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Antrag der SPD-Fraktion betreffend Konsequenzen aus der Anklage gegen den Bürgermeister in Personalangelegenheiten -vorbehaltlich-
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hattersheim am Main |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Hattersheim am Main
XIII. Wahlperiode
Drucksache Nr. 0015/SPD/XIII
Antrag der SPD-Fraktion
betreffend Konsequenzen aus der Anklage gegen den Bürgermeister
in Personalangelegenheiten
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert Bürgermeistern Schindling auf, die operative
Zuständigkeit für den Personalbereich der Stadt Hattersheim für die Dauer des gegen ihn
geführten Strafverfahrens an die Erste Stadträtin zu übertragen.
Die Übertragung soll im rechtlich zulässigen Umfang die Leitung des Personalreferats
sowie die Vorbereitung und Durchführung von Personalentscheidungen umfassen.
Entscheidungs-, Zeichnungs- und Berichtswege sind schriftlich festzulegen.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zur nächsten
Sitzung über die Umsetzung und die konkrete Abgrenzung der Zuständigkeiten zu
unterrichten.
Bei wesentlichen Änderungen des Verfahrensstands ist die vorübergehende Regelung
erneut zu bewerten.
Begründung:
Nach der Berichterstattung des Höchster Kreisblatts hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt
gegen Bürgermeister Klaus Schindling Anklage wegen besonders schwerer Untreue in
neun Fällen sowie versuchter Nötigung erhoben. Die Vorwürfe betreffen unmittelbar
seine Personalverantwortung in der Stadtverwaltung Hattersheim: mutmaßlich
unzulässige Zulagenzahlungen sowie die behauptete Drohung mit einer Kündigung, um
einen Beschäftigten vom Verlassen eines Fußballvereins abzuhalten.
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Die strafrechtliche Bewertung obliegt der Justiz. Zugleich
trägt die Stadtverordnetenversammlung politische Verantwortung für eine
ordnungsgemäße Verwaltung und den Schutz der Beschäftigten. Die Schwere und der
unmittelbare Personalbezug der berichteten Vorwürfe rechtfertigen aus Sicht der
Antragsteller eine vorübergehende organisatorische Konsequenz.
Beschäftigte müssen Missstände ansprechen und an der Aufklärung mitwirken können,
ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Mit der Übertragung der operativen
Personalzuständigkeit an die Erste Stadträtin soll für die Dauer des Verfahrens eine
größere organisatorische Distanz zwischen dem persönlich betroffenen Bürgermeister
und den Personalentscheidungen in der Stadtverwaltung geschaffen werden.
Die geforderte Maßnahme nimmt keine strafrechtliche Schuld vorweg. Sie dient dem
Vertrauen in eine sachliche Personalführung und der Handlungsfähigkeit der Verwaltung
während des laufenden Verfahrens.
Hattersheim, den 18. Oktober 2026
Dr. Marek Meyer
für die SPD-Fraktion
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