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Barrierefreier Ausbau des Theodor-Pörtner-Hauses - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGroßkrotzenburg
Datum2026-10-29
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Gemeinde Großkrotzenburg Vorlage-Nr: A2026/FRA/015 Beratungsfolge: Gremium TOP Datum Status Gemeindevertretung 13 29.10.2026 öffentlich Barrierefreier Ausbau des Theodor-Pörtner-Hauses - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2026 Anlage: - A2026/FRA/015 - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2026 Antrag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um aus den der Gemeinde zur Verfügung stehenden LuKIFG-Mitteln den Einbau eines Aufzugs in das Theodor-Pörtner-Haus zu ermöglichen. Gleichzeitig soll mindestens eine Toilette im Theodor-Pörtner-Haus barrierefrei ausgebaut und entsprechend ausgestattet werden. Der Gemeindevorstand wird insbesondere beauftragt, die baulichen und technischen Voraussetzungen zu prüfen, eine Kostenschätzung zu erstellen, die Förderfähigkeit der Maßnahme aus LuKIFG-Mitteln zu klären, die erforderlichen Planungen und Genehmigungen einzuleiten und der Gemeindevertretung über das weitere Vorgehen zu berichten. Begründung: Die zur Verfügung stehenden LuKIFG-Mittel bieten die Möglichkeit, zusätzliche und wichtige Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur zu ermöglichen. Diese Chance sollte genutzt werden, um das Theodor-Pörtner-Haus aufzuwerten und für alle Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich zu machen. Der barrierefreie Zugang zum Theodor-Pörtner-Haus ist seit Langem ein wichtiges und geplantes Projekt. Mit dem Einbau eines Aufzugs würde ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens erreicht. Ergänzend ist es erforderlich, eine Toilette barrierefrei auszugestalten. Zusätzlicher Platz könnte ggf. durch den Ausbau des dann nicht mehr zwingend benötigten Lastenaufzugs entstehen. 2 Ein barrierefreier Zugang ermöglicht mehr Teilhabe und stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Theodor-Pörtner-Haus besuchen und nutzen können. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Feiern. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen sollen nicht von der Nutzung des Hauses ausgeschlossen bleiben. Öffentliche Gebäude sollen grundsätzlich barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Die Gemeinde Großkrotzenburg kommt dieser Notwendigkeit mit der Umsetzung der Maßnahme nach und stärkt damit die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben. Mit freundlichen Grüßen Gez. Max Schad Fraktionsvorsitzender

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