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Antrag der SPD-Fraktion betreffend Kein Opt-out vom Mieterschutz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hattersheim am Main |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Hattersheim am Main
XIII. Wahlperiode
Drucksache Nr. 0016/SPD/XIII
Antrag der SPD-Fraktion
betreffend Kein Opt-out vom Mieterschutz
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass Hattersheim am Main nach dem von
der Hessischen Landesregierung beauftragten GEWOS-Gutachten die Kriterien eines
angespannten Wohnungsmarktes erfüllt. Sie spricht sich deshalb für die Aufnahme
Hattersheims in die neue hessische Mieterschutzverordnung sowie in die
Gebietsbestimmungsverordnung nach § 201a BauGB aus.
Der Magistrat wird aufgefordert, eine gegebenenfalls im Rahmen der kommunalen
Vorabbeteiligung abgegebene ablehnende Stellungnahme gegenüber der Hessischen
Landesregierung unverzüglich zurückzunehmen und sich ausdrücklich für die Aufnahme
Hattersheims in beide Gebietskulissen einzusetzen.
Die entsprechende Erklärung soll unverzüglich erfolgen, damit sie noch vor der
abschließenden Entscheidung der Hessischen Landesregierung über die neuen
Verordnungen berücksichtigt werden kann.
Begründung:
Das Land Hessen hat im September 2026 den Entwurf einer neuen
Mieterschutzverordnung sowie einer neuen Gebietsbestimmungsverordnung nach § 201a
BauGB vorgelegt. Grundlage ist ein Gutachten der GEWOS Institut für Stadt-, Regional-
und Wohnforschung GmbH zur Identifizierung angespannter Wohnungsmärkte in
Hessen.
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Nach diesem Gutachten erfüllt Hattersheim am Main alle fünf untersuchten Kriterien für
einen angespannten Wohnungsmarkt. Dennoch ist Hattersheim in den vom Land
veröffentlichten Gebietskulissen nicht enthalten. Das Hessische Wirtschaftsministerium
hat hierzu mitgeteilt, dass fünf der insgesamt 76 im Gutachten identifizierten Kommunen
im Rahmen der im August 2026 durchgeführten kommunalen Vorabbeteiligung von einer
Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten.
Es liegt daher nahe, dass auch Hattersheim zu diesen Kommunen gehört. Ob und mit
welcher Begründung die Stadt eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat, ist
bislang nicht öffentlich bekannt. Die SPD-Fraktion hat hierzu auch eine Anfrage an den
Magistrat gerichtet.
Die Nichtaufnahme hätte konkrete Nachteile für den Mieterschutz in Hattersheim. Durch
die Nichtaufnahme würden die besonderen mietrechtlichen Schutzregelungen in
Hattersheim weiterhin nicht zur Anwendung kommen. Insbesondere würden die
Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und die
verlängerte Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen weiterhin nicht gelten. Darüber hinaus würden der Stadt
zusätzliche Instrumente zur Mobilisierung von Bauland nach § 201a BauGB sowie die
Möglichkeit einer Leerstandssatzung nach dem Hessischen Leerstandsgesetz
vorenthalten.
Angesichts der eindeutigen Ergebnisse des GEWOS-Gutachtens sollte Hattersheim diese
Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen. Da die Landesregierung die neuen Verordnungen
voraussichtlich bereits Mitte November 2026 beschließen wird, ist eine unverzügliche
Positionierung der Stadt erforderlich.
Hattersheim, den 18. Oktober 2026
Dr. Marek Meyer
für die SPD-Fraktion
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