Startseite › Hattersheim am Main › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion betreffend Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hattersheim am Main |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Hattersheim am Main
XIII. Wahlperiode
Drucksache Nr. 0013/SPD/XIII
Antrag der SPD-Fraktion
betreffend Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2026
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Da die politisch verantwortlichen Gremien im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
verpflichtet sind, eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung im Sinne von § 92
Absatz 2 HGO konsequent und nachhaltig sicherzustellen, wird der Magistrat
aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung einen transparenten Nachtragshaushalt
für das laufende Jahr 2026 zur Beschlussfassung vorlegen.
Begründung:
Mit dem zweiten Bericht zur Finanzlage der Stadt Hattersheim am Main 2026, erstellt am
01.09.2026, wurde der Stadtverordnetenversammlung offengelegt, dass sich
• das ordentliche Ergebnis um rd. 7,42 € auf -17,07 Mio. € verschlechtert
• das Jahresergebnis sich um rd. 2,6 Mio. € auf -11,08 Mio. € verschlechtert
• und der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit zum Jahresende
gegenüber der Planung eine Verschlechterung von rd. 7,02 Mio. € erwarten lässt.
Selbst die Verbesserung des außerordentlichen Ergebnisses ändert offensichtlich nichts
an diesen erschreckenden Zahlen.
Seite 1 von 2
Zitat aus dem vorgelegten Finanzbericht:
„Es ist daher unerlässlich, eine flexible und vorsichtige Haushaltsführung zu wahren, um
auf unvorhergesehene Veränderungen rasch reagieren zu können und die finanzielle
Stabilität zu sichern.“
Die Gremien und die Bürger/Innen sollten bereits vor Vorlage des kommenden Haushalts
die Möglichkeit haben, zu erkennen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang
bereits im laufenden Haushaltsjahr Konsolidierungen durch die Verantwortlichen
vorgenommen wurden. Die Stadtverordnetenversammlung muss in die dafür
notwendigen Entscheidungen eingebunden werden.
Hattersheim, den 18. Oktober 2026
Dr. Marek Meyer
für die SPD-Fraktion
0013/SPD/XIII Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert