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Benutzungsordnung und Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rastede |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rastede
Der Bürgermeister
B e s c h l u s s v o r l a g e
Vorlage-Nr.: 2025/189A
freigegeben am 29.05.2026
GB 1 Datum: 28.05.2026
Sachbearbeiter/in: Rädicker, Nico
Benutzungsordnung und Benutzungsgebührenordnung für
Parkanlagen, Grünflächen und Plätze
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium
Ö 09.06.2026 Kultur- und Sportausschuss
N 23.06.2026 Verwaltungsausschuss
Ö 29.09.2026 Rat
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde
Rastede sowie die Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und
Plätze in der Gemeinde Rastede werden gemäß den Anlagen zu dieser Vorlage
beschlossen und treten jeweils zum 01.01.2027 in Kraft.
Sach- und Rechtslage:
Die Verwaltung hatte dem Kultur- und Sportausschuss in seiner Sitzung am 13. April
2026 mit der Vorlage 2025/189 den Entwurf einer Benutzungsordnung für
Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der Gemeinde Rastede sowie den Entwurf
einer Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der
Gemeinde Rastede zur Beratung vorgelegt.
Im Verlauf der Ausschussberatung wurde deutlich, dass vor einer weitergehenden
Beschlussfassung weiterer Abstimmungsbedarf besteht. Eine Beschlussempfehlung
wurde daher in der Sitzung nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde die Verwaltung
beauftragt, die vorgelegten Satzungsentwürfe unter Einbeziehung der Richtlinie zur
Förderung von Veranstaltungen mit gemeindlichem Interesse nochmals zu
überprüfen, hierzu den Austausch mit den betroffenen Vereinen aufzunehmen und
die aus diesen Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse in die weitere Überarbeitung
der Entwürfe einfließen zu lassen.
Auf Grundlage der geführten Gespräche sowie weiterer eingegangener Hinweise
sind gegenüber den ursprünglichen Entwurfsfassungen nachfolgende Änderungen
vorgenommen worden:
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A. Benutzungsordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in der
Gemeinde Rastede
Die Überarbeitung der Benutzungsordnung beschränkt sich inhaltlich auf § 3 Abs.
2, mithin auf den dort geregelten Verbotskatalog. Die übrigen Regelungsinhalte
der Benutzungsordnung bleiben unverändert.
Im Einzelnen wurden folgende Regelungen aus dem Entwurf herausgenommen:
Regelungsgegenstand der bisherigen Änderung in der
Entwurfsfassung neuen
Entwurfsfassung
Verbot des Aufenthalts unter Einfluss bzw. beim Genuss Die Regelung wurde
von Alkohol und illegalen Drogen; zudem Verbot von vollständig gestrichen.
Besitz, Handel und Konsum illegaler Drogen
Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände und Die Regelung wurde
Stoffe vollständig gestrichen.
Verbot des Aufenthalts auf den Flächen in der Zeit von Die Regelung wurde
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr vollständig gestrichen.
Verbot des Betretens der Dressur- und Abreiteplätze Die Regelung wurde
sowie der Bereiche vorhandener Baumgruppen auf dem vollständig gestrichen.
Turnierplatzgelände gemäß Anlage 5
Ferner ist der Geltungsbereich hinsichtlich des Turnierplatzes angepasst worden
(Anlage 1 zur Benutzungsordnung), um den öffentlichen Raum weniger
einzuschränken.
B. Benutzungsgebührenordnung für Parkanlagen, Grünflächen und Plätze in
der Gemeinde Rastede
Die Änderungen in der Benutzungsgebührenordnung betreffen ausschließlich § 2
Abs. 1 und damit die Festsetzung der Nutzungsgebühren für einzelne Flächen.
Während die bisherige Entwurfsfassung noch Gebührenregelungen für den
Marktplatz Rastede sowie den Dorfplatz Hahn-Lehmden enthielt, werden diese
beiden Flächen in der neuen Entwurfsfassung nicht mehr mit einer gesonderten
Nutzungsgebühr belegt.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:
Regelungsgegenstand der bisherigen Änderung in der neuen
Entwurfsfassung Entwurfsfassung
Marktplatz Rastede: Nutzungsgebühr in Höhe von 360 Die Gebührenposition
Euro je Veranstaltungstag wurde gestrichen.
Dorfplatz Hahn-Lehmden: Nutzungsgebühr in Höhe Die Gebührenposition
von 360 Euro je Veranstaltungstag wurde gestrichen.
Die Gebührenregelungen für das Turnierplatzgelände einschließlich der
Parkplatzfläche „Am Hankhauser Busch“ sowie für den Kögel-Willms-Platz
bleiben unverändert bestehen. Auch die weiteren Regelungen der
Benutzungsgebührenordnung, insbesondere zu besonderen Leistungen,
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Sicherheitsleistungen, Fälligkeiten sowie Rücktritt und Entschädigung, wurden
inhaltlich nicht verändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Unabhängig von den gemäß der Benutzungsgebührenordnung zu erhebenden
Gebühren bleibt der Gesamtumfang der Erträge maßgeblich von der Anzahl der
tatsächlich durchgeführten Veranstaltungstage abhängig.
Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung des Platzes werden jeweils jährlich im
Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Folgejahr ermittelt.
Auswirkungen auf das Klima:
Keine.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Benutzungsordnung
Anlage 2 – Entwurf Benutzungsgebührenordnung
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