverwaltung geschaffen werden. Die geforderte Maßnahme nimmt keine strafrechtliche Schuld vorweg. Sie dient dem Vertrauen in eine sachliche Personalführung und der Handlungsfähigkeit der Verwaltung während des laufenden Verfahrens. Hattersheim, den 18. Oktober 2026 Dr. Marek Meyer für die SPD-Fraktion 0015/SPD/XIII Seite 2 von 2

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