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Benutzungsordnung und Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze

Angenommen31 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRastede
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Gemeinde Rastede Der Bürgermeister B e s c h l u s s v o r l a g e Vorlage-Nr.: 2025/189A freigegeben am 29.05.2026 GB 1 Datum: 28.05.2026 Sachbearbeiter/in: Rädicker, Nico Benutzungsordnung und Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze Beratungsfolge: Status Datum Gremium Ö 09.06.2026 Kultur- und Sportausschuss N 23.06.2026 Verwaltungsausschuss Ö 29.09.2026 Rat Beschlussvorschlag: Die Benutzungsordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede sowie die Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede werden gemäß den Anlagen zu dieser Vorlage beschlossen und treten jeweils zum 01.01.2027 in Kraft. Sach- und Rechtslage: Die Verwaltung hatte dem Kultur- und Sportausschuss in seiner Sitzung am 13. April 2026 mit der Vorlage 2025/189 den Entwurf einer Benutzungsordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede sowie den Entwurf einer Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede zur Beratung vorgelegt. Im Verlauf der Ausschussberatung wurde deutlich, dass vor einer weitergehenden Beschlussfassung weiterer Abstimmungsbedarf besteht. Eine Beschlussempfehlung wurde daher in der Sitzung nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, die vorgelegten Satzungsentwürfe unter Einbeziehung der Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen mit gemeindlichem Interesse nochmals zu überprüfen, hierzu den Austausch mit den betroffenen Vereinen aufzunehmen und die aus diesen Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse in die weitere Überarbeitung der Entwürfe einfließen zu lassen. Auf Grundlage der geführten Gespräche sowie weiterer eingegangener Hinweise sind gegenüber den ursprünglichen Entwurfsfassungen nachfolgende Änderungen vorgenommen worden: Seite 1 von 3 A. Benutzungsordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede Die Überarbeitung der Benutzungsordnung beschränkt sich inhaltlich auf § 3 Abs. 2, mithin auf den dort geregelten Verbotskatalog. Die übrigen Regelungsinhalte der Benutzungsordnung bleiben unverändert. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen aus dem Entwurf herausgenommen: Regelungsgegenstand der bisherigen Änderung in der Entwurfsfassung neuen Entwurfsfassung Verbot des Aufenthalts unter Einfluss bzw. beim Genuss Die Regelung wurde von Alkohol und illegalen Drogen; zudem Verbot von vollständig gestrichen. Besitz, Handel und Konsum illegaler Drogen Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände und Die Regelung wurde Stoffe vollständig gestrichen. Verbot des Aufenthalts auf den Flächen in der Zeit von Die Regelung wurde 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr vollständig gestrichen. Verbot des Betretens der Dressur- und Abreiteplätze Die Regelung wurde sowie der Bereiche vorhandener Baumgruppen auf dem vollständig gestrichen. Turnierplatzgelände gemäß Anlage 5 Ferner ist der Geltungsbereich hinsichtlich des Turnierplatzes angepasst worden (Anlage 1 zur Benutzungsordnung), um den öffentlichen Raum weniger einzuschränken. B. Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede Die Änderungen in der Benutzungsgebührenordnung betreffen ausschließlich § 2 Abs. 1 und damit die Festsetzung der Nutzungsgebühren für einzelne Flächen. Während die bisherige Entwurfsfassung noch Gebührenregelungen für den Marktplatz Rastede sowie den Dorfplatz Hahn-Lehmden enthielt, werden diese beiden Flächen in der neuen Entwurfsfassung nicht mehr mit einer gesonderten Nutzungsgebühr belegt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen: Regelungsgegenstand der bisherigen Änderung in der neuen Entwurfsfassung Entwurfsfassung Marktplatz Rastede: Nutzungsgebühr in Höhe von 360 Die Gebührenposition Euro je Veranstaltungstag wurde gestrichen. Dorfplatz Hahn-Lehmden: Nutzungsgebühr in Höhe Die Gebührenposition von 360 Euro je Veranstaltungstag wurde gestrichen. Die Gebührenregelungen für das Turnierplatzgelände einschließlich der Parkplatzfläche „Am Hankhauser Busch“ sowie für den Kögel-Willms-Platz bleiben unverändert bestehen. Auch die weiteren Regelungen der Benutzungsgebührenordnung, insbesondere zu besonderen Leistungen, Seite 2 von 3 Sicherheitsleistungen, Fälligkeiten sowie Rücktritt und Entschädigung, wurden inhaltlich nicht verändert. Finanzielle Auswirkungen: Unabhängig von den gemäß der Benutzungsgebührenordnung zu erhebenden Gebühren bleibt der Gesamtumfang der Erträge maßgeblich von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Veranstaltungstage abhängig. Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung des Platzes werden jeweils jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Folgejahr ermittelt. Auswirkungen auf das Klima: Keine. Anlagen: Anlage 1 – Entwurf Benutzungsordnung Anlage 2 – Entwurf Benutzungsgebührenordnung Seite 3 von 3

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