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Antrag der SPD-Fraktion betreffend Kein Opt-out vom Mieterschutz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHattersheim am Main
Datum2026-10-28
DatenstufeNur Dokumente
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main XIII. Wahlperiode Drucksache Nr. 0016/SPD/XIII Antrag der SPD-Fraktion betreffend Kein Opt-out vom Mieterschutz Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass Hattersheim am Main nach dem von der Hessischen Landesregierung beauftragten GEWOS-Gutachten die Kriterien eines angespannten Wohnungsmarktes erfüllt. Sie spricht sich deshalb für die Aufnahme Hattersheims in die neue hessische Mieterschutzverordnung sowie in die Gebietsbestimmungsverordnung nach § 201a BauGB aus. Der Magistrat wird aufgefordert, eine gegebenenfalls im Rahmen der kommunalen Vorabbeteiligung abgegebene ablehnende Stellungnahme gegenüber der Hessischen Landesregierung unverzüglich zurückzunehmen und sich ausdrücklich für die Aufnahme Hattersheims in beide Gebietskulissen einzusetzen. Die entsprechende Erklärung soll unverzüglich erfolgen, damit sie noch vor der abschließenden Entscheidung der Hessischen Landesregierung über die neuen Verordnungen berücksichtigt werden kann. Begründung: Das Land Hessen hat im September 2026 den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung sowie einer neuen Gebietsbestimmungsverordnung nach § 201a BauGB vorgelegt. Grundlage ist ein Gutachten der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH zur Identifizierung angespannter Wohnungsmärkte in Hessen. Seite 1 von 2 Nach diesem Gutachten erfüllt Hattersheim am Main alle fünf untersuchten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt. Dennoch ist Hattersheim in den vom Land veröffentlichten Gebietskulissen nicht enthalten. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat hierzu mitgeteilt, dass fünf der insgesamt 76 im Gutachten identifizierten Kommunen im Rahmen der im August 2026 durchgeführten kommunalen Vorabbeteiligung von einer Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten. Es liegt daher nahe, dass auch Hattersheim zu diesen Kommunen gehört. Ob und mit welcher Begründung die Stadt eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Die SPD-Fraktion hat hierzu auch eine Anfrage an den Magistrat gerichtet. Die Nichtaufnahme hätte konkrete Nachteile für den Mieterschutz in Hattersheim. Durch die Nichtaufnahme würden die besonderen mietrechtlichen Schutzregelungen in Hattersheim weiterhin nicht zur Anwendung kommen. Insbesondere würden die Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und die verlängerte Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weiterhin nicht gelten. Darüber hinaus würden der Stadt zusätzliche Instrumente zur Mobilisierung von Bauland nach § 201a BauGB sowie die Möglichkeit einer Leerstandssatzung nach dem Hessischen Leerstandsgesetz vorenthalten. Angesichts der eindeutigen Ergebnisse des GEWOS-Gutachtens sollte Hattersheim diese Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen. Da die Landesregierung die neuen Verordnungen voraussichtlich bereits Mitte November 2026 beschließen wird, ist eine unverzügliche Positionierung der Stadt erforderlich. Hattersheim, den 18. Oktober 2026 Dr. Marek Meyer für die SPD-Fraktion 0016/SPD/XIII Seite 2 von 2

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